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Sechs wichtige Fragen zum Handgepäck – was darf wie hinein?

Was neben Gewicht und Flüssigkeiten zu beachten ist: Elektronik, Kindersitze, Tiere

Vor Flugreisen stellen sich oft viele Fragen zum Handgepäck. ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar beantwortet die sechs wichtigsten.

Wie schwer darf das Handgepäck sein und wie streng wird kontrolliert?

   "Vor der Abreise sollte man sich unbedingt vorab bei der Airline über die erlaubten Maximalmaße und das Maximalgewicht für das Handgepäck erkundigen", rät die Expertin. Denn die Werte variieren – bei vielen Fluglinien (u.a. Austrian Airlines) betragen die Maximalmaße 55 x 40 x 23 cm, das Maximalgewicht liegt bei acht Kilogramm. Am Flughafen wird die Einhaltung insbesondere bei "Billigfliegern" genau kontrolliert und die Kabinen-Trolleys noch vor der Sicherheitskontrolle abgewogen. "Ist das Handgepäck zu schwer, muss es im Frachtraum verstaut werden. Dabei fallen Gebühren an – die beim Boarding am Gate höher sind als noch beim Check-In-Schalter", warnt Kosnar.

Welche Regelungen (und Ausnahmen) gelten für die Mitnahme von Flüssigkeiten?

   Wer Flüssigkeiten im Handgepäck transportieren will, muss sie in kleine Behälter füllen (jeweils maximal 100 ml). Diese Behälter gehören in ein durchsichtiges, wiederverschließbares Plastiksackerl (pro Passagier nur eines) mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen. Auch Lebensmittel wie Aufstriche (z.B. Streichwurst, Marmelade) fallen unter diese Regelung. Eine Ausnahme gilt u.a. für Babynahrung: Reist man mit einem Kleinkind unter drei Jahren, darf die für die Reisedauer erforderliche Nahrung mit ins Flugzeug. "Wer während der Reise Medikamente nehmen muss, sollte sich für die mitgeführte Menge ein ärztliches Attest ausstellen lassen", rät die ÖAMTC-Expertin. Der Mobilitätsclub stellt eine Vorlage zum Download bereit – zu finden unter www.oeamtc.at/reiseservice.

Was müssen Raucher bezüglich E-Zigaretten bzw. Feuerzeug wissen?

   E-Zigaretten dürfen lediglich im Handgepäck mitgeführt werden. "Gasfeuerzeuge oder Streichhölzer wiederum dürfen nicht im Hand- oder Reisegepäck transportiert, sondern müssen am Körper, z.B. in der Hosentasche, getragen werden", weiß Kosnar. "Der Transport von Benzinfeuerzeugen ist gänzlich verboten."

Was gilt für die Mitnahme von elektronischen Geräten im Handgepäck?

   Insbesondere USA-Reisende sollten mit verschärften Kontrollen von elektronischen Geräten im Handgepäck rechnen. Bei einer Überprüfung vor Ort müssen sich die Geräte ein- und ausschalten lassen. "Smartphones und Laptops sollten deswegen nur mit geladenem Akku mit an Bord genommen werden", empfiehlt die ÖAMTC-Touristikerin. "Dabei gilt: Lithium-Ersatzbatterien sind nur im Handgepäck erlaubt. Die Kontakte der Batterien müssen abgedeckt oder isoliert sein."

Dürfen Auto-Kindersitze im Flugzeug verwendet werden?

   Die Mitnahme und Nutzung von Auto-Kindersitzen in der Kabine gestatten die  meisten Airlines. Wichtig ist, dass der Kindersitz aufrecht und nach vorne gerichtet ist. Ein Kindersitz darf während des gesamten Fluges verwendet werden – eine Sitzerhöhung hingegen meist nur, wenn die Anschnallzeichen erloschen sind.

Dürfen Haustiere in der Flugzeugkabine transportiert werden?

   "Bei der Entscheidung, ob ein Haustier in der Kabine oder im Frachtraum transportiert wird, spielen viele Faktoren eine Rolle: Größe und Gewicht des Tiers, Reiseziel und Regelung der Fluggesellschaft", weiß die ÖAMTC-Expertin. "Viele Airlines akzeptieren nur kleine Hunde und Katzen in der Kabine. Voraussetzung dafür ist eine frühzeitige Anmeldung bei der Airline sowie eine geeignete, auslaufsichere Transportbox." Auch hier lohnt sich daher ein vorheriger Blick auf die Website der jeweiligen Airline.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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