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ÖAMTC: Die beliebtesten Urlaubs-Souvenirs – was ist erlaubt und was tabu?

Top-Mitbringsel der Österreicher:innen: lokale Delikatessen und Magnete  

Ob zum Verschenken oder selbst behalten – als nette Erinnerung werden immer wieder Souvenirs aus dem Urlaub mit nach Hause genommen. Doch was ist bei den Österreicher:innen eigentlich am beliebtesten und bei welchen Urlaubsandenken muss aufgepasst werden? ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Redel klärt auf:

Die (un)beliebtesten Souvenirs – Wer kauft was?

Aus dem diesjährigen Ranking des ÖAMTC-Reisemonitorings ging hervor, dass die beliebtesten Souvenirs lokale Delikatessen, gefolgt von Magneten und landestypischen Wahrzeichen als Miniatur sind. Im Gegensatz dazu werden Kunstwerke, Geschirr sowie Antiquitäten am seltensten aus dem Urlaub mitgenommen.

Was – und ob überhaupt etwas – mitgebracht wird, variiert je nach Altersklasse. "20 Prozent der Österreicher:innen bringen keine Souvenirs mit. Dabei ist auffällig, dass hierzu oft die Altersgruppe ab 50 Jahren zählt. Die restlichen 80 Prozent der Reisenden kaufen hingegen brav Andenken ein und schenken sie Freund:innen und Familie", weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Redel. Sie führt weiter aus: "Bei den 16- bis 29-Jährigen werden anstelle der sonst so beliebten Delikatessen viel eher Kleidung, Schmuck und Antiquitäten mitgenommen."

Nicht alles ist erlaubt – Muscheln und Steine dürfen nicht immer mitgenommen werden

Bei Ausfuhrverboten denkt man vor allem an Fernreisen sowie exotische Produkte. Doch auch bei Reisen innerhalb Europas sollte aufgepasst werden. "Die Ausfuhr von Antiquitäten ist z. B. in Griechenland, der Türkei oder auch in Tschechien nur mit Genehmigung des örtlichen Kulturministeriums erlaubt", weiß Redel. Es gibt aber auch länderspezifische Verbote, die man bei einer Reise in Europa kennen und beachten sollte.

* Kroatien: So verlockend Muscheln, Steine und Sand auch sind – es ist Vorsicht geboten. "In Kroatien gibt es geschützte Arten von Muscheln bzw. Meeresschnecken. Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden", so die ÖAMTC-Reiseexpertin.
Die Details zum Artenschutz sind unter https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/vorsicht-bei-urlaubssouvenirs-16186438 zu finden.

* Italien: Auch an italienischen Stränden darf man sich nicht einfach bedienen: Dem italienischen Fremdenverkehrsamt (ENIT) zufolge ist es laut dortigem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen.

* Griechenland: Hier ist es tabu, sich an Ausgrabungen zu bedienen. "Archäologische Gegenstände dürfen nicht ohne Erlaubnis aus Griechenland mitgenommen werden. Das gilt übrigens auch für selbstgesammelte Steine bei archäologischen Stätten", so Redel abschließend.

Nähere Informationen finden Sie in der ÖAMTC-Länderinfo jeweils im Abschnitt "Reisegepäck": https://www.oeamtc.at/laenderinfo.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
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