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ÖAMTC: Bis zu 1.000 Euro Strafe für Müllentsorgung durch das Autofenster

Bei Personenschäden drohen strafrechtliche Konsequenzen

Wer eine Zigarette aus dem Autofenster schnippt oder anderen Müll auf bzw. neben die Fahrbahn wirft, handelt nicht nur rücksichtslos, sondern setzt sich erheblichen rechtlichen Risiken aus. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für die Verschmutzung der Fahrbahn eine Strafe von bis zu 72 Euro vor. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer betont: "Generell ist es eine Unsitte, Abfall einfach aus dem Fenster zu werfen. Was viele aber zu vergessen scheinen: Neben den relativ bescheidenen Polizeistrafen kann es zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, wenn wirklich etwas passiert." Als Beispiele nennt der ÖAMTC-Experte Brände, die durch glimmende Zigarettenreste verursacht werden, aber auch Verkehrsunfälle, die Folge eines solchen Verhaltens sein können. "Kommen gar Personen zu schaden, drohen strafrechtliche Konsequenzen", warnt Hoffer.

Nicht nur die StVO greift hier: Wer in z. B. in Wien Abfall auf öffentlichem Grund wegwirft, verstößt zusätzlich gegen das Wiener Reinhaltegesetz. Der ÖAMTC-Jurist erläutert: "Dieses Gesetz sieht in der Bundeshauptstadt eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro vor. Damit übersteigt eine mögliche Strafe nach Landesrecht die StVO-Sanktionen um ein Vielfaches." Ähnliche Vorschriften können auch in anderen Bundesländern greifen. Wer Müll aus dem Autofenster wirft, riskiert also deutlich mehr, als man im ersten Moment annehmen könnte.

OGH-Urteil: Grobe Fahrlässigkeit schließt Kaskoversicherung aus

Auch wer eine im Auto heruntergefallene Zigarette während der Fahrt aufhebt, gefährdet sich und andere. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits vor einiger Zeit einen solchen Fall beurteilt. Hoffer schildert das Ergebnis: "Der Raucher am Steuer war durch das Aufheben der glimmenden Zigarette so abgelenkt, dass er einen Unfall verursacht hat. Den eigenen Schaden musste er trotz aufrechter Kaskoversicherung selbst zahlen." Die Versicherung berief sich erfolgreich auf "grobe Fahrlässigkeit".

Die Fahrlässigkeit geht freilich weit über das Hantieren mit einer Zigarette hinaus. Hoffer appelliert: "Generell sollten alle Fahrzeuglenker:innen so vernünftig sein, ablenkende Tätigkeiten zu unterlassen." Dazu zählen vor allem das Telefonieren am Steuer, das Bedienen des Navis oder ähnliche Aktivitäten, die im Schadensfall rechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Der ÖAMTC-Experte empfiehlt, bei Bedarf anzuhalten: "Besser ist es, an geeigneter Stelle stehen zu bleiben. Damit vermeidet man, sich selbst und andere zu gefährden." Wer Müll entsorgen, rauchen oder das Navigationsgerät bedienen möchte, fährt letzten Endes sicherer und günstiger, wenn er:sie dafür kurz anhält. Eine Pause schützt letztlich vor Strafen, Schadenersatzforderungen und – im schlimmsten Fall – vor strafrechtlicher Verfolgung.

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Müll am Straßenrand © ÖAMTC
HOFFER Martin (3) © ÖAMTC/Postl
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