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Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2020 (Recht)

Änderungen bei Vignette, Parkgebührenerhöhung in Wien, Neuerungen bei Begünstigungen für Menschen mit Behinderungen

Mit Beginn 2020 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. ÖAMTC-Experten geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist.

Vignette – Preisanpassung und Änderung für dreirädrige Kfz

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2020 um 2,1 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 91,10 Euro, jene für Motorräder 36,20 Euro.

Eine Neuerung gibt es für dreirädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Trikes): Kfz mit drei Rädern gelten nun als einspurig, daher können sie jetzt eine Motorrad-Vignette nutzen (bisher war eine Pkw-Vignette notwendig).

Parkgebührenerhöhung in Wien

Die Stadt Wien hebt inflationsbedingt die Parkgebühren per 1. Jänner 2020 pro halbe Stunde um fünf Cent an. Das Parken für 30 Minuten kostet dann 1,10 Euro. Parkscheine mit einem bis 31. 12. 2019 gültigen Tarif können noch bis Ende Juni 2020 aufgebraucht werden. Eine Umtauschfrist ist nicht vorgesehen, eine Rückgabe ist bis 31. Dezember 2019 an der Stadthauptkasse möglich.

Neue Rechtslage bei Begünstigungen für Menschen mit Behinderungen

Bereits seit 30. Oktober 2019 gilt eine NoVA-Befreiung für Kraftfahrzeuge, die erstmals in Österreich zugelassen werden und von Menschen mit Behinderungen hauptsächlich zur persönlichen Fortbewegung benützt werden. Für die ebenfalls mögliche Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und den Anspruch auf eine Gratis-Vignette gilt seit dem 1. Dezember 2019 eine neue Rechtslage: Notwendig für Neuanträge ist ein Behindertenpass mit der Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" oder "Blindheit". Wer bisher schon Steuerbefreiung und Gratis-Vignette hatte, wird automatisch in das neue System übernommen. Der ÖAMTC empfiehlt die Freischaltung der digitalen Vignette 2020 für das betroffene Kfz-Kennzeichen bis 31. Jänner 2020 über https://evidenz.asfinag.at zu prüfen.

Infos sowie die Kontaktdaten zur ÖAMTC-Beratung für Menschen mit Behinderungen findet man online unter https://www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet/.

Eine Übersicht aller Neuerungen findet man online unter www.oeamtc.at/neuerungen-2020.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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