Frankreich
Verkehrsbestimmungen
In Frankreich gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
In Paris gilt in weiten Teilen der Stadt Tempo 30. Ausgenommen sind die Stadtautobahn sowie einige größere Verkehrsachsen (z.B. Champs-Elysées). Grenoble und Lille sind ebenfalls betroffen. Die Reduzierung auf 30 km/h betrifft jedes Jahr mehr und mehr französische Städte.
Fahrzeug | außerorts | Schnellstraße* | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Gespann, Wohnmobil (bis max. 3,5 t) |
80-90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Gespann über 3,5 t** | 80 km/h | 90 km/h | 90 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t** | 80 km/h | 100 km/h | 110 km/h |
* 2 Fahrspuren in jeder Richtung | ** bis max. 12 t
Gut zu wissen: Bei Führerscheinbesitz unter 3 Jahren sowie bei Niederschlag gelten 100 km/h auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen. Ist die Sichtweite auf 50 m eingeschränkt, gilt auf allen Straßen ein Tempolimit von 50 km/h.
Kindersicherung
Kinder bis 10 Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Die Beförderung auf dem Beifahrersitz ist nur dann erlaubt, wenn das Auto keine Rücksitze oder Sicherheitsgurte hat bzw. alle Rücksitze bereits mit Kindern unter 10 Jahren besetzt sind. Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind.
Licht am Tag
Für einspurige Kfz vorgeschrieben, für alle anderen Kfz empfohlen. Abblendlicht ist bei schlechter Sicht (Regen, Schneefall und Nebel) sowie in Tunneln und Galerien vorgeschrieben.
Mitführpflichten
- Pkw: Warnwesten (griffbereit), Warndreieck
- Motorrad: Warnwesten (inkl. Motorrad-Beifahrer), CE-zertifizierte Handschuhe, Helme mit reflektierenden Elementen oder Aufklebern
Hinweis: Das Mitführen eines Alkotests ist seit Mai 2020 nicht mehr vorgeschrieben.
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
- Blaue Markierungen auf der Straße oder am Randstein weisen auf das begrenzte Parken mit Parkscheiben in den sogenannten "Zones Bleues" hin.
- Gelbe, unterbrochene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Auch in Tunnels und Unterführungen ist das Parken verboten. Gelde Zick-Zack Linien signalisieren Bushaltestellen. In Paris steht die gelbe X-Markierung für Ladezonen.
- Durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Auch unter Brücken gilt Halte- und Parkverbot.
- Weiße Bodenmarkierungen mit dem Schriftzug "payant" sind gebührenpflichtig.
- Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebührenpflichtig.
- Im Ortsgebiet ist das Abstellen von Fahrzeugen nur in Fahrtrichtung erlaubt. In Wohngebieten ist das Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird. Fahrzeuge dürfen nicht länger als an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unverändert abgestellt sein.
- Parkverstöße: Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt.
Mehr Infos zum Parken in Paris: www.paris.fr/stationnement
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,2 Promille in den ersten 3 Jahren des Führerscheinbesitzes
Radfahrer
Für Kinder unter 12 Jahren besteht Helmpflicht (egal ob sie selbst fahren oder als Beifahrer mitfahren). Ab 12 besteht es keine Helmpflicht für Radfahrer. Radfahrer müssen nachts sowie tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb der Ortschaften eine Warnweste tragen. Siehe Fahrrad-Mitführpflichten.
Winterausrüstung
- Winterreifen: In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt von 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht.
Anfang und Ende der Zonen werden durch entsprechende Beschilderung angezeigt. Die exakte Zone innerhalb eines Départements wird von der jeweiligen Behörde festgelegt und kann sich jährlich ändern. Eine aktuelle Übersichtskarte ist unter www.securite-routiere.gouv.fr abrufbar.
Zusätzlich kann auch in anderen Départements bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden.
Winterreifen mit Bergsymbol und Schneeflocke (3PMSF ; Nur 3PMSF-Reifen sind als Äquivalent zu Schneeketten anerkannt) müssen auf allen 4 Rädern montiert sein und eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm aufweisen. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden
- Schneeketten: Können durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Schneeketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
- Spikereifen: Von 1. November bis 31. März erlaubt (je nach Département abweichende Zeiträume möglich). Wenn es die Wetterlage verlangt, kann dieser Zeitraum verlängert werden. Höchstgeschwindigkeit: 90 km/h für Kfz bis 3,5 t hzG. Ein weißer Spike-Aufkleber ist hinten links am Fahrzeug anzubringen.
Zusätzliche Infos
- Motorräder: Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern (auch Roller, Mofas, Quads etc.) müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Biker. Helme müssen außerdem mit reflektierenden Elementen oder Aufklebern ausgestattet sein.
Gut zu wissen: Die in Frankreich angewandte Norm ECE 22.06 betrifft nur die Hersteller und Verkäufer von Motorradhelmen. Die Helme nach der Norm ECE 22.05 dürfen weiterhin verwendet werden.
Zur Erinnerung: Ein Motorradhelm sollte im Durchschnitt alle fünf Jahre ausgetauscht werden.
- Ladung: Ragt die Ladung mehr als 1 m über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflektierende Vorrichtung angebracht werden. Diese muss vertikal, in einer Höhe von 40-90 cm über dem Boden befestigt werden. Bei Nacht oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein rotes Licht erforderlich (aus 150 m Entfernung erkennbar).
- Ampeln: Ein gelber blinkender Pfeil bedeutet, dass in die angezeigte Richtung weiter gefahren werden darf, auch wenn die Ampel rot zeigt. Der Querverkehr hat allerdings Vorfahrt.
- Rauchen: Ist in Kfz in Gegenwart von Minderjährigen verboten.
- Ablenkung am Steuer: Wer sich am Steuer durch Aktivitäten (z.B. Essen, Schminken, lautes Musik hören etc.), die die Konzentration beeinträchtigen, ablenken lässt, kann bestraft werden.
- E-Scooter: Informationen zur Verwendung von E-Scootern sind im Artikel E-Scooter im Ausland zu finden.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos Fahrradträgern fürs Auto
- Wohnmobile über 3,5 t hzG: Alle Kfz über 3,5 t (auch Wohnmobile) benötigen an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck spezielle Toter-Winkel-Aufkleber, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Insgesamt werden drei Aufkleber benötigt, je einer auf Fahrer- und Beifahrerseite sowie einer am Heck (beim ÖAMTC erhältlich, ausgenommen in Kärnten und der Steiermark). Diese Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wohnwagengespanne sind nur dann betroffen, wenn entweder das Zugfahrzeug und/oder der Anhänger ein hzG von mehr als 3,5 t haben. Mehr Infos auf der ÖCC-Website.
Wohnmobile zwischen 3,5 und 12 t hzG benötigen außerdem Aufkleber am Heck, die die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten 80 außerorts, 100 auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen anzeigen. Die Aufkleber müssen im Durchmesser mind. 20 cm groß und die Zahlen in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund mind. 15 cm groß sein. Anzubringen sind sie entweder horizontal nebeneinander oder vertikal übereinander in aufsteigender Reihenfolge 80 - 100 - 110. - Reservierte Fahrspuren für Fahrgemeinschaften und besondere Kfz: Eine weiße Raute als Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen mit blauem Hintergrund kennzeichnet Fahrspuren, die Fahrzeugen mit mind. zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und und auch manchmal besonders emissionsarmen Kfz (Elektroautos und Wasserstofffahrzeugen, aber keine Hybridfahrzeuge) vorbehalten sind. Auf Zusatztafeln kann die Mindestanzahl an Insassen im Fahrzeug angegeben werden. Diese Maßnahme ist ein Verkehrsversuch, der bereits in den Metropolregionen Lyon, Grenoble, Straßburg, Nantes und Rennes zur Anwendung kommt. Weitere Städte sollen folgen. Bei Nichtbeachtung droht eine Strafe in Höhe von 135 Euro. Mehr Infos auf der Website des Umweltministeriums
Wichtig: In Paris wird ab dem 3. März 2025 eine reservierte Fahrspur (linke Spur) für Fahrgemeinschaften auf dem Boulevard périphérique montags bis freitags von 7.00 bis 10.20 Uhr und von 16.00 bis 20.00 Uhr wirksam sein. Das gilt für Fahrzeuge mit mindestens zwei Personen an Bord, Motorräder (nur für den interspurigen Verkehr), Personen mit Behinderungen (mit der "carte mobilité inclusion stationnement"). Neben dem boulevard périphérique verfügen auch die Autobahnen A1 und A13 teilweise über eine Fahrgemeinschaftsspur. Weitere Informationen auf der Website der Stadt Paris
- Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.
Zusatztafeln & Hinweisschilder
Französisch | Deutsch |
Toutes Directions | = alle Richtungen |
Rappel | = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits) |
Ralentir | = langsam fahren |
Centre Ville | = zur Stadtmitte |
Déviation | = Umleitung |
Passage interdit | = Durchfahrt verboten |
Serrez à droite | = Rechts halten |
Vous n'avez pas la priorité | = Sie haben keine Vorfahrt |
Fin d'interdiction de dépasser | = Ende des Überholverbots |
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.