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Italien

Regionen

City Guides

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Rom
Fläche 301.340 km²
Einwohner ca. 62,2 Mio.
Kfz-Kennzeichen I
Stromspannung Reisestecker empfohlen, da in älteren Hotels oder Pensionen
zum Teil noch dreipolige Stecker verwendet werden.
Zeit Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich.
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +39
Sprache Italienisch
Mini-Dolmetscher
Währung Euro
EU-Land Italien ist Mitglied der Europäischen Union
Nachbarländer
Vatikanstadt
Screens Meine Reise App ÖAMTC

ÖAMTC App Meine Reise

Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.

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Vor der Reise

COVID-Hinweis

Über etwaig geltende covidbedingte Einschränkungen informiert das ÖAMTC Urlaubsservice.

Reisedokumente

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen

Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. 

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Kontakte") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

Corona-Reiseinfos

Informationen zu covidbedingten Reisebestimmungen finden Sie

ÖAMTC Tipp

Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".

Reise Checkliste ÖAMTC

ÖAMTC Reise-Checkliste

  • Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
  • inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
  • Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt

Einfach packen!

Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Reise-Vollkasko

Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland

Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.

Anreise

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 160 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

Zwischen Österreich und Italien sowie Italien und Frankreich herrscht freier Personen- und Warenverkehr und es finden keine Grenzkontrollen statt. Die Grenzpolizei ist jedoch ermächtigt Identitätskontrollen durchzuführen. Kontrollen werden an den Grenzen zu der Schweiz (Personen- und Warenkontrollen) und zu Slowenien (Personenkontrollen) durchgeführt.

Vor Ort

Wetter

Tunnel & Brücken

Alle Gebühren in Euro (ausg. Munt la Schera Tunnel) und gelten für die italienische Seite:

Mont Blanc Tunnel & Frejus Tunnel (Italien - Frankreich)

Fahrzeug einfach retour* 
Motorrad 34,60 43,50
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Gespann, Gesamthöhe max. 2 m 52,30 65,30
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Gespann, Gesamthöhe max. 3 m 69,30 87,10

*Die Rückfahrkarte ist 7 Tage lang gültig.
Mehr Infos: www.sftrf.fr/uk

Großer St. Bernhard Tunnel (Italien - Schweiz)

Fahrzeug einfach retour* 
Motorrad 18,50 CHF 24,50 CHF
Zwei- oder mehrachsige Fahrzeuge
(z.B. Pkw), deren Vorderachshöhe 1,30 m
und Gesamthöhe max. 2 m beträgt
31 CHF 50 CHF
Zwei- oder mehrachsige Fahrzeug
(z.B. Wohnmobile oder Gespanne),
deren Höhe über 2 m und max. 3 m beträgt
48,50 CHF 77,50 CHF

*Die Rückfahrkarte ist 30 Tage lang gültig.
Mehr Infos: www.letunnel.com

Munt la Schera (Italien - Schweiz)

Preise in CHF

Fahrzeug einfach* retour*
Motorrad 11 17
Pkw bis 9 Plätze bis 3,5 t**  20 35 (So-Fr)
  29 42 (Sa)
Wohnmobil/Wohnwagen 23 41

* Preise gültig bei Online-Kauf. Vor Ort gelten höhere Tarife. ** Preise gültig von Dezember bis April. Von Mail bis November täglich 15 CHF (einfache Fahrt) bzw. 25 CHF (Retourticket).
Mehr Infos: www.livigno.eu

City-Maut Mailand

AREA C

Wo & Wann: Die verkehrsbeschränkte Zone, gelegen in der historischen Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings „Cerchia dei Bastoni“, ist gültig für die Einfahrten von Montag bis Freitag 7.30 – 19.30 Uhr (ausgenommen Feiertage).
Einfahrverbote:
– Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 und 1
– Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 3 und 4 (ohne Partikelfilter)
– Zweitaktmotorräder und Mopeds mit Abgasnorm Euro 0 und 1
– Fahrzeuge und Gespanne über 7,50 m Länge
Ticket: 5 Euro (Tagesticket), 30 bzw. 60 Euro (Mehrtagestickets). Erhältlich in Tabacchi-Läden und Kiosken, an den Automaten des öffentlichen Mailänder Nahverkehrs, an Parkscheinautomaten, an den Schaltern oder Bankomaten der Banca Intesa Sanpaolo, etc.

Gut zu wissen: Bestimmte Fahrzeuge, u.a. Elektroautos und Fahrzeuge zum Transport von Menschen mit Behinderung, können sich nach Antrag bei der Stadt Mailand von der City-Maut befreien lassen.
Mehr Infos: www.areac.it

AREA B

Wo & Wann: Zusätzlich zur Area C gilt auf dem gesamten Mailänder Stadtgebiet eine weitere verkehrsbeschränkte Zone von Montag bis Freitag 7.30 - 19.30 Uhr (ausgenommen Feiertage). Einfahrverbote: siehe „AREA C“ (abweichend: Einfahrverbot gilt erst für Fahrzeuge über 12 m Länge.)
Ticket: Es muss kein Ticket erworben werden.
Gut zu wissen: Bestimmte Fahrzeuge, u.a. Hybrid- und Elektroautos und Fahrzeuge zum Transport von Menschen mit Behinderung, können sich nach Antrag bei der Stadt Mailand von der City-Maut befreien lassen.

City-Maut Bologna

Wo & Wann: Für die Einfahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt ist täglich von 7 - 20 Uhr ein „Ticket per l’accesso alla ZTL“ erforderlich.
Einfahrverbote: Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 2 dürfen nicht einfahren.
Ticket: 6 Euro (Tagesticket), 15 Euro (für 4 aufeinander folgende Tage). Tickets sind ausschließlich digital erhältlich und können online unter www.tper.it/ztd oder vor Ort bei den TPER-Verkaufsstellen erworben werden.
Mehr Infos: www.comune.bologna.it

City-Maut Palermo

Wo & Wann: Von Piazza Giulio Cesare bis zur Via Cavour und von der Porta Nuova bis zur Porta Felice, die Zeiten sind saisonabhängig. Von Mai bis Oktober: Mo-Do 8-20 Uhr, Fr 8-24 Uhr, Sa 0-6 und 20-24 Uhr, So 0-6 Uhr.
Einfahrverbote: Benzinfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 2 sowie Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 3. Freie Einfahrt für Motorräder und Elektroautos.
Ticket: 5 Euro (Tagesticket) bzw. 20 Euro (Monatsticket) - Preise variieren je nach Fahrzeugtyp. Tickets erhältlich bei der Mobilitätszentrale der Stadt Palermo AMAT, den Geschäftsstellen des italienischen Automobilclubs ACI oder online unter https://ztl.comune.palermo.it.

Fahrverbote in mehreren Regionen Norditaliens

Fahrverbote in der Region Lombardei
In rund einem Drittel aller Gemeinden gilt von Montag bis Freitag 7.30 - 19.30 Uhr ein Fahrverbot für folgende Fahrzeuge:

  • Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 und 1
  • Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 4
  • Zweitaktmotorräder und Mopeds mit Abgasnorm Euro 0; im Winter auch z.T. Euro 1

Im Winter sowie bei Smogalarm können teilweise strengere Regeln gelten.

Fahrverbote in den Regionen Emilia Romagna, Piemont & Venetien
In Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern gilt bis ins Frühjahr (je nach Region März oder April)ein Fahrverbot von Montag bis Freitag 8:30- 18.30 Uhrfür folgende Fahrzeuge:

  • Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 2
  • Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 4

Bei Smogalarm kann das Fahrverbot auch auf Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5ausgeweitet werden.

Fahrverbote in Südtirol
In Bozen gilt von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 7 - 10 Uhr und 16 - 19 Uhr ein Fahrverbot für Benzinfahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 - 1 und für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 - 4; in Brixen für alle Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 - 1. Motorräder und Mopeds sind vom Fahrverbot ausgenommen.
Mehr Infos: www.provinz.bz.it/guteluft

Fahrverbot für Wohnwagen und Wohnmobile auf der Amalfi-Küste

Auf der schmalen Amalfi-Straße SS163 zwischen Vietri und Positano besteht ein Fahrverbot für Wohnmobile und Wohnwagengespanne. Diese Fahrzeuge dürfen die Straße zwischen 6:30 und 24 Uhr nicht befahren; das Fahrverbot gilt täglich und ganzjährig. Pkwsind davon nicht betroffen.

Gut zu wissen

Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.

Mitführpflichten

• Pkw Pflicht: Warndreieck

• Pkw Empfehlung: Warnwesten

• Motorrad Empfehlung: Warnwesten

Gut zu wissen: Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste anlegen.

Gut zu wissen

Das Tragen einer  Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.

Motorräder und Kleinkrafträder

Das Mindestalter, um eine weitere Person mitzuführen (Soziussitz) beträgt 18 Jahre. Motorradfahrer können auch dafür gestraft werden, wenn Beifahrer, egal ob minderjährig oder nicht, keinen Helm tragen (Strafen: 83 bis 332 Euro).

Parken

Parkplätze sind in Städten farblich gekennzeichnet:

  • Schwarz-gelbe Markierung: absolutes Parkverbot
  • Blaue Linien: gebührenpflichtige Parkplätze
  • Gelbe Linien: reservierte Parkplätze (z.B. Busse, Anrainer, Taxis)
  • Weiße Linien: kostenlose Parkplätze
  • Rosa Markierung: Parkplätze ausschließlich für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zwei Jahre
  • Parkplätze mit Ladestationen: dürfen nur von Elektroautos für den Ladevorgang genutzt werden. Nach Abschluss des Ladevorgangs darf man noch max. eine Stunde dort parken.

Zusätzliche Beschilderungen sind zu beachten.

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos
über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende 

Promillegrenze

0,5 Promille; 0,0 Promille gilt für Personen, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen.

Radfahrer

Außerhalb des Ortsgebietes müssen Radfahrer bei Nacht eine Warnweste tragen. Eine generelle Tragepflicht für Warnwesten gilt auch für Fahrten durch Tunnels. Alle Fahrräder (auch Mountainbikes und Rennräder) müssen mit einer funktionierenden Beleuchtung ausgestattet sein (vorne weißes oder gelbes Licht, hinten rotes Licht). Die Beleuchtung muss nachts (eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang) sowie bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, Regen, Schneefall) und in Tunneln eingeschaltet sein. Darüber hinaus müssen an den Pedalen gelbe Rückstrahler und an der Rückseite ein roter Rückstrahler angebracht sein (Strafe: 26 bis 102 Euro).

Zudem muss laut Straßenverkehrsordnung jedes Fahrrad mit einer Klingel ausgestattet sein, deren Klingelton so stark ist, dass er min. 30 Meter gehört werden kann. Wer ohne Klingel in Italien Rad fährt, muss mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 26 und 102 Euro rechnen.

Winterausrüstung

Winterreifen: Pflicht auf vielen Straßen, es gibt jedoch keine landesweit einheitliche Regelung. Beschilderungen weisen auf die konkreten Bestimmungen hin.

Regelung in Südtirol: Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen fahren. Vom 15. November bis 15. April gilt im Stadtgebiet Bozen sowie auf der Brennerautobahn A22 bis Affi eine generelle Winterreifenpflicht, unabhängig von der Witterung. Für Motorräder besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen und bei beginnendem Schneefall ein grundsätzliches Fahrverbot.
Regelung im Aosta-Tal: Vom 15. Oktober bis zum 15. April gilt Winterreifenpflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden).

Winterreifen in den Sommermonaten: Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese mindestens einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein (Zeile A13) entspricht. Der Reifen-Geschwindigkeitsindex ist auf der Seite des Reifens (in unmittelbarer Nähe der Reifendimension, als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl) zu finden. Dieser muss identisch sein mit dem Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein oder einer höheren zulässigen Geschwindigkeit entsprechen. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger (ausgenommen Motorräder). Mehr Infos

Schneeketten: Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken durch gesonderte Beschilderung verordnet werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

Spikereifen: Die Verwendung ist vom 15. November bis 15. März für Kfz bis zu 3,5 t Gesamtgewicht erlaubt. Es gelten reduzierte Tempolimits: 90 km/h außerorts, 120 km/h auf Autobahnen.

Zusätzliche Infos

  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Überstehende Ladung: Jede nach hinten hinausragende Ladung muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten, reflektierenden und typengenehmigten Warntafel gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für Fahrrad-Heckträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung. Wird die gesamte Fahrzeugbreite durch die Ladung eingenommen, muss an beiden seitlichen Enden eine Tafel angebracht sein. Die Ladung darf das Fahrzeug um max. 30 % der Fahrzeuglänge überragen. Nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet.
  • Strafen: Verkehrsstrafen sind zwischen 22 - 7 Uhr um ein Drittel höher. Bei Bezahlung einer Geldstrafe innerhalb von 5 Tagen wird ein Nachlass von 30 % gewährt.
  • Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
  • Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten.
  • Elektronische Geräte: Die Verwendung von elektronischen Geräten (Handys, Smartphones, Tablets, Notebooks und ähnliches) während der Fahrt ist verboten, wenn dabei zumindest eine Hand vom Lenkrad genommen werden muss.
  • Zebrastreifen: Fahrzeuge müssen sich langsam an einen Zebrastrafen annähern und gegebenenfalls anhalten, wenn sich Fußgänger am oder in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens befinden.
  • Rauchverbot gilt in Pkw, wenn Schwangere oder Minderjährige im Fahrzeug sind.
  • Müll: Es ist verboten, Müll oder Gegenstände aus einem fahrenden oder parkenden Fahrzeug zu werfen und die Straße zu verschmutzen (Strafe: 216 bis 866 Euro).
  • E-Tretroller: Seit November 2021 gelten für E-Tretroller erstmals Geschwindigkeitsbeschränkungen. In Fußgängerzonen dürfen max. 6 km/h, in anderen Fällen max. 20 km/h gefahren werden (Strafen: 50 bis 250 Euro). Weiters gilt ein Parkverbot auf dem Gehsteig. Ab 1. Juli 2022 müssen neu verkaufte E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern, Bremsen an beiden Rädern und einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Für ältere E-Scooter gilt eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2024.
  • Besondere Verkehrsschilder
Italienisch Deutsch
Zona di silenzio Hupverbot
Deviazione Umleitung
Tenere la destra Rechts fahren
Tutte le direzioni alle Richtungen
Rallentare Langsam fahren
Senso unico Einbahnstraße
Sbarrato Gesperrt
INIZIO Zona tutelata Beginn der Parkverbotszone

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die  ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Tipp

Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte

Devisenbstimmungen

Barmittel in Gesamtwert ab 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.

Kraftstoffpreise

Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.

E-Mobilität

Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Unfall im Ausland - was tun?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download: