Drohnen-Sicherheitspaket

Presse

Fahrverbote für Ausweichverkehr

In den Bezirken Innsbruck, Innsbruck-Land, Imst, Kufstein und Reutte.

Die Fahrverbote für den Ausweichverkehr gelten bis inklusive 1. November 2026 in den Bezirken Innsbruck, Innsbruck-Land, Imst, Kufstein und Reutte jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie an bestimmten Fenstertagen von 7:00 bis 19:00 Uhr.

Diese Verordnung betrifft alle Kraftfahrzeuge, auch Motorräder, die sich auf der Durchreise befinden. Ausgenommen davon sind Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. Mit diesen Maßnahmen soll im Fall von Staus auf Hauptverbindungen Ausweichverkehr und damit verbundene Staus entlang von Ortsdurchfahrten verhindert werden.

Fahrverbote Innsbruck und Innsbruck-Land

Details Großraum Innsbruck/Wipptal hier.

Details Seefelder Plateau hier.

Fahrverbote Bezirk Reutte

Details dazu hier.

Die Fernpass Straße (B 179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen!

Fahrverbote Bezirk Kufstein

Details dazu hier.

Fahrverbote Bezirk Imst

Details dazu hier.

Weitere Informationen zu den Fahrverboten in Tirol hier.

 

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

Artikel drucken Pressemappe herunterladen

Bilder & Grafiken

Stau auf der Brenner Autobahn Stau_A13 © ÖAMTC
Kontakt

Öffentlichkeitsarbeit

Bei allen Fragen zum Thema Mobilität, z. B. Crashtests, Kraftstoffpreisen, Gesetzesinitiativen, Unfallstatistiken, alternativen Antrieben, Pannenhilfe und Einsatzzahlen sowie sämtliche Fragen zu Reise, Fahrtechnik und Flugrettung.

Mobilitätsinformation

Bei Fragen zur aktuellen Verkehrslage und Straßeninfrastruktur sowie Telematik.