ÖAMTC Logo
ÖAMTC Logo
Artikel drucken
Drucken

Was Autofahrer:innen im Winter unterlassen sollten

Rechtliche Verhaltenstipps abseits von Winterreifen und angepasster Fahrweise.

Eiskratzen im Winter iStock/ViktorCap
Eiskratzen im Winter © iStock/ViktorCap

Bei einem winterlichen Kälteeinbruch mit Schnee und Eis gilt der erste Gedanke der meisten Autofahrer:innen den Winterreifen und einem entsprechend angepassten Fahrverhalten. Es gibt aber noch einige andere Punkte, die zu beachten sind – und die oft weit weniger bekannt sind.

Infos & Tipps für Autofahrer:innen im Winter

Der ÖAMTC-Jurist und Leiter der Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, Nikolaus Authried, hat die wichtigsten Fakten betreffend Autofahren im Winter zusammengefasst:

Mit Guckloch fahren

Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen. Wer so fährt, muss mit eingeschränkter Sicht und im Extremfall – theoretisch – mit bis zu 10.000 Euro Strafe rechnen – das gilt auch für die vorderen Seitenscheiben und -spiegel.

Schnee auf dem Autodach

Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt insofern auch für das Autodach, als herabfallender Schnee zur Gefahr für andere werden kann – dadurch können sich Haftungsfragen und sogar strafrechtliche Konsequenzen ergeben.

Motor laufen lassen

Wer den Motor laufen lässt, um sich nach dem Eiskratzen direkt in ein warmes Auto setzen zu können, verursacht nicht nur unnötigen Lärm und Abgase, sondern riskiert mitunter auch bis zu 10.000 Euro Strafe.

Wintermantel am Steuer

Winterjacke, Winter, Dicke Jacke, Autofahren im Winter iStock/CasarsaGuru Auch wenn es im Auto anfangs noch sehr kalt ist, sollte man sich nicht mit Wintermantel oder Daunenjacke hinters Steuer setzen – ein nicht optimal anliegender Gurt ist zwar nicht verboten, gefährdet aber massiv die Sicherheit.

Eingeschneite Verkehrsschilder missachten

Sind schneebedeckte Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form zu erkennen, schützt die die weiße Pracht bei Missachtung nicht vor Strafe. Ist der Inhalt eines vermeintlich unlesbaren Zeichens bekannt, kann dessen Missachtung im Falle eines Unfalls – bei entsprechender Kausalität – zu einem Mitverschulden führen.

Verschneite Bodenmarkierungen

Sind diese aufgrund einer Schneeschicht völlig unkenntlich, so gelten sie nicht. Aber Achtung: Wird etwa ein Verbot zusätzlich zu Markierungen auch durch Schilder gekennzeichnet und sind die Schilder erkennbar, dann gilt das Verbot weiterhin.

Räum- und Streufahrzeuge überholen

Verboten ist das Überholen zwar nicht, dennoch sollte man darauf verzichten. Der Grund: Vor Räum- und Streufahrzeugen ist die Fahrbahn häufig gefährlich glatt. Einem entgegenkommenden Räumfahrzeug sollten Autofahrer:innen ausreichend Platz lassen, da dessen Pflug deutlich breiter ist als das Fahrzeug selbst – das wird oft unterschätzt.

Kein Recht auf Schneeräumung

Obwohl Räumfahrzeuge Tag und Nacht im Einsatz sind, können nicht alle Straßen immer und zu jeder Zeit geräumt und gestreut sein. Einen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen gibt es ohnehin nicht Fahrweise und Geschwindigkeit müssen immer den Witterungsbedingungen angepasst werden. Eine Haftung des Straßenerhalters für einen Schaden, der durch eine nicht oder schlecht geräumte Straße (mit-)verursacht worden ist, besteht abseits von mautpflichtigen Straßen nur sehr selten.

Ungesichertes Wintergepäck, falsche Beladung

Ladung Winter1.JPG ÖAMTC Crash-Tests des ÖAMTC haben bereits mehrfach gezeigt, wie gefährlich eine Fahrt in den Winterurlaub werden kann, wenn das Gepäck im und am Auto nicht richtig gesichert ist. Deshalb wichtig: Dachboxen, Skiträger und Spanngurte nutzen. Und abgesehen vom Sicherheitsaspekt: Ungesicherte Ladung wird mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet. Wird durch die schlechte Ladungssicherung auch die allgemeine Verkehrssicherheit gefährdet, kommt es zudem zu einer Vormerkung im Führerscheinregister.

Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Haftung

Kommt es durch falsche Bereifung, nicht angepasste Geschwindigkeit, vereiste Scheiben o. ä. zu einem Unfall, können Schadenersatzansprüche und eine strafrechtliche Haftung drohen – bei einem Personenschaden auch ein gerichtliches Strafverfahren.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die ÖAMTC-Rechtsberatung steht Club-Mitgliedern mit Rat und Hilfe zur Seite - kompetent und kostenlos. Ein Online-Kontaktformular sowie eine Übersicht zur Erreichbarkeit der Rechtsberatung findet man unter ÖAMTC-Rechtsberatung. Bei Notfällen, die einer sofortigen Unterstützung bedürfen, sind die ÖAMTC-Juristen auch in der Nacht oder an Feiertagen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufs +43 (0)1 25 120 00 rund um die Uhr erreichbar.

Links zum Thema

IMG_7861.JPG ÖAMTC

Thema Vorschriften & Strafen

Neben Parksünden zählen akoholisiertes und zu schnelles Fahren, das Missachten von Vorrangregeln und Telefonieren am Steuer zu den häufigsten Verkehrsübertretungen. Die Clubjuristen informieren über Delikte, Vorschriften und ihre Rechtsfolgen in Österreich und im Ausland.

© ÖAMTC
ÖAMTC Stützpunkt