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Autostoppen –ÖAMTC-Tipps und Regeln für den Sommer

Trampen ist auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten, in manchen Bundesländern muss Mindestalter erfüllt sein

Eine Strecke komplett per Autostopp zurückzulegen ist in Zeiten von Mitfahr-Apps und ähnlichen Möglichkeiten nicht mehr ganz so angesagt wie früher. Und doch sieht man – speziell zum Start der Festivalsaison – immer wieder Menschen, die am Straßenrand den Daumen heben und auf eine Mitfahrgelegenheit hoffen. "Was vielen nicht bewusst ist: Es gibt durchaus Regeln und Vorschriften, an die man sich halten sollte – so ist in Österreich beispielsweise das Trampen an Autobahnen und Schnellstraßen verboten. Ausnahme: Autobahn-Parkplätze und Raststationen", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.

Mindestens ebenso wichtig: Junge Autostopper:innen und deren Eltern sollten die jeweiligen Altersbestimmungen kennen. "Die Altersgrenzen für minderjährige Autostopper sind in Österreich in den jeweiligen Jugendschutzbestimmungen der Bundesländer geregelt", erläutert die ÖAMTC-Juristin. In Vorarlberg und Kärnten ist das Autostoppen ab 14 Jahren, in der Steiermark ab 16 Jahren erlaubt. In den übrigen Landesgesetzen finden sich keine Beschränkungen.

ÖAMTC-Sicherheitstipps für Autostopper:innen

  • Herannahenden Autos muss es möglich sein, sicher anzuhalten. Deshalb sind Engstellen, Fahrbahnkuppen, unübersichtliche Kurven oder Kreuzungen als "Standplatz" tabu.
  • Autostoppen nach Einbruch der Dunkelheit vermeiden. Ist das nicht möglich, auf helle, gut sichtbare Kleidung und bestenfalls rückstrahlende Materialien achten.
  • Wenn möglich: Nicht allein trampen.
  • Immer zuerst erkundigen wohin der:die Autofahrer:in unterwegs ist, bevor man das eigene Ziel nennt und nach Möglichkeit das Gepäck bei sich behalten. Außerdem das Kennzeichen notieren und übers Smartphone an Freunde oder Familie senden.

Was Autolenker:innen beim Mitnehmen von Personen beachten sollten

  • Niemals auf Autobahnen oder Schnellstraßen anhalten, um Autostopper mitzunehmen. Das ist nicht nur verboten, sondern kann vor allem auch sehr gefährlich sein.
  • Nicht an unübersichtlichen Stellen halten, Gefahren für den Nachfolgeverkehr – und die Autostoppenden – dürfen keinesfalls entstehen.
  • Bei einem Verkehrsunfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch für Schäden, die mitgenommene Tramper:innen erleiden – egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passiert ist. Problematisch können allerdings Schadenersatzforderungen sein, die über die Versicherungssumme hinausgehen. Ausgeschlossen können solche Forderungen nur werden, wenn der:die Mitfahrende eine entsprechende Erklärung zur Haftungsbeschränkung unterschreibt.

Generell ist festzuhalten: Autostoppen birgt Risiken für alle Beteiligten. Alle lassen sich zwar nicht ausschalten, aber viele gefährliche Situationen können durch Einhaltung einiger Spielregeln vermieden werden.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
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