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Verkehrsregeln im Winter - Verkehrsschilder und Bodenmarkierungen unter Schnee - was gilt?

Trotz Schneechaos gelten Verkehrsregeln - allerdings manchmal andere als für gewöhnlich.

Verkehrsschilder unter Schnee ÖAMTC
Verkehrsschilder unter Schnee © ÖAMTC

Was gilt, wenn Bodenmarkierungen unter der Schneeschicht verschwinden?

Bei schneebedeckter Fahrbahn gelten die allgemeinen Fahrregeln. Das bedeutet vor allem Rechtsverkehr und dass die Mitte der Fahrbahn - mangels anders lautender Markierungen - immer in der geometrischen Mitte der Fahrbahn liegt.

Im Kreuzungsbereich darf auf jedem Fahrstreifen geradeaus gefahren werden. Nur vom jeweils äußeren Fahrstreifen ist es erlaubt, nach rechts oder links abzubiegen.

Bei Stopptafeln oder Ampeln ist unbedingt anzuhalten, wenn die Haltelinien nicht erkennbar sind. Danach kann man sich langsam in die Kreuzung vortasten, bis ausreichend Sicht für eine gefahrlose Weiterfahrt besteht.

Wenn die Markierung eines Schutzweges vor lauter Schnee nicht mehr zu erkennen ist, muss der Fußgängerübergang aufgrund des Verkehrszeichens "Kennzeichnung eines Schutzweges" oder wegen des blinkenden gelben Lichtes beachtet werden.

Darf man ein schneebedecktes Verkehrszeichen ignorieren?

Ist ein rundes Verkehrszeichen komplett mit Schnee bedeckt und nicht mehr erkennbar, verliert es seine Aussagekraft. Dahinter könnten sich verschiedene "Botschaften" verbergen, beispielsweise ein Abbiege- oder Einfahrtsverbot. Um trotzdem nicht zum Verkehrshindernis zu werden, empfiehlt es sich, andere Fahrzeuglenker oder parkende Fahrzeuge zu beachten. 

Aufpassen muss man allerdings bei Verkehrszeichen, die eine andere Form - nämlich Drei- oder Achteck - haben. Dahinter verbirgt sich "Vorrang geben" oder "Halt". Sie sind trotzdem zu beachten, weil sie aufgrund ihrer Form auch für den Bevorrangten eine wichtige Information enthalten. 

Wo darf man parken?

Kurzparkzonen gelten immer und werden ausschließlich durch Verkehrszeichen angezeigt. Eine blaue Bodenmarkierung muss weder sichtbar noch vorhanden sein. Ein vorübergehendes Aussetzen von Kurzparkzonen muss gesondert, zum Beispiel via Rundfunk, bekannt gegeben werden.

Hauseinfahrten sind bei Schneefall freizuhalten, auch wenn weder ein Einfahrt-freihalten-Schild vor der Tür hängt noch eine Gehsteig-Abschrägung zu erkennen ist.

Das Reservieren von freigeschaufelten Parkplätzen auf der Straße durch Kisten und Schilder ist nicht erlaubt. Parkplätze sind in der Regel öffentlicher Raum und dürfen von jedermann genutzt werden.

Was muss alles am Auto von Schnee und Eis befreit werden, um fahren zu dürfen?

Der Lenker muss vor Fahrtantritt für ausreichende Sicht, Beleuchtung und lesbare Kennzeichen sorgen. Kleine Gucklöcher in der Windschutzscheibe sind dabei definitiv nicht ausreichend für eine sichere Fahrt. Auch seitlich und nach hinten muss der Ausblick gewährleistet sein. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, hat mit Strafen von theoretisch bis zu 10.000 Euro zu rechnen.

Weiters sollte man unbedingt eine Schneehaube am Auto vor Abfahrt entfernen. Fällt Schnee oder Eis vom Fahrzeug und trifft oder behindert andere Verkehrsteilnehmer, können hohe Schadenersatzforderungen die Folge sein.

Video: Missachtung von Straßensperren

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Achtung!

Beim Eiskratzen ist aber Vorsicht geboten: Wenn das "Pickerl" beschädigt wird, sollte man für baldigen Austausch sorgen.

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