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Italien

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Rom
Fläche 301.340 km²
Einwohner ca. 62,2 Mio.
Kfz-Kennzeichen I
Stromspannung Reisestecker empfohlen, da in älteren Hotels oder Pensionen
zum Teil noch dreipolige Stecker verwendet werden.
Zeit Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich.
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +39
Sprache Italienisch
Mini-Dolmetscher
Währung Euro
EU-Land Italien ist Mitglied der Europäischen Union
Nachbarländer
Vatikanstadt
Screens Meine Reise App ÖAMTC

ÖAMTC App Meine Reise

Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.

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Vor der Reise

Reisedokumente

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen Reisepass oder Personalausweis.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen

Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. 

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

ÖAMTC Tipp

Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch für die Reise finden Sie hier. Weitere Tipps gibt es im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".

ÖAMTC

ÖAMTC Reise-Checkliste

  • Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
  • inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
  • Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt

Einfach packen!

Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Reise-Vollkasko

Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland

Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.

Anreise

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 160 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

Zwischen Österreich und Italien sowie Italien und Frankreich herrscht freier Personen- und Warenverkehr und es finden keine Grenzkontrollen statt. Die Grenzpolizei ist jedoch ermächtigt, Identitätskontrollen durchzuführen. Kontrollen werden an den Grenzen zu der Schweiz (Personen- und Warenkontrollen) durchgeführt.

Vor Ort

Wetter

Tunnel & Brücken

Alle Gebühren in Euro (ausg. Munt la Schera Tunnel) und gelten für die italienische Seite:

Mont Blanc Tunnel & Frejus Tunnel (Italien - Frankreich)

Fahrzeug einfach retour* 
Motorrad 36,40 45,70
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Gespann, Gesamthöhe max. 2 m 55,00 68,60
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Gespann, Gesamthöhe max. 3 m 72,80 91,50

*Die Rückfahrkarte ist 7 Tage lang gültig.
Mehr Infos: www.tunnelmb.net

Gut zu wissen: Wegen Generalsanierung wird der Mont Blanc Tunnel 2024 für mehrere Wochen für den Verkehr gesperrt. Mehr Infos

Großer St. Bernhard Tunnel (Italien - Schweiz)

Fahrzeug einfach retour* 
Motorrad 18,50 EUR 24,50 EUR
Kfz mit 2 oder mehr Achsen,
Vorderachsenhöhe unter 1,30 m,
Gesamthöhe bis max. 2 m
31 EUR 50 EUR
Kfz mit 2 oder mehr Achsen,
Gesamthöhe 2 m bis max. 3 m
48,50 EUR 77,50 EUR

*Die Rückfahrkarte ist 30 Tage lang gültig.
Mehr Infos: www.letunnel.com

Munt la Schera (Italien - Schweiz)

Fahrzeug einfach* retour*
Motorrad 11 CHF 17 CHF
Pkw bis 9 Plätze und max. 3,5 t** So-Fr 20 CHF 35 CHF
Pkw bis 9 Plätze und max. 3,5 t** Sa 29 CHF 42 CHF
Wohnmobil/Wohnwagen 23 CHF 41 CHF

* Preise gültig bei Online-Kauf. Vor Ort gelten höhere Tarife.
** Preise gültig von Dezember bis April. Von Mail bis November täglich 15 CHF (einfache Fahrt) bzw. 25 CHF (Retourticket).

Mehr Infos: www.livigno.eu

Eine City-Maut wird in Mailand, Bologna und Palermo fällig. Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket. Einfahrverbote gelten für besonders umweltschädliche Fahrzeuge. Das Autofahren im Stadtzentrum sollte generell, aufgrund überfüllter Straßen, vermieden werden.

City-Maut Mailand

AREA C

Wo & Wann: Die verkehrsberuhigte Zone „Area C“ umfasst die historische Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings „Cerchia dei Bastioni“ und gilt von Montag bis Freitag von 7.30 - 19.30 Uhr (ausgenommen Feiertage).

Einfahrverbote:
– Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 und 3
– Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 5 und Euro 6 mit Erstzulassung vor dem 31. Dezember 2018
– Zweitaktmotorräder und Mopeds mit Abgasnorm Euro 0 und 2
– Fahrzeuge und Gespanne über 7,50 m Länge

Ticket: 7,50 Euro (Tagesticket), 30 bzw. 60 Euro (Mehrtagestickets). Das Ticket ist nur online erhältlich.

Gut zu wissen: Bestimmte Fahrzeuge, u.a. Elektroautos und Fahrzeuge zum Transport von Menschen mit Behinderung, können sich nach Antrag bei der Stadt Mailand von der City-Maut befreien lassen.
Mehr Infos: www.areac.it

AREA B

Wo & Wann: Zusätzlich zur Area C gilt auf dem gesamten Mailänder Stadtgebiet eine weitere verkehrsbeschränkte Zone von Montag bis Freitag 7.30 - 19.30 Uhr (ausgenommen Feiertage).

Einfahrverbote: siehe „AREA C“ (abweichend: Einfahrverbot gilt erst für Fahrzeuge über 12 m Länge.)

Ticket: Es muss kein Ticket erworben werden.

Gut zu wissen: Bestimmte Fahrzeuge, u.a. Hybrid- und Elektroautos und Fahrzeuge zum Transport von Menschen mit Behinderung, können sich nach Antrag bei der Stadt Mailand von der City-Maut befreien lassen.

City-Maut Bologna

Wo & Wann: Für die Einfahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt ist täglich von 7 - 20 Uhr ein „Ticket per l’accesso alla ZTL“ erforderlich. Zusätzlich gibt es generelle Fahrverbote in der „Zone T“ und im Bereich der Universität.

Einfahrverbote: Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 4 (ab 2025 auch Euro 5) und Benzinfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 2. Alle anderen Fahrzeuge benötigen ein Ticket.

Ticket: 6 Euro (Tagesticket), 15 Euro (für 4 aufeinander folgende Tage). Tickets sind nur als digitales Ticket erhältlich und kann online oder vor Ort bei den TPER-Verkaufsstellen erworben werden
Mehr Infos: www.comune.bologna.it

City-Maut Palermo

Wo & Wann: Für die Einfahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt ist ein Ticket erforderlich. Die Zeiten sind saisonabhängig. Von Mai bis Oktober: Mo - Do 8 - 20 Uhr, Fr 8 - 24 Uhr, Sa 0 - 6 Uhr und 20 - 24 Uhr, So 0 - 6 Uhr

Einfahrverbote: Benzinfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 2 sowie Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 3. Alle anderen Fahrzeuge benötigen ein Ticket.

Ticket: 5 Euro (Tagesticket) bzw. 20 Euro (Monatsticket). Tickets sind online, in der Mobilitätszentrale der Stadt Palermo (AMAT) oder beim italienischen Automobilclub ACI erhältlich.

Mehr Infos: https://ztl.comune.palermo.it

Fahrverbote in mehreren Regionen Norditaliens

Fahrverbote in der Region Lombardei
In rund einem Drittel aller Gemeinden gilt von Montag bis Freitag 7.30 - 19.30 Uhr (ausgenommen Feiertage) ein Fahrverbot für folgende Fahrzeuge:

  • Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 und 1
  • Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 3
  • Zweitaktmotorräder und Mopeds mit Abgasnorm Euro 0; im Winter auch z.T. Euro 1

Im Winter sowie bei Smogalarm können teilweise strengere Regeln gelten.

Fahrverbote in den Regionen Emilia Romagna, Piemont & Venetien
In Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern gilt jährlich von 1. Oktober bis 30. April ein Fahrverbot von Montag bis Freitag 8:30- 18.30 Uhr für folgende Fahrzeuge:

  • Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 2
  • Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 4
  • Motorräder und Mopeds Euro 0 - 1

Bei Smogalarm kann das Fahrverbot auch auf Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden. Autobahnen sind in der Regel ausgenommen.

Fahrverbote in Südtirol
In Bozen gilt von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 7 - 10 Uhr und 16 - 19 Uhr ein Fahrverbot für Benzinfahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 - 1 und für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 - 4; in Brixen für alle Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 - 1. Motorräder und Mopeds sind vom Fahrverbot ausgenommen.
Mehr Infos: www.provinz.bz.it/guteluft

Fahrverbot auf der Amalfi-Küste

Fahrverbot für PKW 2024
Zu folgenden Zeiten gibt es ein Fahrverbot für Pkw:

  • In den Osterferien vom 28. März bis einschließlich 2. April
  • Vom 24. April bis einschließlich 2. Mai (rund um die Feiertage "Tag der Befreiung" und "Tag der Arbeit")
  • Vom 15. bis 31. Juli sowie vom 1. bis 30. Oktober: nur Samstage und Sonntage
  • Im August und September an allen Tagen der Woche

In diesen Zeiträumen gilt täglich von 10 bis 18 Uhr folgendes Verkehrsdosier-System bzw. Fahrverbot:

  • An geraden Tagen dürfen Autos mit geraden Endziffern beim Kfz-Kennzeichen nicht fahren.
  • An ungeraden Tagen dürfen Autos mit ungeraden Endziffern beim Kfz-Kennzeichen nicht fahren.

Die Regelung gilt auch für Pkw mit ausländischen Kennzeichen, für Mietwagen und Touristenbusse. Reisende, die entlang der Fahrverbotsstrecke an der Amalfitana eine Unterkunft gebucht haben, sind 2024 von den Fahrverboten ausgenommen. Im Fall einer Kontrolle reicht es aus, wenn sie die Hotelreservierung vorzeigen können. Ausgenommen vom Fahrverbot sind Taxis, Motorräder und Vespas sowie andere Zweiräder.

Fahrverbot für Wohnwagen und Wohnmobile
Auf der schmalen Amalfi-Straße SS163 zwischen Vietri und Positano besteht ein Fahrverbot für Wohnmobile und Wohnwagengespanne. Diese Fahrzeuge dürfen die Straße zwischen 6:30 und 24 Uhr nicht befahren; das Fahrverbot gilt täglich und ganzjährig. Pkw sind davon nicht betroffen.

Gut zu wissen

Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.

Mitführpflichten

  • Pkw : Warndreieck, Warnwesten
  • Motorrad: Warnwesten

Gut zu wissen: Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste anlegen.

Motorräder und Kleinkrafträder

Das Mindestalter, um eine weitere Person mitzuführen (Soziussitz) beträgt 18 Jahre. Motorradfahrer können auch dafür gestraft werden, wenn Beifahrer, egal ob minderjährig oder nicht, keinen Helm tragen (Strafen: 83 bis 332 Euro).

Parken

Parkplätze sind in Städten farblich gekennzeichnet:

  • Weiße Randlinie: kostenlose Parkplätze
  • Blaue Linien: gebührenpflichtige Parkplätze
  • Gelbe Linien: reservierte Parkplätze (z.B. Busse, Anrainer, Taxis)
  • Schwarz-gelbe Markierung: absolutes Parkverbot
  • Parkplätze mit Ladestationen: dürfen nur von Elektroautos für den Ladevorgang genutzt werden. Nach Abschluss des Ladevorgangs darf man noch max. eine Stunde dort parken. 
    Zusätzliche Beschilderungen sind zu beachten.

Das Abstellen von Fahrzeugen ist (außer in Einbahnen) nur am rechten Fahrbahnrand zulässig. Vor Mülltonnen ist das Parken verboten.

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos
über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende 

Promillegrenze

0,5 Promille; 0,0 Promille gilt für Personen, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen.

Radfahrer

Außerhalb des Ortsgebietes müssen Radfahrer bei Nacht eine Warnweste tragen. Eine generelle Tragepflicht für Warnwesten gilt auch für Fahrten durch Tunnels. Alle Fahrräder (auch Mountainbikes und Rennräder) müssen mit einer funktionierenden Beleuchtung ausgestattet sein (vorne weißes oder gelbes Licht, hinten rotes Licht). Die Beleuchtung muss nachts (eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang) sowie bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, Regen, Schneefall) und in Tunneln eingeschaltet sein. Darüber hinaus müssen an den Pedalen gelbe Rückstrahler und an der Rückseite ein roter Rückstrahler angebracht sein.

Zudem muss laut Straßenverkehrsordnung jedes Fahrrad mit einer Klingel ausgestattet sein, deren Klingelton so stark ist, dass er min. 30 Meter gehört werden kann.

Winterausrüstung

Winterreifen: Pflicht auf vielen Straßen, es gibt jedoch keine landesweit einheitliche Regelung. Beschilderungen weisen auf die konkreten Bestimmungen hin.

Südtirol: Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen fahren. Vom 15. November bis 15. April gilt im Stadtgebiet von Bozen sowie auf der Brennerautobahn A22 bis Affi eine generelle Winterreifenpflicht, unabhängig von der Witterung.

Gut zu wissen: Für Motorräder besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen und bei beginnendem Schneefall ein grundsätzliches Fahrverbot.

Aosta-Tal: Vom 15. Oktober bis zum 15. April gilt Winterreifenpflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden).

Winterreifen in den Sommermonaten: Vom 16. Mai bis 14. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mind. dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein entspricht. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge.

Schneeketten: Mit Schneeketten beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Schneekettenpflicht kann, wenn nötig, für bestimmte Strecken durch gesonderte Beschilderung verordnet werden.

Spikereifen: Die Verwendung ist grundsätzlich erlaubt, es gelten jedoch lokale Regelungen. Spikereifen müssen auf allen Rädern (inkl. Anhänger) montiert werden.

Fahrrad-Transport mittels Heckträger

Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto. Zudem muss eine Warntafel verwendet werden. Kurzfristig galt für Heckträger mit Beleuchtung eine Ausnahme, nach Protesten gilt seit Jänner 2024 jedoch wieder die bisherige Regel: Auch bei Trägern mit eigener Beleuchtung und Wiederholungskennzeichen ist eine Warntafel zu verwenden.

  • Überstehende Ladung: Jede nach hinten hinausragende Ladung muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten (fünf rote Streifen), reflektierenden und typengenehmigten Warntafel (beim ÖAMTC erhältlich) gekennzeichnet sein. Die Tafel ist auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst im eingeklappten Zustand. Nimmt die überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der genannten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht sein. Die Ladung selbst darf auf jeder Seite nicht mehr als 30 cm über den Begrenzungsleuchten hinausragen. Schwer erkennbare Ladungen (Pfähle, Stangen, Platten..) dürfen auf keinen Fall seitlich über die Fahrzeugbreite hinausragen.
  • Wichtig: Die italienischen Behörden kommunizieren leider widersprüchliche Informationen zum Transport von Fahrrädern am Heckträger. Grundsätzlich darf nach der italienischen Straßenverkehrsordnung Ladung (eben z.B. ein Fahrrad) in der Breite jeweils 30 cm über die Schlussleuchten hinausragen (Achtung! Die Breite der Seitenspiegel wird nicht mitgerechnet!). Diese 30-cm-Regel gilt allerdings nicht für so genannte „schwer erkennbare Ladung“. Ob Fahrräder bzw. Heckträger als eine solche schwer erkennbare Ladung gelten und daher am Heckträger nicht breiter sein dürfen als das Auto selbst, wird derzeit unterschiedlich interpretiert und beauskunftet. Seitens ÖAMTC liegt uns eine Bestätigung aus Bozen vor, wonach Fahrräder am Heckträger, gekennzeichnet durch Warntafeln, befördert werden dürfen, sofern die 30 cm jeweils an den Seiten beachtet werden. Ob dies in ganz Italien von allen Exekutivbeamten so gesehen wird oder restriktiv behandelt wird, ist uns derzeit leider nicht bekannt. Der ÖAMTC bemüht sich um eine baldige Klärung der Rechtslage.

Zusätzliche Infos:

  • Strafen: Verkehrsstrafen sind zwischen 22 - 7 Uhr um ein Drittel höher. Bei Bezahlung einer Geldstrafe innerhalb von 5 Tagen wird ein Nachlass von 30 % gewährt.
  • Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
  • Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten.
  • Elektronische Geräte: Die Verwendung von elektronischen Geräten (Handys, Smartphones, Tablets, Notebooks und ähnliches) während der Fahrt ist verboten, wenn dabei zumindest eine Hand vom Lenkrad genommen werden muss.
  • Zebrastreifen: Fahrzeuge müssen sich langsam an einen Zebrastrafen annähern und gegebenenfalls anhalten, wenn sich Fußgänger am oder in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens befinden.
  • Rauchverbot gilt in Pkw, wenn Schwangere oder Minderjährige im Fahrzeug sind.
  • Müll: Es ist verboten, Müll oder Gegenstände aus einem fahrenden oder parkenden Fahrzeug zu werfen und die Straße zu verschmutzen (Strafe: 216 bis 866 Euro).
  • E-Tretroller: Seit November 2021 gelten für E-Tretroller erstmals Geschwindigkeitsbeschränkungen. In Fußgängerzonen dürfen max. 6 km/h, in anderen Fällen max. 20 km/h gefahren werden (Strafen: 50 bis 250 Euro). Weiters gilt ein Parkverbot auf dem Gehsteig. Seit 1. Juli 2022 müssen neu verkaufte E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern, Bremsen an beiden Rädern und einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Für ältere E-Scooter gilt eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2024.
  • Besondere Verkehrsschilder
Italienisch Deutsch
Zona di silenzio Hupverbot
Deviazione Umleitung
Tenere la destra Rechts fahren
Tutte le direzioni alle Richtungen
Rallentare Langsam fahren
Senso unico Einbahnstraße
Sbarrato Gesperrt
INIZIO Zona tutelata Beginn der Parkverbotszone

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Tipp

Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte

Devisenbstimmungen

Barmittel in Gesamtwert ab 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.

Kraftstoffpreise

Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.

E-Mobilität

Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Unfall im Ausland - was tun?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:

Sehenswertes

Italien, das Land der Schönheit und Vielfalt, begeistert mit faszinierenden Regionen und historischen Städten. Die malerische Toskana mit Florenz, Rom mit dem Kolosseum und Vatikan, Venedig mit seinen Kanälen, Mailand mit dem Dom, die atemberaubende Amalfiküste und die kulturelle Schatzkammer Sizilien. Entdecken Sie die reiche Geschichte, atemberaubende Landschaften und kulinarische Genüsse Italiens. Tauchen Sie ein und erleben Sie die Magie dieses bezaubernden Landes.

Beliebte Regionen

Beliebte Städte

ÖAMTC Reise-Infoset

Reise Infoset ÖAMTC

Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für Italien das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.