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DruckenUmstellung der Normverbrauchs-Messung von NEFZ auf WLTP
Änderungen bei Neufahrzeugen: Was ist zu beachten?

Um Fahrzeuge bezüglich ihres Verbrauchs – und damit ihrer CO2-Emissionen – vergleichbar zu machen, wird dieser unter genormten Laborbedingungen bei der Neu-Typisierung eines Fahrzeugs erhoben. Um diese Normverbräuche realitätsnäher zu gestalten wurde die zugrunde liegende Test-Prozedur überarbeitet. Für die Typisierung von neuen Fahrzeugen ist der Verbrauch – und damit die CO2-Emissionen – nach der neuen Testprozedur WLTP zu ermitteln, die den bis dahin gültigen Zyklus NEFZ ersetzt. Da es hierbei aber um die Umstellung der Testprozedur im Labor geht, kommt es zu keiner Änderung der Verbräuche im Realbetrieb auf der Straße.
Für welche Pkw gilt die neue Normverbrauchs-Messung?
Seit 1.9.2017 müssen neu genehmigte Fahrzeuge nach einer neu entwickelten Testprozedur – WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicle Test Procedure) – gemessen werden. Alle neu zugelassen Fahrzeuge müssen bis spätesten 1.9.2018 gemäß der neuen Testprozedur (WLTP) getestet worden sein. Ab 1.9.2019 muss bei neuzugelassenen Fahrzeugen zusätzlich auch ein Straßentest zur Überprüfung von Schadstoffemissionen (RDE) durchgeführt worden sein.
Wofür steht NEFZ?
Der NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ist der bisher gültige Prüfzyklus für Pkw. Das Ziel ist, Kunden herstellerübergreifend vergleich- und reproduzierbare Werte zur Verfügung zu stellen.
Das Durchschnittstempo des NEFZ ist mit 34 km/h gering, ebenso die Beschleunigungsvorgaben und die Maximalgeschwindigkeit von 120 km/h. Weder Aerodynamik und Gewicht noch der Energieverbrauch von Zusatzausstattungen und Komfortfunktionen wie Klimaanlage, Radio oder Sitzheizung werden bei der Messung berücksichtigt.
Die Start-Stopp-Technologie etwa hat im NEFZ einen relativ hohen Einfluss, da der NEFZ einen hohen Anteil an Standzeiten hat.
Bei Fahrzeugen mit Schaltgetrieben werden keine fahrzeugspezifischen Parameter bei der Ermittlung der Schaltzeitpunkte festgelegt. Dies kann in Summe im Vergleich zum Realbetrieb zu großen Verbrauchsabweichungen führen.
Wofür steht WLTP?
Seit 1.9.2017 müssen neu genehmigte Fahrzeuge nach einer neu entwickelten Testprozedur – die WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicle Test Procedure) – gemessen werden. Alle neu zugelassen Fahrzeuge müssen bis spätesten 1.9.2018 (WLTP ohne RDE) umgestellt werden.
WLTP ist ein Prüfverfahren, das Verbrauchs- und Abgaswerte eines Fahrzeugs auf einem Rollenprüfstand ermittelt. Seit dem 1.9.2017 wird die WLTP schrittweise eingeführt und ersetzt das vorherige Prüfverfahren NEFZ. Der Testzyklus gemäß WLTP ist durch seine dynamische Ausrichtung deutlich näher am tatsächlichen Fahrgeschehen als bisher und zeichnet sich durch deutlich stärkere Beschleunigungen sowie ein wesentlich dynamischeres Fahrprofil aus. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 131 km/h angehoben und die Durchschnittsgeschwindigkeit steigt auf 47 km/h. Die Fahrzeit verlängert sich um 10 Minuten, der Anteil an auf der Rolle abgebildeten Autobahnfahrten wird höher und gleichzeitig werden Standzeiten verkürzt. Darüber hinaus verdoppelt sich die Fahrtstrecke auf 23 Kilometer und Schaltpunkte werden im Voraus fahrzeug- sowie antriebsstrangspezifisch berechnet.
Wie werden Sonderausstattungen im WLTP berücksichtigt?
Des Weitern fließen künftig nun auch alle Sonderausstattungen, die einen Einfluss auf die Fahrzeugaerodynamik, den Rollwiderstand oder die Fahrzeugmasse haben, in die Bewertung ein. Der Stromverbrauch von Komfortfunktionen führt ebenfalls zu Aufschlag im CO2-Wert. Ausnahme: Ausgeschaltete Klimaanlage in der ersten Stufe des Testzyklus (Euro 6c) erlaubt.
Was ist ein RDE-Test?
Ergänzend muss für neu genehmigte Fahrzeuge ein RDE-Test durchgeführt werden, um die Angaben vom Prüfstand auf der Straße zu verifizieren.
RDE ist ein Straßentest zur Überprüfung von Schadstoffemissionen. Sie beschreiben das Emissionsverhalten von Fahrzeugen unter realen Bedingungen auf der Straße. Bisher fanden Abgasmessungen zur Typengenehmigung ausschließlich auf Prüfständen statt.
Gemessen werden mittels eines PEMS-Geräts („Portable Emissions Measurement System“-Geräte). Es besteht dabei kein festgelegter Zyklus, gefahren und gemessen wird im realen Alltagsverkehr. Die Fahrzeuge werden zwischen 90 und 120 Minuten auf öffentlichen Straßen bewegt, zu jeweils einem Drittel Stadt, Überland und auf der Autobahn. Für die Stadt ist eine Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen 15 und 30 km/h vorgesehen, auf der Autobahn sollen Geschwindigkeiten von 90 und mindestens 110, aber nicht schneller als 145 km/h gefahren werden. Die Außentemperatur muss zwischen 0 und 30 °C liegen, die Klimaanlage ist eingeschaltet. Die Testfahrt darf nicht über 700 Meter über dem Meer stattfinden und lediglich 100 Meter Höhendifferenz aufweisen.
Seit September 2017 müssen im RDE die Euro 6d-Schadstoffgrenzwerte für Straßentests eingehalten werden. Dies gilt im ersten Schritt für neu zu zertifizierende Typen seit 1.9.2017 und spätestens ab 1.9.2019 für alle neuzugelassenen Fahrzeuge.
Fahrzeuge, die diese Norm bereits erfüllen finden Sie hier.