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Schüler unterwegs im Bus – welche Regeln zu Sitzplatz, Maske und Abstand gelten

Im Schulbus und bei Schulausflügen gilt: sitzen & angurten – im Linienverkehr weniger streng

Ist der Weg zur Schule zu Fuß, im elterlichen Auto oder per Fahrrad nicht machbar, ist man auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Insbesondere im ländlichen Raum kommen des Öfteren Schulbusse zum Einsatz. Und auch Schulausflüge werden meist mit einem (Miet-)Bus unternommen. "Eltern und Schüler sollten wissen, dass für die Beförderung mittels Gelegenheitsverkehr, also auch für Schulbusse, gemietete Omnibusse für Schulausflüge oder auch Reisebusse, strengere Vorschriften gelten als für den 'normalen' Linienverkehr", weiß ÖAMTC-Juristin Eva Unger. "So gilt im Schulbus die 1:1-Regel: Jedes Kind muss einen eigenen Sitzplatz haben und diesen auch nutzen, Stehen während der Fahrt ist verboten." Es ist Kindern auch nicht erlaubt, sich einen Platz zu teilen. Außerdem darf der Lenker des Schulbusses stets nur so viele Kinder befördern, wie es Sitzplätze gibt. Im Schul- und Reisebus müssen verpflichtend die vorhandenen Sicherheitsgurte verwendet werden. "Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Sicherung von Kindern unter 14 Jahren liegt beim Lenker", stellt die Expertin des Mobilitätsclubs klar. "Wird das Kind allerdings von einer erwachsenen Person begleitet, so geht die Verantwortung auf die Begleitperson über. Kinder ab 14 Jahren haben selbstständig für die Verwendung des Sicherheitsgurts zu sorgen."

Anders verhält es sich in Linienbussen: Hier dürfen sich drei Kinder (unter 14 Jahren) zwei Plätze teilen, sollte kein anderer Sitzplatz mehr frei sein. Es besteht im Linienbus keine Verpflichtung und bei Überfüllung auch keine Möglichkeit, vorhandene Sicherheitssysteme zu nutzen. Kinder dürfen hier auch während der Fahrt stehen – sollten dabei aber die vorhandenen Haltegriffe verwenden. "Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Nutzung des Sitzplatzes und, sofern vorhanden, auch Gurtes, in 'normalen Öffis' dringend anzuraten", sagt Unger.

Bus ist Massenbeförderungsmittel – Maske tragen ab 6 Jahren, Abstand halten

Ein Omnibus, der in der Schülerbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr eingesetzt wird, genauso wie ein Reisebus, gilt als Massenbeförderungsmittel. Die 1-Meter-Abstandsregel gilt nur dann, wenn es die Anzahl der beförderten Schüler zulässt. "Wenn es aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen nicht möglich ist, den nötigen Abstand einzuhalten, kann davon laut Verordnung ausnahmsweise abgewichen werden. Umso wichtiger ist dann aber das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes", stellt die ÖAMTC-Expertin klar. Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich für alle Mitfahrenden und den Lenker. Kinder müssen ab einem Alter von sechs Jahren verpflichtend während der gesamten Fahrt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. "Gerade in der jetzigen Situation wäre es in Hinblick auf das Abstandhalten wünschenswert, den Einsatz von Schulbussen bei bekannt überfüllten Strecken zu verstärken", appelliert die Juristin an die Verkehrsbetriebe.

Schulbus fahren will gelernt sein – was Eltern mit den Kindern üben sollten

"Eltern sollten mit ihren Kindern die Situationen rund um das Fahren mit dem Schulbus üben", rät Unger. Dazu gehört u. a., dass beim Warten auf den Bus genügend Abstand zum Randstein gehalten wird, dass beim Einsteigen keine Schnüre in der Tür hängen bleiben sollten und dass beim Verlassen der Haltestelle zu warten ist, bis der Bus wieder abgefahren ist. Kindern muss auch verständlich gemacht werden, dass Drängeln beim Ein- und Aussteigen gefährlich ist. Da das Anlegen und Tragen der Maske ablenkend sein kann, sollte die richtige Verwendung vorab erklärt werden. Am besten wird die Maske in Ruhe im Haltestellenbereich angelegt. Kinder sollten nicht versuchen, sie "nebenbei" im Gehen anzubringen, denn dadurch steigt die Gefahr zu stolpern bzw. andere Verkehrsteilnehmer zu übersehen.

Vorbeifahren an Schulbus verboten, an Linienbus erlaubt – erhöhte Vorsicht geboten

Einen Schulbus erkennt man an den Schülertransporttafeln, die vorne und hinten angebracht sein müssen. "Fährt man hinter einem Schulbus mit entsprechender Schülertransport-Kennzeichnung und der Fahrer schaltet für einen Stopp die Warnblinklichter und zusätzlich gelbe Warnleuchten ein, ist es verboten am Bus vorbeizufahren", warnt ÖAMTC-Expertin Unger. "An Linienbussen ist das Vorbeifahren hingegen gestattet – es ist jedoch volle Konzentration auf Personen im Haltestellenbereich geboten und die Geschwindigkeit sollte reduziert werden."

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
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Kinder mit Mund-Nasen-Schutz ÖAMTC/Wilhelm Bauer Kinder mit Mund-Nasen-Schutz © ÖAMTC/Wilhelm Bauer
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