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ÖAMTC, ARBÖ und Fachverband für Fahrschulen fordern Ausnahmeregelung für Fahraus- und Weiterbildung

Auch ohne 2G-Nachweis muss Möglichkeit der Teilnahme oder Fristverlängerung bestehen

Rund um den Führerscheinerwerb fordern ÖAMTC, ARBÖ und der Fachverband Fahrschulen in der Wirtschaftskammer eine rasche Neuregelung der derzeit geltenden Verordnung: Seit 12. Dezember 2021 sind Fahrausbildungen und gesetzlich vorgeschriebene Fahrsicherheitstrainings wieder möglich, laut Verordnung allerdings nur für Personen, die über einen 2G-Nachweis verfügen. Sämtliche Trainings und Fahrausbildungen wären aber unter Einhaltung umfangreicher 3G-Sicherheitsmaßnahmen jederzeit möglich, zumal man dabei überwiegend allein im eigenen Auto sitzt bzw. die Schulung im Einzelsetting erfolgt. Im Jahr 2020 konnte auf Initiative des ÖAMTC gemeinsam mit dem ARBÖ und dem Fachverband Fahrschulen zumindest ein "Toleranzerlass" des zuständigen Bundesministeriums erreicht werden, welcher festlegte, dass die damaligen Lockdowns zu keinen Fristversäumnissen beim mehrphasigen Erwerb der Lenkerberechtigungen führen. Diese Forderung wurde bereits Anfang Dezember neuerlich in einem gemeinsamen Brief an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dargelegt – ist bis heute allerdings ohne Rückmeldung geblieben.

ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold: "Die aktuell geltende Regelung kann zu Einschränkungen in der Mobilität für Führerscheinneulinge führen, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, aber einen Führerschein für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen. Bei Fristversäumnis im Rahmen der Mehrphasenausbildung droht im schlimmsten Fall sogar der Entzug der neu erworbenen Lenkerberechtigung."

Günther Schweizer, Geschäftsführer der ARBÖ Fahrsicherheitszentren, ergänzt: "Die Fahrtrainings und Mehrphasenausbildungen finden unter höchsten Hygienestandards und Einhaltung aller Corona-Maßnahmen statt. Dazu gehören natürlich auch die konsequente Überprüfung von gültigen Impf- und Testzertifikaten. Dieses Vorgehen hat seit Ausbruch der Pandemie sehr gut funktioniert, weshalb die Anwendung der 3-G-Regelung im Rahmen der Ausbildungsfahrten sinnvoll wäre."

Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs in der Wirtschaftskammer: "In früheren Covid-Verordnungen hat sich eine Sonderregelung für den Führerscheinerwerb, wonach Fahraus- und Weiterbildungen sowie Prüfungen gestattet sind, einwandfrei und ohne besondere Vorkommnisse voll bewährt und sollte wieder angewendet werden. Damit wäre Klarheit für alle Beteiligten gewährleistet und es würde helfen, einen Rückstau bei Führerscheinschulungen zu vermeiden."

Alle drei fordern unisono: "Um diese Situation nachhaltig zu entschärfen, ersuchen wir das zuständige Bundesministerium daher dringend um die Aufnahme eines Ausnahmetatbestandes zur Vorbereitung und Durchführung von Fahraus- und -weiterbildungen sowie Fahrprüfungen für Menschen auch ohne 2G-Nachweis."

Um zukünftige Probleme zu vermeiden, setzen sich ÖAMTC, ARBÖ und WKÖ Fahrschulverband zudem für eine Aufnahme der Ausnahmeregelung in das in Begutachtung befindliche Covid-19-Impfpflichtgesetz ein.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
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