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Europäische Krankenversicherungskarte: Medizinische Versorgung im Ausland

Krank während einer Auslandsreise? Was Sie wissen sollten, wenn Sie im Ausland eine medizinische Leistung bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus in Anspruch nehmen müssen.

Eine Hand die gerade eine e-Card in eine Jeanshosentasche steckt.
e-card - Die e-card gehört auch bei Auslandsreisen ins Reisegepäck. © ÖAMTC

In den meisten europäischen Ländern werden die Kosten für die Gesundheitsversorgung durch ein Sozialversicherungsabkommen der Republik Österreich gedeckt. Reisende sollten als Nachweis, dass sie in Österreich krankenversichert sind, unbedingt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mitnehmen. Was das ist, in welchen Ländern sie als Versicherungsnachweis gilt und welche Leistungen Sie damit in Anspruch nehmen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ermöglicht es Ihnen, in den meisten europäischen Ländern medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen – zum Beispiel bei einem Arztbesuch im Urlaub oder während einer Geschäftsreise. Sie dient als Nachweis, dass Sie in einem EU-Mitgliedstaat gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung haben, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten.

Wo finde ich die EKVK auf der E-Card?

Die Europäische Krankenversicherungskarte befindet sich auf der Rückseite Ihrer österreichischen E-Card. Sie ersetzt den früher verwendeten Auslandskrankenschein („Auslandsbetreuungsschein“). Damit die Karte gültig ist, müssen alle Datenfelder auf der Rückseite der e-card vollständig ausgefüllt sein.

Wozu berechtigt die EKVK?

Mit der EKVK können medizinische Leistungen bei Vertragsärzten und öffentlichen Spitälern nach den Regeln des jeweiligen Landes in Anspruch genommen werden. Das heißt, dass in manchen Ländern auch Selbstbehalte anfallen können, wenn dies vor Ort üblich ist. Die e-card gehört bei Reisen ins Ausland unbedingt mit ins Reisegepäck.

Die EKVK gilt allerdings nur bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten (z. B. Urlaub, Dienstreisen, Auslandsstudium). Wer im Ausland seinen Wohnsitz begründet oder dort arbeitet, ist entweder vor Ort krankenversichert oder benötigt eine gesonderte Bescheinigung.

In welchen Ländern gilt die EKVK?

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in allen EU-Ländern, in den EWR-Staaten, der Schweiz sowie in Großbritannien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina. Eine detaillierte Auflistung aller Länder finden Sie in der folgenden Tabelle.

Gültigkeitsbereich EKVK
EU-Länder
Belgien Italien Rumänien
Bulgarien Kroatien Schweden
Dänemark Lettland Slowakei
Deutschland Litauen Slowenien
Estland Luxemburg Spanien
Finnland Malta Tschechien
Frankreich Niederlande Ungarn
Griechenland Polen Zypern (Südteil)
Irland Portugal  
Weitere Länder

Bosnien-Herzegowina*

Liechtenstein Norwegen
Großbritannien Montenegro* Schweiz
Island Nordmazedonien Serbien*

* EKVK muss am Aufenthaltsort dem Sozialversicherungsträger vorgelegt und gültige Anspruchsbescheinigung beantragt werden.

Gültigkeit nach dem Brexit

Auch nach dem 1. Jänner 2021 (BREXIT) behält die EKVK bei Reisen nach Großbritannien ihre Gültigkeit. Sie gilt für alle österreichischen Versicherten sowie ihre mitversicherten Angehörigen. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen österreichischen Krankenkasse ist nicht notwendig.

Gibt es Besonderheiten bei der Gültigkeit?

Bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Montenegro oder Serbien ist zu beachten, dass die EKVK dem für Ihren Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorgelegt und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umgetauscht werden muss.

Beachten Sie bitte auch das Gültigkeitsdatum der EKVK. Rechtzeitig vor Ablauf der EKVK wird Ihnen automatisch eine neue e-card an Ihre Wohnadresse zugesandt. Sie müssen keine neue e-card beantragen.

Wie verwendet man die Europäische Krankenversicherungskarte im Ausland?

Zeigen Sie die EKVK so früh wie möglich beim Arzt oder im Krankenhaus vor. Vertragsärzt:innen und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, die Karte zu akzeptieren.

Bei Ärzten oder Krankenhäusern, die keinen Vertrag mit der Sozialversicherung haben, muss die Rechnung - so wie bei einem Wahlarzt in Österreich - vorerst selbst bezahlt werden. Nach der Rückkehr ist die Rechnung bei der Gesundheitskasse einzureichen.

Person arbeitet mit Laptop auf einer Strandliege, im Hintergrund Strand und Meer.

Mit Telemedizin noch besser abgesichert

Im Krankheitsfall auf Auslandsreisen in der EU können Schutzbrief-geschützte Personen im Rahmen eines Online-Gesprächs mit österreichischen Ärzt:innen sprechen.

Alle Infos zur Telemedizin

Häufige Fragen zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK)

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