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Richtiges Verhalten bei Verkehrsunfall im Ausland

Was man bei einem Notfall im Auto dabei haben sollte und was es zu tun gilt  

Wer im Ausland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, sollte sich im Vorfeld für einen etwaigen Notfall gut vorbereiten. Denn Verständigungsprobleme und Rechtsunsicherheiten können Notsituationen im Ausland zusehends verschärfen. "Die Grüne Versicherungskarte sollte bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland nie vergessen werden. Auch wenn sie in vielen Ländern nicht mehr als Nachweis für die ordnungsgemäße Versicherung des Fahrzeugs notwendig ist, erspart sie oft unnötige Probleme. Diese ist kostenlos bei der eigenen Haftpflichtversicherung erhältlich und wird meist automatisch zugeschickt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

"Ebenfalls in jedes Handschuhfach gehört der Europäische Unfallbericht, der es den Beteiligten erleichtert, den Unfallhergang genau zu dokumentieren. Inhaltlich und grafisch ist der Bericht innerhalb Europas in allen Sprachen gleich." Der Europäische Unfallbericht ist in der ÖAMTC-Broschüre "Alles für Ihre Reise" zu finden, die ab sofort in neuer Auflage für Mitglieder kostenlos erhältlich ist. Eine Übersetzungshilfe des Europäischen Unfallberichts in die jeweilige Landessprache ist in der ÖAMTC Länder-Info im jeweiligen Land in der Kategorie „Pannenhilfe & Notfall“ auf der ÖAMTC Webseite zu finden. Ebenfalls in der Broschüre enthalten ist eine Notfall-Servicecard mit wichtigen Telefonnummern wie z.B. der Nummer der Mobilitätsclub Schutzbrief-Nothilfe.

Nach Kollision absichern, Rettung rufen, Daten austauschen, Beweise sichern

Ist man tatsächlich in einen Unfall verwickelt, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und einige entscheidende Regeln zu beachten. Zuerst die Unfallstelle absichern – also: Warnblinkanlage einschalten und Pannendreieck aufstellen. Wenn nötig, muss Erste Hilfe geleistet und die Rettung gerufen werden. Zur eigenen Sicherheit – sofern nicht ohnehin auch im Ausland gesetzlich vorgeschrieben – sollte vor Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste angelegt werden.

Ob man nach einem Unfall die Polizei verständigen muss, ist international unterschiedlich geregelt. "Grundsätzlich gilt: Bei Personenschaden, oder hohem Sachschaden muss, wenn die wenn die Daten nicht ausgetauscht werden können, die Polizei gerufen werden. Das erleichtert die anschließende Schadenregulierung wesentlich", hält ÖAMTC-Expertin Pronebner fest. "Man sollte unbedingt auf eine Kopie des Polizeiprotokolls bestehen und keinesfalls Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht – auch nicht vor der Polizei."

Reisende sollten sich außerdem die Kontaktdaten des Unfallgegners, der anwesenden Polizei-Beamten und Zeugen notieren. Wichtig ist auch, das Unfallszenario inklusive Skizze im Unfallbericht zu dokumentieren und Beweise zu sichern. Die Unfallstelle, die Fahrzeugschäden und die Fixpunkte in der Umgebung sollten fotografiert werden. Außerdem ist daran zu denken, so rasch wie möglich die eigene Versicherung über den Unfall zu informieren.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
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