Italien
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Rom |
Fläche | 301.340 km² |
Einwohner | ca. 62,2 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | I |
Stromspannung |
Reisestecker empfohlen, da in älteren Hotels oder Pensionen zum Teil noch dreipolige Stecker verwendet werden. |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich. |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +39 |
Sprache | Italienisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | Euro |
EU-Land | Italien ist Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |
Vatikanstadt
|

ÖAMTC App Meine Reise
Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.
Vor der Reise
Personaldokumente
COVID-Hinweis
Über etwaig geltende covidbedingte Einschränkungen informiert das ÖAMTC Urlaubsservice.
Reisedokumente
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen
Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Kontakte") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
- Österreichischer Führerschein
- Zulassungsschein
- Benützungsbewilligung, in italienischer Sprache, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).
Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Um ein Moped in Italien zu lenken, benötigt man entweder einen EU-Führerschein der Klasse AM (Mindestalter 16 Jahre) oder einen Führerschein der Klassen A oder B. Der alte, grüne Mopedführerschein wird nicht anerkannt.
Gut zu wissen: Um Probleme zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass nur mit einer gültigen §57a-Begutachtungsplakette verreist wird.
Nach Art. 93 Abs. 1 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes müssen in Italien wohnhafte Personen innerhalb einer Frist von nunmehr zwei Monaten das im
Ausland zugelassene Kraftfahrzeug auf ein italienisches Kennzeichen ummelden.
Ausnahmen gibt es für:
- Leasing- oder Mietfahrzeuge einer ausländischen Inhaberfirma, die keinen Sitz in Italien hat,
- Arbeitnehmer oder Mitarbeiter mit einem Dienstwagen einer ausländischen Inhaberfirma, die keinen Sitz in Italien hat.
Besitzer / Mieter von Feriendomizilen, die ihren Hauptwohnsitz aber in Österreich beibehalten, dürften keine Probleme zu erwarten haben. Zur Sicherheit empfehlen wir jedoch, einen aktuellen Meldezettel im Auto zu haben.
Strafen: zwischen 712 und 2.848 Euro.Die Zulassungsbescheinigung wird eingezogen. Das Fahrzeug wird eventuell beschlagnahmt.
Reisegepäck
Einreise
Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Bei der Einreise über ein Nicht-EU-Land sind weitere Bestimmungen zu beachten.
Mehr Infos: www.adm.gov.it, www.oeamtc.at/reiseservice/zoll, www.bmf.gv.at/zoll
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, wird empfohlen, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Gut zu wissen: Markenpiraterie wird streng geahndet. Wer Produkte kauft, bei denen Marke oder Muster offensichtlich gefälscht sind, riskiert Strafen von bis zu 10.000 Euro und Warenkonfiszierung. Man sollte darauf achten, alle Einkäufe mit Rechnungen belegen zu können.
Sicherheitslage
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke.
Corona-Reiseinfos
Informationen zu covidbedingten Reisebestimmungen finden Sie
- für Europa unter im ÖAMTC Urlaubsservice
- für Außereuropa beim Außenministerium
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) ist erforderlich. Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Gut zu wissen: Bei Einreise über Nicht EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus muss bereits rechtzeitig vor der Reise (3-4 Wochen) ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden.
Mehr Infos: www.ages.at
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.

ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherungen
Die Mitnahme einer IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) wird dringend empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Haftpflicht-Versicherungen
Für die Benutzung italienischer Skipisten muss man über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Die Versicherungsprodukte ÖAMTC Haushaltsversicherung, ÖAMTC Haushalts-/Eigenheimversicherung und ÖAMTC Allgemeine Haftpflichtversicherung erfüllen die erforderlichen Kriterien. Wer beim ÖAMTC eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann über das Generali Kundenservice eine entsprechende Versicherungsbestätigung beantragen.
Mehr Infos: https://www.oeamtc.at/laenderinfo/italien/news/italien-skifahrer-brauchen-haftpflichtversicherung-48872727
Reise-Vollkasko
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Italien ist ein Nachbarland Österreichs und daher direkt auf dem Landweg zu erreichen.
Die Hauptverkehrsstraßen sind:
- A13 bei Innsbruck, Grenzübergang: Brenner
- A2 bei Villach, Grenzübergang: Tarvis
Die Übergänge nach Italien sind ganztägig und -jährig geöffnet (nur einige Nebenübergänge von Österreich nach Italien, wie z.B. Timmelsjoch und Naßfeld, sind im Winter geschlossen).
Mehr Infos zu Berg und Passstraßen nach Italien: www.oeamtc.at/poi
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 160 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
Italien hat ein dichtes Flugverkehrsnetz, es gibt 36 große Flughäfen die von nationalen und internationalen Fluggesellschaften angeflogen werden. Die wichtigsten sind
- Rom-Fiumicino
- Mailand-Malpensa/Mailand-Linate
- Bergamo
- Venedig-Tessera
- Catania
- Neapel
- Bologna
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Mit der Fähre
In Italien besteht ein dichtes Fährverkehrsnetz.
Es gibt Fährschiffverbindungen nach Albanien, Frankreich (Korsika), Griechenland, Kroatien, Malta, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowenien, Spanien, Tunesien und in die Türkei.
Zahlreiche Fährdienste verbinden die Häfen in Italien untereinander, das Festland mit den Inseln und Nachbarländern sowie die Inseln untereinander.
Häufige Fährfahrten
- Livorno - Bastia (Korsika): 4 Stunden
- Savona - Bastia (Korsika): 7 Stunden
- Livorno - Olbia (Sardinien): 9 Stunden
- Livorno - Golfo Aranci (Sardinien): 8 Stunden
- Livorno - Palermo(Sizilien): 18 Stunden
- Neapel - Palermo(Sizilien): 10 Stunden
Die Fähren dienen sowohl der Personen- als auch der Fahrzeugbeförderung. Die Fahrpreise sind im Sommer besonders hoch und werden je nach dem Gewicht des privaten Verkehrsmittels berechnet. Die Preise und Fahrtzeiten können je nach Buchungszeitraum und Fähranbieter variieren.
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen
Mit der Bahn
Es bestehen Bahnverbindungen zwischen Österreich und Italien u.a. nach Venedig, Verona, Mailand, Florenz, Pisa, Livorno, Bologna und Rom. Eine Direktfahrt mit dem ÖBB Nightjet von Wien nach Rom dauert etwa 14h.
Mehr Infos: www.oebb.at
Mit dem Bus
Flixbus bietet regelmäßige Busverbindungen von Österreich nach Italien an. Von Wien sind italienische Städte wie Venedig (ca. 9h), Florenz (ca. 12h), Mailand (ca. 12h) und Verona (ca. 10h) direkt zu erreichen.
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Die italienische Eisenbahngesellschaft Ferrovie dello Stato - Trenitalia (FS) verfügt über ein umfangreiches Schienennetz. Die Fahrpreise sind günstig und richten sich im Regionalbereich nach Kilometerzonen. Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia werden auf folgenden Strecken eingesetzt:
Turin–Mailand–Bologna–Florenz–Rom–Neapel–Salerno,
Venedig-Padua-Bozen-Bologna-Verona-Mailand,
Rom-Lecce-Reggio Calabria,
Turin - Mailand,
Mailand - Genua,
Padua - Venedig.
Neben der Staatsbahn gibt es mehrere regionale Eisenbahngesellschaften, deren Züge vor allem auf Kurz- und Schmalspurstrecken fahren. Von Palermo und Catania/Siracusa auf Sizilien gibt es regelmäßige Verbindungen zum italienischen Festland. Auf Sardinien verkehren täglich mehrere Züge zwischen Cagliari, Porto Torres und Olbia.
Die Nachtzüge Intercitynotte von Trenitalia verkehren zwischen zahlreichen italienischen Metropolen.
Fahrpreisermäßigungen und Sonderfahrkarten:
Der InterRail Ein-Land-Pass ist erhältlich für Reisen in 30 europäischen Ländern und ist in jeweils einem Land an wahlweise 3, 4, 6 oder 8 Tagen innerhalb 1 Monats gültig. Kinder von 4-11 Jahren fahren zum halben Erwachsenen-Preis.
Bus
Langstreckenbusse verkehren zwischen Ortschaften und Städten. Die regionalen Busliniennetze sind sehr gut, auch auf Sardinien und Sizilien. In abgelegeneren Gebieten sorgen Bahnen und Busse für ausreichende Verbindungen.
In den Städten
Alle Städte und Großstädte (Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig) haben ein gutes öffentliches Nahverkehrssystem.
U-Bahn (Metropolitana): In Rom gibt es drei U-Bahnlinien. Die U-Bahnen fahren So-Fr 05.30-23.30 Uhr und samstags 05.30-00.30 Uhr.
Linie Metropolitana A: Battistini - Flaminio - Termini - Anagnina,
Linie Metropolitana B: Laurentina - Piramide - Termini - Bologna - Rebibbia - Jonio,
Linie Metropolitana C: Lodi - Montecompatri/Pantano.
In Mailand und Turin gibt es ebenfalls eine U-Bahn.
Straßenbahn: Rom hat sechs Straßenbahnlinien. Das Liniennetz umfasst 40 km. Auch Mailand, Neapel und Turin haben ein Straßenbahnnetz.
Bus: Buslinien verkehren in allen Städten und Großstädten. Das umfangreiche Busliniennetz in Rom wird durch U-Bahn und Straßenbahnen ergänzt. In einigen Städten fahren auch Oberleitungsbusse.
Fahrkarten gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel und ermöglichen es dem Fahrgast, innerhalb von 100 Minuten beliebig oft umzusteigen. Tages- oder Wochenkarten kann man von Fahrkartenautomaten an Haltestellen und auf Bahnhöfen, in Tabakläden, an Kiosken, in Cafés, Hotels oder Reisebüros kaufen. Für Touristen bietet sich das BTI (Integriertes Touristenticket), gültig an drei Tagen in Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Regionalbahnen und Trenitalia-Regionalzügen, an. Informationen sind vom Informationsbüro der ATAC-Auskunftsstelle gegenüber dem Bahnhof Stazione Termini erhältlich.
In den größeren Städten kauft man die Fahrkarten in der Regel vor Fahrtantritt am Automaten oder in Geschäften. Im Bus entwertet ein Automat die Fahrscheine. In den meisten Städten gibt es einen Einheitstarif.
Taxi: In Rom sind Taxis teuer und es wird ein Zuschlag für Nachtfahrten, Gepäck und telefonische Bestellung berechnet. Die Tarife sind auf einer Liste verzeichnet. Taxis können an bestimmten Sammelstellen gestoppt oder telefonisch bestellt werden. Taxis ohne Taxameter benutzt man besser nicht. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld, die Rechnung sollte aber aufgerundet werden.
Stadtrundfahrten: In Rom kann man nicht nur mit Bussen, sondern auch in einer Pferdekutsche durch die Stadt fahren. In Venedig können Besucher in gemieteten Booten oder Gondeln die Kanäle der Stadt befahren - öffentliche Fähren sind allerdings billiger.
Parken: An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen. Dort besteht an Werktagen Parkverbot von 08.00-09.30 Uhr und von 14.30-16.00 Uhr.
Taxi
Taxis sind in Rom nur durch Bestellung oder an Taxiständen erhältlich; sie können nicht auf der Straße angehalten werden. Von der Stadt zum Flughafen gibt es Festpreise; über Land sollte man vorab den Preis besprechen, um Diskussionen zu vermeiden.
Schiff & Fähren
Italiens wichtigste Hafenstädte sind Ancona, Brindisi, Cagliari, Civitavecchia, Genua, Livorno, Neapel, Palermo und Venedig.
Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden die Hafenstädte ganzjährig. Sowohl reguläre Schiffe als auch Tragflügelboote verkehren zwischen dem Festland und Capri, Sardinien, Sizilien und den Äolischen Inseln.
U.a. bedienen folgende Schifffahrtsgesellschaften die italienischen Landesteile und Inseln: Tirrenia, Tel. (nur für Italien) 892 123 und SNAV, Tel. (Call Center Neapel) +39-(0)81 428 5555.
Fähren gibt es auch auf den großen Seen, wie Gardasee, Lago Maggiore, Comer und Iseosee. Sie werden von Navigazione Laghi, Tel. (nur für Italien) 800 551 801 betrieben.
Grenzübergänge
Zwischen Österreich und Italien sowie Italien und Frankreich herrscht freier Personen- und Warenverkehr und es finden keine Grenzkontrollen statt. Die Grenzpolizei ist jedoch ermächtigt Identitätskontrollen durchzuführen. Kontrollen werden an den Grenzen zu der Schweiz (Personen- und Warenkontrollen) und zu Slowenien (Personenkontrollen) durchgeführt.
Vor Ort
Wetter
Maut & Vignette
Auf dem Festland sind alle Autobahnen mautpflichtig, außer die A2 von Salerno nach Reggio di Calabria. Auf Sizilien sind nur die A20 zwischen Messina und Palermo sowie die A18 von Messina nach Catania mautpflichtig. Für einige grenzüberschreitende Autoverladungen und Tunnel sind ebenso Gebühren zu zahlen. In mehreren Städten ist eine City-
Maut fällig (siehe Abschnitt Fahrverbote & Umweltzonen).
Bezahlung
Es gibt mehrere Systeme zur Mauterhebung. Auf den meisten Autobahnen wird das sogenannte „geschlossene System“ verwendet.
Geschlossenes System
Bei der Auffahrt muss ein Ticket gezogen werden, das beim Verlassen der Autobahn zu bezahlen ist. Die Höhe der Maut richtet sich nach der gefahrenen Strecke. Die Fahrspuren sind je nach Bezahlmöglichkeit gekennzeichnet.
Elektronisches System – Free Flow
Im Norden von Mailand erfolgt die Mauterhebung auf der A36, A59 und A60 elektronisch im sogenannten „Free Flow System“. Eine Bezahlung der Gebühr an Mautstationen ist nicht möglich. Es empfiehlt sich, das Kfz-Kennzeichen vorab online auf der Website der Autobahngesellschaft oder über deren App „Pedemontana Lombarda“ zu registrieren. Die Bezahlung erfolgt dann automatisch und eine Weiterfahrt ohne Anhalten an den Mautstationen ist möglich. Eine Nachzahlung der Gebühr kann innerhalb von 15 Tagen erfolgen.
Mehr Infos: https://apl.pedemontana.com
Offenes System
Die Maut wird als Pauschalbetrag erhoben und an den Mautstationen bezahlt. Folgende Strecken gehören zu diesem System:
- A9 Como – Mailand
- A8 Varese – Mailand
- A5 Mont Blanc – Aosta
- A32 Frejus Tunnel – Turin
- A12 Rom – Civitaveccia
- A56 Neapel – Pozzuoli
- A3 Neapel – Salerno
Bezahlung an den Mautstationen
Die Fahrspuren sind entsprechend der Zahlungsmöglichkeit beschildert.
- Barzahlung, Bankomat- oder Kreditkarte
An allen Mautstationen kann bar bezahlt werden. Häufig werden auch die gängigsten Kredit- und Bankomatkarten akzeptiert. - Viacard
Die Viacard ist eine Prepaidkarte, von der die Mautgebühren abgebucht werden. Sie ist nur in Italien an Raststationen und Punto blu Stationen erhältlich. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Guthaben auf der Viacard ausreicht bzw. man im Besitz einer zweiten Karte ist. Fehlende Beträge können mit Quittung an der nächsten Punto blu Station bezahlt werden. An 4 Mautstationen auf der sizilianischen A18 zwischen Messina und Catania (Roccalumera, Taormina, Giardini di Naxos und Fiumefreddo) wird die Viacard nicht akzeptiert. Mehr Infos: www.autostrade.it/it/il-pedaggio/viacard - Telepass
Für die Verwendung der gelb markierten Telepass-Spuren (T-Symbol) wird eine Mautbox (siehe unten) benötigt. Die Mautgebühr wird automatisch vom hinterlegten Konto abgebucht. Das Telepass-System lohnt sich in der Regel nur für Vielfahrer. Mehr Infos: www.telepass.com/en/consumer
Bei Problemen mit dem Telepass steht die Rufnummer 800 269 269 zur Verfügung, die von Montag bis Freitag 09:00 bis 17:30 Uhr erreichbar ist.
Mautboxen
Mit speziellen Mautboxen, die an der Windschutzscheibe anzubringen sind, können in Frankreich, Italien, Portugal und Spanien die für die elektronische Bezahlung vorgesehenen Mautspuren genutzt werden. Die Mautgebühr wird automatisch vom hinterlegten Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte oder Konto) abgebucht, ohne an der Mautstation anhalten zu müssen. Die erforderlichen Mautboxen sind bei folgenden Anbietern erhältlich:
ÖAMTC Vorteil
ÖAMTC Mitglieder erhalten beim Kauf einer Mautbox von maut1.de einen Rabatt von 10% auf die Jahresmietgebühr und kostenlosen Versand.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/vorteilspartner
Häufige Fragen
- Was ist zu tun, wenn ich das Mautticket verloren habe?
Bei Ticketverlust sind eine Strafgebühr und der höchstmögliche Betrag an der Ausfahrtstation zu bezahlen. - Was ist zu tun, wenn die Bezahlung nicht funktioniert?
Bei einem fehlerhaften Zahlvorgang am Automaten erhalten Sie für den noch offenen Betrag eine Quittung, die an der nächsten nächsten Punto blu Station zu begleichen ist. Die Mautgebühr kann auch nachträglich innerhalb von 15 Tagen auf das Konto der Autobahngesellschaft überwiesen werden.
Mehr Infos: www.autostrade.it/en/rmpp - Was ist zu tun, wenn ich an der Mautstation die falsche Spur gewählt habe?
Wenden oder Zurücksetzen bei der Mautstation ist streng verboten! Drücken Sie am Automaten die „Aiuto-Help“ oder "Assistenza" Taste. Sie erhalten für den noch offenen Betrag eine Quittung, die an der nächsten Punto blu Station zu begleichen ist. - Gibt es mautfreie Strecken?
Die A3 von Salerno nach Reggio di Calabria sowie die meisten Autobahnen auf Sizilien (außer der A20 zwischen Messina und Palermo und der A18 von Messina nach Catania) sind mautfrei. Für Schnellstraßen fällt keine Maut an.
Mautnachzahlung
Wurde die Maut nicht vollständig bezahlt, finden Sie Informationen zur Nachzahlung auf der Website der betreffenden italienischen Autobahngesellschaft:
- Autostrade per l'Italia: www.autostrade.it/it/rmpp
- Autostrade del Brennero: www.autobrennero.it/it/in-viaggio/pedaggio/mancato-pagamento
- Autovie Venette: www.infoviaggiando.it/it/14183/Pagamenti
- Autostrada Brescia-Verona-Vicenza-Padova: www.autobspd.it/informazioni-e-assistenza
ÖAMTC Routenplaner
Planen Sie online Ihre persönliche Route, inklusive Mautberechnung für Pkw, Wohnmobil oder Gespann.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner
Tunnel & Brücken
Alle Gebühren in Euro (ausg. Munt la Schera Tunnel) und gelten für die italienische Seite:
Mont Blanc Tunnel & Frejus Tunnel (Italien - Frankreich)
Fahrzeug | einfach | retour* |
Motorrad | 34,60 | 43,50 |
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Gespann, Gesamthöhe max. 2 m | 52,30 | 65,30 |
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Gespann, Gesamthöhe max. 3 m | 69,30 | 87,10 |
*Die Rückfahrkarte ist 7 Tage lang gültig.
Mehr Infos: www.sftrf.fr/uk
Großer St. Bernhard Tunnel (Italien - Schweiz)
Fahrzeug | einfach | retour* |
Motorrad | 18,50 CHF | 24,50 CHF |
Zwei- oder mehrachsige Fahrzeuge (z.B. Pkw), deren Vorderachshöhe 1,30 m und Gesamthöhe max. 2 m beträgt |
31 CHF | 50 CHF |
Zwei- oder mehrachsige Fahrzeug (z.B. Wohnmobile oder Gespanne), deren Höhe über 2 m und max. 3 m beträgt |
48,50 CHF | 77,50 CHF |
*Die Rückfahrkarte ist 30 Tage lang gültig.
Mehr Infos: www.letunnel.com
Munt la Schera (Italien - Schweiz)
Preise in CHF
Fahrzeug | einfach* | retour* |
Motorrad | 11 | 17 |
Pkw bis 9 Plätze bis 3,5 t** | 20 | 35 (So-Fr) |
29 | 42 (Sa) | |
Wohnmobil/Wohnwagen | 23 | 41 |
* Preise gültig bei Online-Kauf. Vor Ort gelten höhere Tarife. ** Preise gültig von Dezember bis April. Von Mail bis November täglich 15 CHF (einfache Fahrt) bzw. 25 CHF (Retourticket).
Mehr Infos: www.livigno.eu
Fahrverbote & Umweltzonen
Zona Traffico Limitato (ZTL)
In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte „zona traffico limitato“ (ZTL). In dieser begrenzten Verkehrszone dürfen nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren. Meistens beschränkt sich die ZTL auf den Innenstadtbereich bzw. auf die historische Innenstadt. Es besteht entweder ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot.
In welchen Städten gibt es eine ZTL?
In den meisten italienischen Städten, vor allem in den touristisch stark frequentierten, gibt es diese Zonen. Zum Beispiel bestehen Fahrverbotszonen in folgenden Städten: Arezzo, Bologna, Bozen, Florenz, Genua, Grado, Mailand, Palermo, Pisa, Rom, Triest, Turin, Verona und viele mehr.
Achtung: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der lokalen Touristeninformation, auf der Website der Stadt oder bei Ihrem Hotel, ob es eine ZTL gibt.
Wie erkenne ich, dass ich in eine ZTL einfahre? Der Beginn ist anhand einer entsprechenden Beschilderung erkennbar. Zu sehen ist eine Verkehrstafel mit einem Fahrverbotszeichen und der Aufschrift „zona traffico limitato“. Die genauen Zeiten des Fahrverbots sind entweder unter dem Fahrverbotszeichen angebracht oder befinden sich auf einer Zusatztafel.
Mehr Infos: Einen Informationsfolder finden Sie hier zum Download.
Downloads
ZTL in ItalienCity-Maut Mailand
AREA C
Wo & Wann: Die verkehrsbeschränkte Zone, gelegen in der historischen Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings „Cerchia dei Bastoni“, ist gültig für die Einfahrten von Montag bis Freitag 7.30 – 19.30 Uhr (ausgenommen Feiertage).
Einfahrverbote:
– Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 und 1
– Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 3 und 4 (ohne Partikelfilter)
– Zweitaktmotorräder und Mopeds mit Abgasnorm Euro 0 und 1
– Fahrzeuge und Gespanne über 7,50 m Länge
Ticket: 5 Euro (Tagesticket), 30 bzw. 60 Euro (Mehrtagestickets). Erhältlich in Tabacchi-Läden und Kiosken, an den Automaten des öffentlichen Mailänder Nahverkehrs, an Parkscheinautomaten, an den Schaltern oder Bankomaten der Banca Intesa Sanpaolo, etc.
Gut zu wissen: Bestimmte Fahrzeuge, u.a. Elektroautos und Fahrzeuge zum Transport von Menschen mit Behinderung, können sich nach Antrag bei der Stadt Mailand von der City-Maut befreien lassen.
Mehr Infos: www.areac.it
AREA B
Wo & Wann: Zusätzlich zur Area C gilt auf dem gesamten Mailänder Stadtgebiet eine weitere verkehrsbeschränkte Zone von Montag bis Freitag 7.30 - 19.30 Uhr (ausgenommen Feiertage). Einfahrverbote: siehe „AREA C“ (abweichend: Einfahrverbot gilt erst für Fahrzeuge über 12 m Länge.)
Ticket: Es muss kein Ticket erworben werden.
Gut zu wissen: Bestimmte Fahrzeuge, u.a. Hybrid- und Elektroautos und Fahrzeuge zum Transport von Menschen mit Behinderung, können sich nach Antrag bei der Stadt Mailand von der City-Maut befreien lassen.
City-Maut Bologna
Wo & Wann: Für die Einfahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt ist täglich von 7 - 20 Uhr ein „Ticket per l’accesso alla ZTL“ erforderlich.
Einfahrverbote: Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 2 dürfen nicht einfahren.
Ticket: 6 Euro (Tagesticket), 15 Euro (für 4 aufeinander folgende Tage). Tickets sind ausschließlich digital erhältlich und können online unter www.tper.it/ztd oder vor Ort bei den TPER-Verkaufsstellen erworben werden.
Mehr Infos: www.comune.bologna.it
City-Maut Palermo
Wo & Wann: Von Piazza Giulio Cesare bis zur Via Cavour und von der Porta Nuova bis zur Porta Felice, die Zeiten sind saisonabhängig. Von Mai bis Oktober: Mo-Do 8-20 Uhr, Fr 8-24 Uhr, Sa 0-6 und 20-24 Uhr, So 0-6 Uhr.
Einfahrverbote: Benzinfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 2 sowie Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 3. Freie Einfahrt für Motorräder und Elektroautos.
Ticket: 5 Euro (Tagesticket) bzw. 20 Euro (Monatsticket) - Preise variieren je nach Fahrzeugtyp. Tickets erhältlich bei der Mobilitätszentrale der Stadt Palermo AMAT, den Geschäftsstellen des italienischen Automobilclubs ACI oder online unter https://ztl.comune.palermo.it.
Fahrverbote in mehreren Regionen Norditaliens
Fahrverbote in der Region Lombardei
In rund einem Drittel aller Gemeinden gilt von Montag bis Freitag 7.30 - 19.30 Uhr ein Fahrverbot für folgende Fahrzeuge:
- Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 und 1
- Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 4
- Zweitaktmotorräder und Mopeds mit Abgasnorm Euro 0; im Winter auch z.T. Euro 1
Im Winter sowie bei Smogalarm können teilweise strengere Regeln gelten.
Fahrverbote in den Regionen Emilia Romagna, Piemont & Venetien
In Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern gilt bis ins Frühjahr (je nach Region März oder April)ein Fahrverbot von Montag bis Freitag 8:30- 18.30 Uhrfür folgende Fahrzeuge:
- Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 2
- Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 4
Bei Smogalarm kann das Fahrverbot auch auf Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5ausgeweitet werden.
Fahrverbote in Südtirol
In Bozen gilt von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 7 - 10 Uhr und 16 - 19 Uhr ein Fahrverbot für Benzinfahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 - 1 und für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 - 4; in Brixen für alle Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 - 1. Motorräder und Mopeds sind vom Fahrverbot ausgenommen.
Mehr Infos: www.provinz.bz.it/guteluft
Fahrverbot für Wohnwagen und Wohnmobile auf der Amalfi-Küste
Auf der schmalen Amalfi-Straße SS163 zwischen Vietri und Positano besteht ein Fahrverbot für Wohnmobile und Wohnwagengespanne. Diese Fahrzeuge dürfen die Straße zwischen 6:30 und 24 Uhr nicht befahren; das Fahrverbot gilt täglich und ganzjährig. Pkwsind davon nicht betroffen.
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad bis 149 ccm, Motorrad mit Beiwagen bis 249 ccm | 90 km/h | verboten | verboten |
Motorrad, Pkw und Wohnmobil bis 3.5t | 90 km/h | 110 km/h * | 130 km/h* |
Gespann | 70 km/h | 70 km/h | 80 km/h |
Wohnmobil über 3,5t | 80 km/h | 80 km/h | 100 km/h |
* Bei Regen oder Schneefall, muss die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h reduziert werden.
Für Führerscheinneulinge gelten in den den ersten 3 Jahren nach Ausstellung des B-Führerscheins reduzierte Höchstgeschwindigkeiten: 100 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Schnellstraßen. Weiters darf im ersten Jahr nach Erhalt des Führerscheins der Klasse B die Fahrzeugleistung des Kraftwagens 55 kW / t (bezogen auf das Eigengewicht laut Zulassungsschein) sowie insgesamt 70 kW nicht überschreiten.
Gut zu wissen: Auf etwa 40 % der bestehenden Autobahnkilometer werden Geschwindigkeitsmessungen durch das sogenannte „Tutor System“, ähnlich der österreichischen Section Control, vorgenommen.
Mehr Infos: www.autostrade.it
Kindersicherung
- Kinder unter 9 kg müssen in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert werden. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
- Kinder zwischen 9 und 36 kg und kleiner als 1,50 m benötigen einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz.
Gut zu wissen: In Italien müssen Kindersitze mit einem Alarm ausgestattet sein, der verhindert, dass Kinder unter 4 Jahren im Fahrzeug vergessen werden. Die Pflicht gilt allerdings nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge, beispielsweise Mietwagen – für die entsprechende Ausstattung ist der Vermieter verantwortlich. Nur, wenn der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz in Italien hat, gilt die Vorschrift auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.
Licht am Tag
Außerorts muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden. Für Mopeds und Motorräder gilt Lichtpflicht auch im Ortsgebiet.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
• Pkw Pflicht: Warndreieck
• Pkw Empfehlung: Warnwesten
• Motorrad Empfehlung: Warnwesten
Gut zu wissen: Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste anlegen.
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Motorräder und Kleinkrafträder
Das Mindestalter, um eine weitere Person mitzuführen (Soziussitz) beträgt 18 Jahre. Motorradfahrer können auch dafür gestraft werden, wenn Beifahrer, egal ob minderjährig oder nicht, keinen Helm tragen (Strafen: 83 bis 332 Euro).
Parken
Parkplätze sind in Städten farblich gekennzeichnet:
- Schwarz-gelbe Markierung: absolutes Parkverbot
- Blaue Linien: gebührenpflichtige Parkplätze
- Gelbe Linien: reservierte Parkplätze (z.B. Busse, Anrainer, Taxis)
- Weiße Linien: kostenlose Parkplätze
- Rosa Markierung: Parkplätze ausschließlich für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zwei Jahre
- Parkplätze mit Ladestationen: dürfen nur von Elektroautos für den Ladevorgang genutzt werden. Nach Abschluss des Ladevorgangs darf man noch max. eine Stunde dort parken.
Zusätzliche Beschilderungen sind zu beachten.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,5 Promille; 0,0 Promille gilt für Personen, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen.
Radfahrer
Außerhalb des Ortsgebietes müssen Radfahrer bei Nacht eine Warnweste tragen. Eine generelle Tragepflicht für Warnwesten gilt auch für Fahrten durch Tunnels. Alle Fahrräder (auch Mountainbikes und Rennräder) müssen mit einer funktionierenden Beleuchtung ausgestattet sein (vorne weißes oder gelbes Licht, hinten rotes Licht). Die Beleuchtung muss nachts (eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang) sowie bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, Regen, Schneefall) und in Tunneln eingeschaltet sein. Darüber hinaus müssen an den Pedalen gelbe Rückstrahler und an der Rückseite ein roter Rückstrahler angebracht sein (Strafe: 26 bis 102 Euro).
Zudem muss laut Straßenverkehrsordnung jedes Fahrrad mit einer Klingel ausgestattet sein, deren Klingelton so stark ist, dass er min. 30 Meter gehört werden kann. Wer ohne Klingel in Italien Rad fährt, muss mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 26 und 102 Euro rechnen.
Winterausrüstung
Winterreifen: Pflicht auf vielen Straßen, es gibt jedoch keine landesweit einheitliche Regelung. Beschilderungen weisen auf die konkreten Bestimmungen hin.
Regelung in Südtirol: Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen fahren. Vom 15. November bis 15. April gilt im Stadtgebiet Bozen sowie auf der Brennerautobahn A22 bis Affi eine generelle Winterreifenpflicht, unabhängig von der Witterung. Für Motorräder besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen und bei beginnendem Schneefall ein grundsätzliches Fahrverbot.
Regelung im Aosta-Tal: Vom 15. Oktober bis zum 15. April gilt Winterreifenpflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden).
Winterreifen in den Sommermonaten: Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese mindestens einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein (Zeile A13) entspricht. Der Reifen-Geschwindigkeitsindex ist auf der Seite des Reifens (in unmittelbarer Nähe der Reifendimension, als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl) zu finden. Dieser muss identisch sein mit dem Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein oder einer höheren zulässigen Geschwindigkeit entsprechen. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger (ausgenommen Motorräder). Mehr Infos
Schneeketten: Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken durch gesonderte Beschilderung verordnet werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Spikereifen: Die Verwendung ist vom 15. November bis 15. März für Kfz bis zu 3,5 t Gesamtgewicht erlaubt. Es gelten reduzierte Tempolimits: 90 km/h außerorts, 120 km/h auf Autobahnen.
Zusätzliche Infos
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
- Überstehende Ladung: Jede nach hinten hinausragende Ladung muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten, reflektierenden und typengenehmigten Warntafel gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für Fahrrad-Heckträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung. Wird die gesamte Fahrzeugbreite durch die Ladung eingenommen, muss an beiden seitlichen Enden eine Tafel angebracht sein. Die Ladung darf das Fahrzeug um max. 30 % der Fahrzeuglänge überragen. Nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet.
- Strafen: Verkehrsstrafen sind zwischen 22 - 7 Uhr um ein Drittel höher. Bei Bezahlung einer Geldstrafe innerhalb von 5 Tagen wird ein Nachlass von 30 % gewährt.
- Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
- Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten.
- Elektronische Geräte: Die Verwendung von elektronischen Geräten (Handys, Smartphones, Tablets, Notebooks und ähnliches) während der Fahrt ist verboten, wenn dabei zumindest eine Hand vom Lenkrad genommen werden muss.
- Zebrastreifen: Fahrzeuge müssen sich langsam an einen Zebrastrafen annähern und gegebenenfalls anhalten, wenn sich Fußgänger am oder in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens befinden.
- Rauchverbot gilt in Pkw, wenn Schwangere oder Minderjährige im Fahrzeug sind.
- Müll: Es ist verboten, Müll oder Gegenstände aus einem fahrenden oder parkenden Fahrzeug zu werfen und die Straße zu verschmutzen (Strafe: 216 bis 866 Euro).
- E-Tretroller: Seit November 2021 gelten für E-Tretroller erstmals Geschwindigkeitsbeschränkungen. In Fußgängerzonen dürfen max. 6 km/h, in anderen Fällen max. 20 km/h gefahren werden (Strafen: 50 bis 250 Euro). Weiters gilt ein Parkverbot auf dem Gehsteig. Ab 1. Juli 2022 müssen neu verkaufte E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern, Bremsen an beiden Rädern und einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Für ältere E-Scooter gilt eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2024.
- Besondere Verkehrsschilder
Italienisch | Deutsch |
Zona di silenzio | Hupverbot |
Deviazione | Umleitung |
Tenere la destra | Rechts fahren |
Tutte le direzioni | alle Richtungen |
Rallentare | Langsam fahren |
Senso unico | Einbahnstraße |
Sbarrato | Gesperrt |
INIZIO Zona tutelata | Beginn der Parkverbotszone |
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2023: Neujahr
- 6. Jänner 2023: Epiphaniasfest
- 10. April 2023: Ostermontag
- 25. April 2023: Befreiungstag
- 1. Mai 2023: Tag der Arbeit
- 2. Juni 2023: Tag der Republik
- 15. August 2023: Mariä Himmelfahrt
- 1. November 2023: Allerheiligen
- 8. Dezember 2023: Mariä Empfängnis
- 25. Dezember 2023: Weihnachten
- 26. Dezember 2023: Stephanitag
Zusätzlich werden zahlreiche Feste zu Ehren der jeweiligen Schutzheiligen abgehalten. Geschäfte bleiben meist geöffnet:
Turin (Torino)/Genua (Genova)/Florenz (Firenze): 24. Juni (Johannes der Täufer).
Mailand (Milano): 7. Dez. (St. Ambrosius).
Venedig (Venezia): 25. April (St. Markus).
Bologna: 4. Okt. (St. Petronius).
Neapel (Napoli): 19. Sept. (St. Gennaro).
Bari: 6. Dez. (St. Nikolaus).
Palermo: 15. Juli (St. Rosalia).
Rom (Roma): 29. Juni (St. Petrus).
Siena: 2. Juli und 16. Aug. (Palio-Pferderennen).
Triest (Trieste): 3. Nov. (St. Giusto).
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Euro ( EUR)
Bargeldzahlungen
Beträge ab 1.000 Euro können nicht bar, sondern nur mit Bankomat- und Kreditkarte oder per Überweisung bezahlt werden.
Bargeld abheben / Bargeldlos bezahlen
An Bankomaten kann mit Maestro- bzw. Kreditkarten (PIN beantragen) Geld behoben werden. Kreditkarten werden von vielen Geschäften, Hotels etc. akzeptiert.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Devisenbstimmungen
Barmittel in Gesamtwert ab 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.
Kraftstoff
Einfuhr nach Italien und vor Ort
Max. 10 Liter im Reservekanister erlaubt. Kanister muss "UN"-Kennzeichnung haben. Der Transport von Kraftstoff in Reservekanistern durch Tunnel und auf Fähren ist verboten.
Einfuhr nach Österreich aus Italien
Zu privaten Zwecken steuerfrei max. 10 Liter in Reservekanister erlaubt.
Öffnungszeiten Tankstellen
Autobahntankstellen sind durchgehend geöffnet. Andere Tankstellen sind in der Regel 7 - 12.30 Uhr sowie 15.30 - 19.30 Uhr geöffnet. SB-Tankstellen sind mit dem Hinweisschild „Fai da te“ oder „aperto 24 ore“ gekennzeichnet.
Bezahlung
Bankomat- und Kreditkarten werden von Automaten nicht immer akzeptiert.
Innerhalb der EU gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe.
Mehr Infos zum
Thema Tanken
Kraftstoffpreise
Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.
E-Mobilität
Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 115
- Polizei: 113
- Rettung: 118
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
Sitten & Gebräuche
Die römisch-katholische Kirche spielt in Italien auch heute noch eine wichtige Rolle und übt einen starken Einfluss auf die Sozialstruktur aus. Der Familienzusammenhalt ist bedeutend stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Garderobe: Freizeitkleidung ist weit verbreitet, Badeanzüge gehören jedoch an den Strand. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen und in kleinen, traditionellen Gemeinden erwartet. Auf schriftlichen Einladungen wird im Allgemeinen vermerkt, ob Anzug oder Smoking bzw. Kostüm oder Abendkleid erwünscht sind.
Rauchen: In Italien ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Die Städte Bozen, Neapel und Verona gehen mit dem Rauchverbot noch einen Schritt weiter: In Neapel und Verona darf unter freiem Himmel bei Demonstrationen und bei Kulturveranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht werden sowie in Parks und Grünanlagen, wenn sich in der Nähe Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren aufhalten. In Bozen darf grundsätzlich nicht im Freien geraucht werden. Am Strand von Bibione ist das Rauchen ebenfalls verboten. Nur unter gemieteten Sonnenschirmen darf dort geraucht werden.
Der Strand von Bibione an der Adria ist seit 2018 rauchfrei.
Trinkgeld ist in der Gastronomie nicht sehr verbreitet. Bedienungsgeld und Umsatz- bzw. Aufenthaltssteuern sind in den Hotelrechnungen enthalten. Dennoch sind 5 € pro Woche für das Zimmermädchen üblich. In Restaurantrechnungen ist eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot enthalten. Wer besonders zufrieden war, kann zusätzlich etwas Trinkgeld auf dem Tisch liegen lassen. Auch im Taxi ist man nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Hilft der Taxifahrer mit dem Gepäck, freut er sich auch über etwas Trinkgeld.
Sehenswertes
ÖAMTC Reise-Infoset
Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für dieses Land das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseinfoset
Straßennetz
Die Benutzung der Autobahnen ist gebührenpflichtig (ausgenommen die Strecken Salerno-Reggio di Calabria (A2), Palermo- Catania und Palermo-Mazara del Vallo und Trapani).
Aktuelle Verkehrsinfos
Webseiten
- Verkehrsinformationen in Echtzeit: Autostrade per l'Italia
- Verkehrsflussdaten in Echtzeit: Stradeanas
- Verkehrsberichte der Verkehrsmeldezentrale Bozen
Mobile Apps
MyWay
App mit Echtzeit-Verkehrsinformationen und Verkehrskamerasauf Italienisch
Vai
App mit Echtzeit-Verkehrsflussdaten auf italienisch
Radiostationen
Mit Ausnahme der deutschsprachigen Radiosender in Südtirol gibt es kaum überregionalen Sender, die Verkehrsinformationen in deutscher oder englischer Sprache senden.
Eine Auflistung der Frequenzbereiche finden Sie unter
Telefon
Vorwahl
nach Italien: +39
nach Österreich: +43
Beim Telefonieren nach Italien vom Ausland aus muss die 0 der Ortsnetzziffer des entsprechenden Ortes mitgewählt werden, z.B. nach Rom lautet die Vorwahl 0039 06. Bei Ortsgesprächen innerhalb Italiens muss ebenfalls die Vorwahl mitgewählt werden.
Mobiltelefone
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Italienische Botschaft
Rennweg 27
1030 Wien
Tel. +43 (0)1 712 51 21
E-Mail: ambasciata.vienna@esteri.it
Internet: www.ambvienna.esteri.it
Österreichische Botschaft in Italien
Via Pergolesi 3
00198 Rom
Tel. +39 06 844 01 41
E-Mail: rom-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-rom
Partnerclub des ÖAMTC
Automobile Club d'Italia (ACI)
Internet: www.aci.it
Tourismusvertretung
Italienische Zentrale für Tourismus ENITWien - Kein Kundenverkehr
Internet: www.enit.at