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Wenn Kinder den Schulweg allein bewältigen – was Eltern wissen müssen

Was zu Fuß, mit Rad, Roller und in Öffis gilt – Altersgrenzen und Regeln beachten

Mit dem Schulstart sind wieder viele Kinder auf Österreichs Straßen unterwegs, durchaus auch ohne Begleitung der Eltern. "Ab welchem Alter Kinder allein unterwegs sein dürfen, sei es zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln, ist nur teilweise klar geregelt. Generell gilt die Aufsichtspflicht für Erziehungsberechtigte bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Mit zunehmendem Alter können die Eltern ihre Aufsicht aber lockern", erklärt ÖAMTC-Juristin Eva Unger. "Grundsätzlich obliegt viel der Einschätzung der Erziehungsberechtigten: Sie entscheiden, ob ihre Kinder schon dazu in der Lage sind, allein unterwegs zu sein. Andernfalls müssen Erziehungsberechtigte für eine geeignete Begleitung sorgen." Ob ältere Kinder ihre jüngeren Geschwister in den Kindergarten bzw. die Schule bringen können bzw. dürfen, liegt einerseits im Ermessen der Eltern und andererseits können bei der jeweiligen Bildungseinrichtung eigene Vorschriften gelten. Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass z. B. ein 12-jähriger Schüler sein 6-jähriges Geschwisterkind zur Schule bringt. "In jedem Fall haben Eltern die Pflicht, ihrem Nachwuchs die Regeln für den Schulweg näherzubringen und auf die richtige Ausrüstung zu achten", sagt die Expertin des Mobilitätsclubs.

Allein mit Rad & Roller – bei Straßenquerung schieben, nur mit Helm

Eindeutig geregelt ist die Altersgrenze bei der Nutzung von Fahrrädern. "Unter zwölf Jahren dürfen sich Kinder auf Fahrrädern grundsätzlich nur unter Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Begleiters im öffentlichen Verkehr bewegen", erklärt Unger. Eine Ausnahmeregelung gilt für Kinder mit Radfahrausweis: Diesen können Kinder ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr nach Ablegung einer Prüfung erwerben. Kinder, die schon in der vierten Schulstufe sind, können schon ab neun Jahren den Ausweis bekommen. Mit Kleintretrollern ohne elektrischen Antrieb dürfen Kinder allein unterwegs sein, wenn sie mindestens acht Jahre alt sind. "Vorsicht ist beim Queren der Fahrbahn angesagt: Auch wenn dafür keine ausdrückliche Verpflichtung besteht, sollten Kinder mit dem Roller vor einem Zebrastreifen stehen bleiben, absteigen und dann über die Fahrbahn schieben, wenn alle Fahrzeuge angehalten haben", sagt die ÖAMTC-Expertin. "Wichtig ist, dass Eltern darauf achten, dass die Kinder beim Rad bzw. Roller fahren immer ein Helm tragen. Verpflichtend ist das für Rad fahrende Kinder unter zwölf Jahren, empfehlenswert ist es im Sinne der eigenen Sicherheit aber in jedem Alter."

Schulpflichtige Kinder dürfen allein mit Bim, Bus und Bahn fahren – Umgang mit Maske besprechen

Öffentliche Verkehrsmittel dürfen Kinder im Prinzip ab dem 6. Geburtstag alleine nutzen. In den Beförderungsbedingungen von Verkehrsbetrieben wie z. B. Wiener Linien, Grazer Linien und Linz AG findet sich der Hinweis, dass Kindern unter sechs Jahren die Benützung der Anlagen und Fahrzeuge ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet ist. "Die entsprechende Einschätzung der Eltern vorausgesetzt, dürfen schulpflichtige Kinder nach den Beförderungsbestimmungen im Nahverkehr allein reisen", sagt ÖAMTC-Juristin Unger. Fahren Kinder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule, müssen auch sie ab sechs Jahren einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Da das Anlegen und Tragen der Maske ablenkend sein kann, sollte die richtige Verwendung vorab erklärt werden. Am besten wird die Maske in Ruhe schon im Haltestellenbereich angelegt. Kinder sollten nicht versuchen, sie "nebenbei" im Gehen anzubringen, denn dadurch steigt die Gefahr zu stolpern bzw. andere Verkehrsteilnehmer zu übersehen. Handelsübliche Einheits-Masken können besonders jungen Kindern oftmals zu groß sein und unangenehm nah an die Augen rutschen – eine kleinere, besser sitzende Maske ist hier anzuraten.

Allein mit Taxi – bis 14 Jahre nur mit Zustimmung der Eltern

Kostenpflichtige Fahrdienste sind als täglicher Weg in die Schule nicht üblich; aber durchaus eine Option, wenn beispielsweise die Fahrt von der Schule zu einer Sportveranstaltung nicht anders organisiert werden kann. "Wird ein kostenpflichtiger Fahrdienst von einem Erwachsenen bestellt und bezahlt, dürfen Fahrer Kinder mitnehmen", weiß die ÖAMTC-Juristin. Anders ist das, wenn Kinder selbst aktiv werden: "Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 14 Jahren gelten als 'beschränkt geschäftsfähig'. Wenn Kinder über eine App oder telefonisch ein Taxi bestellen, also ein Geschäft eingehen und dazu ihren Aufenthaltsort ändern, bedarf es unbedingt der Zustimmung der Eltern", verdeutlicht die Expertin des Mobilitätsclubs.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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Bilder & Grafiken

Schulweg üben ÖAMTC / APA-Fotoservice / Martin Hörmandinger Schulweg üben © ÖAMTC / APA-Fotoservice / Martin Hörmandinger
Schulweg zu Fuß ÖAMTC / APA-Fotoservice / Martin Hörmandinger Schulweg zu Fuß © ÖAMTC / APA-Fotoservice / Martin Hörmandinger
Zur Schule mit dem Roller ÖAMTC / APA-Fotoservice / Martin Hörmandinger Zur Schule mit dem Roller © ÖAMTC / APA-Fotoservice / Martin Hörmandinger
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