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Osterurlaub, Maturareise – welche Ansprüche haben Reisende?

Kostenfreie Stornierung der Oster(pauschal)reise möglich – unter welchen Bedingungen Gutscheine akzeptabel sind

Zahlreiche geplante Osterurlaube werden angesichts der aktuellen Krise entweder storniert oder verschoben werden müssen. "Aktuell ist nicht absehbar, dass sich die weltweite Situation bis Ostern bessern wird. Die Reisewarnung des Außenministeriums für zahlreiche Länder ist nach wie vor aufrecht. Es wird von nicht absolut dringenden Reisen abgeraten. Aber auch ohne diese Reisewarnung sind die Reisemöglichkeiten in die meisten Destinationen, auch im Inland, angesichts der drastischen Gesundheitsgefahr und der vielen geschlossenen öffentlichen Einrichtungen erheblich eingeschränkt. Dies berechtigt jedenfalls zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Bei einer Abreise in den nächsten zwei Wochen, also zu Beginn der Karwoche, sehe ich für Pauschalreisende daher jetzt den Zeitpunkt, um die Reise kostenlos zu stornieren und das bereits bezahlte Geld zurück zu bekommen."

Grundsätzlich haben Reisende bei einem zulässigen kostenfreien Storno das Recht, die bereits geleistete Anzahlung der Pauschalreise zurückbezahlt zu bekommen. Viele Reisebüros oder Reiseveranstalter bieten jedoch Gutscheine oder Gutschriften für künftige Reisen an. Aber soll ein Gutschein angenommen werden, obwohl man einen Rechtsanspruch auf eine Rückzahlung hätte? Um das Reisebüro oder den Veranstalter zu unterstützen, kann man diesen unter bestimmten Voraussetzungen annehmen – wenn man z. B. ohnehin vorhat, wieder über dieses Reisebüro zu buchen. "Ganz wichtig dabei ist, dass der Gutschein über eine lange Gültigkeit verfügt und eine Barablöse jederzeit möglich ist", rät die Juristin des Mobilitätsclubs. Sie fügt hinzu: "Natürlich besteht die Gefahr der Insolvenz. Aber im Gegensatz zu Fluglinien oder einer reinen Hotelbuchung besteht für die Reisebranche eine solide Insolvenzabsicherung."

Reisebeginn nach Ostern – noch zuwarten und abklären, Voucher annehmen

"Auf ein kostenloses Storno von Pauschalreisen, deren Beginn mehr als 2 Wochen entfernt liegen, besteht zurzeit noch kein Rechtsanspruch", erklärt ÖAMTC-Expertin Pronebner. "Wer aber auf Nummer sicher gehen und nicht weiter zuwarten will, sollte mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro Kontakt aufnehmen und die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine spätere Reise, die Ausstellung eines Gutscheins oder den vorzeitigen kostenfreien Rücktritt besprechen." Wenn ein Gutschein aus Kulanz angeboten wird (z. B. weil die Reise erst in einigen Wochen beginnen soll), dann ist eine Erstattung in Form eines Vouchers jedenfalls zulässig und sollte auch angenommen werden.

Unterschiedliche Ansprüche bei klar deklarierter "Maturareise" und eigens geplanter Reise

Die Matura in Österreich wurde nun offiziell verschoben – und damit muss wohl auch die eine oder andere bereits gebuchte Maturareise später angetreten werden. Betroffene fragen sich nun, ob die Maturareise nun verschoben oder kostenlos storniert werden kann. "Aus rechtlicher Sicht ist es entscheidend, ob es sich bei der Maturareise um eine Pauschalreise handelt oder ob eine Schulklasse ihre Maturareise selber organisiert hat", sagt die ÖAMTC-Juristin. "Sollte die Reise 'in Eigenregie' geplant worden sein, wird es zum jetzigen Zeitpunkt eher keine Möglichkeit geben, die Reise kostenlos zu verschieben oder aufzulösen – dann kann man nur abwarten oder auf Kulanz hoffen." Dass es sich bei der Reise um eine Maturareise handelt, war in diesen Fällen nicht Teil des Vertrages und den Vertragspartnern nicht bewusst. Wenn also aufgrund der Maturaverschiebung die Reise nicht wie geplant antreten kann, ist das bei individuell gebuchter Reise eigenes Risiko. Das betrifft sowohl Flug- und Hotelbuchungen, aber auch Pauschalreisen, die abseits von den deklarierten Maturareiseveranstaltern selbst gebucht wurden.

Wurde die Reise über einen speziellen Maturareiseveranstalter gebucht, sollte man rasch mit diesem Kontakt aufnehmen und nach möglichen Lösungen fragen. "Der Zweck der Reise, nämlich die 'Feier nach der Matura' ist dem Veranstalter bekannt – so wurde das Reiseangebot beworben und ist entsprechend Vertragsinhalt. Wird die Matura verschoben, haben es aus unserer Sicht nicht die Schüler zu verantworten, dass die Reise nicht wie geplant stattfinden kann", stellt die ÖAMTC-Juristin klar.

Bei Fragen stehen die Juristen des Mobilitätsclubs auch unter den aktuellen Bedingungen tagtäglich beratend zur Seite, sie sind vollumfänglich per Telefon und E-Mail erreichbar, für Mitglieder kostenlos – Details: www.oeamtc.at/rechtsberatung. In Notfällen erreicht man die juristische Nothilfe sogar rund um die Uhr, auch aus dem Ausland, unter der Nummer der Schutzbrief-Nothilfe unter +43 (1) 25 120 20.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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