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Vorsicht bei Urlaubssouvenirs: Darf man Muscheln, Sand & Co. mitnehmen?

Bei Einfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Aus diesem Grund sollte auf ausgefallene Souvenirs verzichtet werden.

Eine Frau betrachtet bunte Lampen und Schmuck an einem Marktstand im Freien.
Vorsicht bei Urlaubssouvenirs © iStockphoto

Artenschutzübereinkommen CITES

Produkte aus Elfenbein, Tropenhölzern und Muscheln gelten als beliebte Urlaubssouvenirs, die jedoch für Schwierigkeiten sorgen können. Viele Tier- und Pflanzenarten sind bedroht. Der Handel mit ihnen vergrößert ihre Gefährdung. Daher regelt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen "CITES" seit 1973 den nachhaltigen Handel von rund 32.800 Pflanzen und 5.950 Tieren.

Wer entsprechende Souvenirs in die Europäische Union (EU) einführen möchte, benötigt eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Wer ohne Genehmigung das Souvenir mitbringt, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 80.000 Euro. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ist möglich.

Video: Reisetipps für den Urlaub

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Souvenir‑Regeln in Europa

Allgemeines zur EU  

Innerhalb der EU dürfen die meisten Souvenirs genehmigungsfrei mitgenommen werden. Für besonders geschützte Arten (z. B. bestimmte Orchideen) ist jedochteilweise eine Bescheinigung nötig. Man sollte außerdem darauf achten, welche Gebiete zur EU gehören. Französisch-Guayana ist beispielsweise Teil der EU, Französisch-Polynesien nicht.

In beliebten Ferienorten werden oft Korallen oder Riesenmuscheln angeboten, die aus anderen Ländern stammen. Skepsis ist auch bei Schmuckstücken aus Schildkrötenpanzern geboten.

Kroatien: Sind Muscheln & Trüffel als Mitbringsel erlaubt?

An kroatischen Stränden gibt es geschützte Muscheln oder Meeresschnecken, die nicht ausgeführt werden dürfen. Zudem dürfen unverarbeitete Trüffel nur mit einer entsprechenden Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden.

Italien: Darf man Muscheln & Sand mitnehmen?

Auch in Italien darf man sich nicht einfach bedienen: Dem italienischen Fremdenverkehrsamt (ENIT) zufolge ist es laut dortigem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen.

Griechenland: Steine & antike Funde – was ist tabu?

Hier ist es tabu, sich an Ausgrabungen zu bedienen. Archäologische Gegenstände dürfen nicht ohne Erlaubnis aus Griechenland mitgenommen werden. Das gilt übrigens auch für selbstgesammelte Steine bei archäologischen Stätten. Für die Ausführung von Antiquitäten benötigt man eine entsprechende Genehmigung des örtlichen Kulturministeriums.

Türkei & Tschechien: Antiquitäten nur mit Genehmigung

In der Türkei und in Tschechien ist die Ausführung von Antiquitäten nur mit entsprechender Genehmigung des örtlichen Kulturministeriums erlaubt.

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Wichtige Regeln für Mitbringsel außerhalb Europas

Zollfreigrenzen beachten

Auch wenn man Andenken mitbringt, die nicht gegen den Artenschutz verstoßen, sollte man aufpassen und jeden Einkauf mit einer Rechnung belegen können. Ansonsten schätzt der Zoll den Warenwert und das kann teuer werden.

Aus einem Nicht-EU-Land dürfen Flugreisende nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro zollfrei einführen. Für jene, die mit anderen Verkehrsmitteln reisen, gilt die 300 Euro-Grenze, für Urlauber:innen unter 15 Jahren einheitlich die 150 Euro-Grenze. Versucht man, etwas am Zoll vorbeizuschmuggeln, wird eine Steuernachzahlung fällig und man muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen und Zollformalitäten in Österreich finden Sie in unserem Artikel Einreise nach Österreich.

Infos für Reisende

Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen eines Reiselandes findet man in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info im Abschnitt "Reisegepäck".

Zur ÖAMTC Länder-Info

Auskünfte zu den Zollbestimmungen bei der Einreise nach Österreich gibt es beim Finanzministerium.

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