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ÖAMTC: Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt – Freiheitsstrafe denkbar

2020 starben neun Menschen bei Unfällen im Zusammenhang mit Fahrerflucht

Die Unfallstatistik zeichnet ein trauriges Bild: Insgesamt wurden in den letzten neun Jahren 76 Personen bei Unfällen im Zusammenhang mit Fahrerflucht tödlich verletzt. Im vergangenen Jahr ereigneten sich in Österreich insgesamt 1.852 Unfälle mit Fahrerflucht und Personenschaden, dabei verletzten sich 2.090 Personen. Die meisten Fahrerflüchtigen wurden dabei in Wien (501), in der Steiermark (284) und in Niederösterreich (282) registriert – die wenigsten gab es im Burgenland (31). Die traurige Bilanz: Neun Menschen kamen ums Leben (jeweils drei Personen in Oberösterreich und Niederösterreich, jeweils eine Person in Kärnten, Salzburg und Vorarlberg). "Die Anzahl der Unfälle mit Fahrerflucht dürfte sogar deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik gar nicht erfasst", erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger (Quelle: Statistik Austria / Bearbeitung der ÖAMTC-Unfallforschung).

"Leider flüchten immer wieder Menschen nach selbst verursachten Unfällen vom Unfallort – sei es aus Überforderung mit der Situation, aus Angst oder weil sie keine Fahrerlaubnis besitzen oder unter Alkoholeinfluss stehen. Es ist klar, dass jeder Vorfall, selbst ein Blechschaden, für die Beteiligten eine Stresssituation darstellt. Noch fordernder ist es, wenn es dabei verletzte Personen gibt – nichtsdestotrotz: Wer nicht unverzüglich Hilfe holt, kann das Leben der Verletzten gefährden", mahnt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin. Auch bei einem Park- oder Blechschaden ist es nötig, den Vorfall unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Wer das nicht tut, begibt sich auf "dünnes Eis" und riskiert saftige Strafen. "Einen selbst verursachten Schaden nicht zu melden ist unsozial, ja auch feige. Zudem schadet man sich selbst, denn die Konsequenzen, wenn man danach als Verursacher ausgeforscht wird, sind wesentlich schlimmer, als sich der Situation direkt zu stellen", so Seidenberger.

Je nach Schwere des Vergehens bzw. der Folgen muss man mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Ist der Straftatbestand des Imstichlassens eines Verletzten erfüllt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (je nach Schwere der Verletzung). "Von der juristischen Seite abgesehen, ist man im schlimmsten Fall für den Tod eines Menschen verantwortlich, dem vielleicht hätte geholfen werden können", gibt die Expertin des Mobilitätsclubs zu denken.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall – für Verursacher und Beifahrer
 

* Auch wenn es nicht leichtfällt: "Ruhig bleiben, tief durchatmen und als Unfallverursacher keinesfalls dem Fluchtinstinkt nachgeben", so Seidenberger. Das gilt für Blechschäden und besonders für Unfälle mit Personenschaden.

* Bei Unfällen mit Personenschaden ist ausnahmslos die Polizei und/oder die Rettung zu alarmieren. Die "Blaulichtsteuer" entfällt in diesem Fall. Zudem muss man am Unfallort auf die Einsatzkräfte warten bzw. ist man zur Hilfeleistung verpflichtet – auch als Unfallverursacher.

* "Bei Blechschäden genügt es nicht, einen Zettel oder eine Visitenkarte am Scheibenwischer anzubringen. Den Unfall muss man unverzüglich bei der Polizei melden, damit der Datenaustausch gewährleistet ist", erklärt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin.

* Kann sich ein Unfallgegner nicht ausweisen oder gibt es Verständigungsschwierigkeiten, sollte sicherheitshalber immer die Exekutive geholt werden, auch wenn es "nur" ein Sachschaden ist.

* Beifahrer können den Unfallverursacher insofern unterstützen, als dass sie den Fahrer anleiten, die richtigen Schritte zu setzen: Erste Hilfe, Rettungskette in Bewegung setzen, das Absichern der Unfallstelle, der Gang zur nächsten Polizeidienststelle, um den Schaden zu melden. "Beifahrer können emotionale Unterstützung geben und den Verursacher ruhig und kontrolliert anweisen – das kann helfen, die Situation zu entspannen", sagt Seidenberger.

Unfälle in Verbindung mit Fahrerflucht 2020 nach Bundesländern

Zwtl.: Unfälle in Verbindung mit Fahrerflucht 2020 nach Bundesländern
 

Bundesland

Unfälle mit Personenschaden

Verletzte Personen

Getötete Personen

Burgenland

28 

29

0

Vorarlberg

116

127

1

Kärnten

136

158

1

Salzburg

119

128

1

Tirol

145

165

0

Steiermark

276

321

0

Niederösterreich

272

305

3

Oberösterreich

264

303

3

Wien

496

554

0

Gesamt

1.852

2.090

9

Quelle: Statistik Austria / ÖAMTC-Unfallforschung

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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