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ÖAMTC: Wann ein kostenloses Reisestorno bei einer Umweltkatastrophe möglich ist

Höhere Gewalt als Stornogrund vor Reiseantritt, sofern zeitliche und räumliche Nähe gegeben

Die tobenden Waldbrände im Süden Europas halten derzeit Einheimische und Urlauber in Atem. Wer kurz vor seiner Reise in eines der betroffenen Gebiete steht, sollte wissen: "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen wie etwa Bränden der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Ein Storno ist allerdings nur dann durchsetzbar, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinanderliegen und der Urlaub genau in die betroffene Region führt. Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren." Steht der Abflug allerdings unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.

"Auch die individuelle, z. B. gesundheitliche, Situation des Reisenden ist in diesem Zusammenhang wichtig: Würde die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko für den Pauschalreisenden bedeuten, kann ebenfalls ein kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag möglich sein", sagt die Expertin des Mobilitätsclubs. Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist.

Die ÖAMTC-Juristin empfiehlt außerdem jedem Reisenden, sich vor dem Urlaub beim Außenministerium zu registrieren – so kann im Notfall schnell Kontakt mit den Urlaubern in der Krisenregion und den Angehörigen hergestellt werden, Infos unter www.reiseregistrierung.at.

Ereignet sich die Naturkatastrophe im Urlaub, sind Reiseveranstalter gefordert

"Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen", weiß Pronebner. "Eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist dann möglich." Für Individualurlauber ermöglichen dann teilweise auch die gängigen Stornoversicherungen einen kostenlosen Abbruch der Reise.

Ob Pauschal- oder Individualreise: Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und man sitzt im Urlaubsland fest, müssen die Airline oder der Reiseveranstalter Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Es ist daher empfehlenswert, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden.

Die ÖAMTC-Rechtsberatung steht für Fragen rund um Reisestornierungen zur Verfügung. Die Beratung ist für Clubmitglieder kostenlos, Kontakt unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
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