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Motorbezogene Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine regelmäßige Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben wird. 

Hände am Lenkrad eines Autos in Nahaufnahme
Motorbezogene Versicherungssteuer © iStock

Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos

Per 1. April 2025 fällt die Steuerbefreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer u.a. für bestehende und neue E-Autos (BGBl. I Nr. 7/2025). Die wichtigsten Fragen rund um die Besteuerung von E-Fahrzeugen finden sie hier. Die Höhe der Steuer berechnen sie hier.

Allgemeines

Neben der Mineralölsteuer (MöSt) und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) gibt es eine weitere Abgabe, die die österreichischen Autofahrer direkt trifft — die motorbezogene Versicherungssteuer. Während die NoVA beim Kauf und die MöSt je Liter Kraftstoff, und damit abhängig vom Betrieb anfällt, ist die motorbezogene Versicherungssteuer abzuführen unabhängig davon, ob man viel oder wenig fährt. Sie besteuert Pkw, Motorräder oder alle übrigen Kfz mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, für die eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht (ausgenommen z.B. Traktoren und Motorkarren).

Informieren Sie sich am besten schon vor dem Fahrzeugkauf, neu oder gebraucht über die Höhe der zu zahlenden motorbezogenen Versicherungssteuer. Dafür können Sie den Rechner nutzen.

Nicht zu verwechseln ist die motorbezogene Versicherungssteuer mit der allgemeinen Versicherungssteuer; während erstere direkt auf Pkw & Co abzielt, stellt letztere allgemein auf Versicherungsverträge ab und trifft damit auch Kfz-Haftpflichtverträge. Die allgemeine Versicherungssteuer beträgt 11 Prozent der Versicherungsprämie und ist damit von der individuellen Bonus-Stufe abhängig.

Sind mehrere Fahrzeuge, die der motorbezogenen Versicherungssteuerunterliegen, unter einem Wechselkennzeichen zugelassen, ist nur für jenes Fahrzeug die motorbezogene Versicherungssteuer zu zahlen, das die höchste Steuerlast hat.

Für Fahrzeuge, die vorwiegend für die persönliche Fortbewegung von Menschen mit Behinderungen verwendet werden, ist eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer vorgesehen. Nähere Infos finden Sie beim Thema Behinderung & Mobilität.

Rechner

Hinweis: Für alle Fahrzeuge mit Zulassungsdatum vor 01.10.2020, die nicht rein elektrisch angetrieben werden (im wesentlichen also Diesel und Benzin-Pkw) hängt die Höhe der Steuer auch von der Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) ab. So erhöht sich diese bei halbjähriger Zahlungsweise um 6%, bei vierteljähriger um 8% und um bei monatlicher Zahlung 10%.
Der ÖAMTC-Tipp lautet in diesen Fällen daher: Die Steuer nach Möglichkeit einmal jährlich im Voraus zu bezahlen.

Berechnung hängt von Erstzulassungsdatum und Antriebsart ab

Je nach Fahrzeugart, Erstzulassungsdatum und Antriebsart bemisst sich die motorbezogene Versicherungssteuer nach unterschiedlichen Eigenschaften des jeweiligen Fahrzeugs. Dabei ist es unerheblich in welchem Land die erstmalige Zulassung des Fahrzeuges erfolgte.    

Fahrzeuge Erstzulassungsdatum ab dem 1. Oktober 2020

Pkw

  • Für Pkw mit Verbrennungsmotor (auch Hybride), für die ein CO2-Emissionswert gem. WLTP ermittelt wurde, berechnet sich die Steuer nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors und den CO2-Emissionen (nach dem kombinierten WLTP-Wert bei Verbrennern und Hybrid-Pkw bzw. dem gewichteten kombinierten WLTP-Wert bei Plug-In-Hybriden).
    Für jene Pkw mit Verbrennungsmotor, für die kein CO2-Emissionswert gem. WLTP ermittelt wurde, berechnet sich die Steuer nur nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors.
  • Für rein elektrisch angetriebenen Pkw richtet sich die Steuer nach dem Eigengewicht und der Nenndauerleistung.

Motorräder

  • Für Motorräder mit Verbrennungsmotor, berechnet sich die Steuer nach dem Hubraum und den CO2-Emissionen gem. WMTC.
  • Für rein elektrisch angetriebenen Motorräder richtet sich die Steuer nach der Nenndauerleistung.

Wohnmobile

  • Für Wohnmobile der Aufbauart SA mit Basisfahrzeug N mit Verbrennungsmotor (auch Hybride) berechnet sich die Steuer nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors. Hier gibt es eine Deckelung in der Höhe von 912 Euro pro Jahr.
  • Für rein elektrisch angetriebenen Wohnmobile der Aufbauart SA mit Basisfahrzeug N richtet sich die Steuer nach der Nenndauerleistung.

Für sonstige Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, wie Klein-Lkw (N1) aber auch Quads

  • Für sonstige Fahrzeuge, mit Verbrennungsmotor (auch Hybride) sowie Pkw ohne eingetragenen CO2-Emissionswert richtet sich die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors. Die motorbezogene Versicherungssteuer für diese Fahrzeuge beträgt mindestens 78 Euro je Jahr und ist mit 912 Euro je Jahr gedeckelt.
  • Für rein elektrisch angetriebenen Fahrzeuge richtet sich die Steuer nach der Leistung.

Fahrzeuge Erstzulassungsdatum vor dem 1. Oktober 2020

Pkw

  • Für PKW mit Verbrennungsmotor richtet sich die Höhe nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors.
  • Für rein elektrisch angetriebenen Pkw richtet sich die Steuer nach dem Eigengewicht und Nenndauerleistung.

Motorräder

  • Bei Motorrädern nach dem jeweiligen Hubraum.
  • Für rein elektrisch angetriebenen Motorräder richtet sich die Steuer nach der Nenndauerleistung.

Wohnmobile

  • Für Wohnmobile der Aufbauart SA mit Basisfahrzeug N mit Verbrennungsmotor (auch Hybride) berechnet sich die Steuer nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors.
  • Für rein elektrisch angetriebenen Wohnmobile der Aufbauart SA mit Basisfahrzeug N richtet sich die Steuer nach der Nenndauerleistung.

Für sonstige Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, wie Klein-Lkw (N1) aber auch Quads

  • Für sonstige Fahrzeuge, mit Verbrennungsmotor (auch Hybride) sowie Pkw ohne eingetragenen CO2-Emissionswert richtet sich die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors. Wobei bei jährlicher Zahlungsweise diese mindestens 74,40 Euro je Jahr beträgt und mit 864 Euro je Jahr gedeckelt ist.
  • Für rein elektrisch angetriebenen Fahrzeuge richtet sich die Steuer nach der Leistung.

FAQs zur Motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Fahrzeuge

Die wichtigsten Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer

NEU Kfz-Steuer und mVSt 2025 mit Elektro.png ÖAMTC Stand 2025

Lesen Sie hier, wie sich die motorbezogenen Versicherungssteuer im Laufe der Zeit verändert hat.

Kfz Steuer iStock

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