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ÖAMTC: Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall im Ausland

Internationale Versicherungskarte und Europäischen Unfallbericht mitnehmen – nach Kollision richtig reagieren

Wer im Ausland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, sollte sich im Vorfeld für einen etwaigen Notfall gut vorbereiten. Denn Verständigungsprobleme und Rechtsunsicherheiten können Notsituationen im Ausland zusehends verschärfen. "Die Internationale Versicherungskarte, auch bekannt unter der früheren Bezeichnung 'Grüne Karte', sollte bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland immer dabei sein. Auch wenn sie in vielen Ländern nicht mehr als Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz des Fahrzeugs notwendig ist, erspart sie oft unnötige Probleme", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Die internationale Versicherungskarte ist kostenlos bei der eigenen Haftpflichtversicherung erhältlich und wird meist automatisch zugeschickt.

"Ebenfalls in jedes Handschuhfach gehört der Europäische Unfallbericht, der es den Beteiligten erleichtert, den Unfallhergang genau zu dokumentieren. Inhaltlich und grafisch ist der Bericht innerhalb Europas in allen Sprachen gleich." Der Europäische Unfallbericht ist in der ÖAMTC-Broschüre "Alles für Ihre Reise" zu finden, die für Mitglieder kostenlos erhältlich ist. Eine Übersetzungshilfe des Europäischen Unfallberichts in die jeweilige Landessprache ist in der ÖAMTC Länder-Info im jeweiligen Land in der Kategorie "Pannenhilfe & Notfall" auf der ÖAMTC Webseite zu finden. Ebenfalls in der Broschüre enthalten ist eine Notfall-Servicecard mit wichtigen Telefonnummern wie z. B. der Nummer der Mobilitätsclub Schutzbrief-Nothilfe, über die man in unaufschiebbaren Notfällen auch 24/7 eine:n Club-Jurist:in erreicht.

Nach Kollision absichern, Rettung rufen, Daten austauschen, Beweise sichern

* Absichern: Ist man tatsächlich in einen Unfall verwickelt, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und einige entscheidende Regeln zu beachten. Zuerst die Unfallstelle absichern – also: Warnblinkanlage einschalten und Pannendreieck aufstellen. Wenn nötig, muss Erste Hilfe geleistet und die Rettung gerufen werden. Zur eigenen Sicherheit – sofern nicht ohnehin auch im Ausland gesetzlich vorgeschrieben – sollte vor Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste angelegt werden.

* Exekutive verständigen: Ob man nach einem Unfall die Polizei verständigen muss, ist international unterschiedlich geregelt. "Grundsätzlich gilt: Bei Personenschaden, oder hohem Sachschaden muss, wenn die Daten nicht ausgetauscht werden können, die Polizei gerufen werden. Das erleichtert die anschließende Schadenregulierung wesentlich", hält die ÖAMTC-Juristin fest. "Man sollte unbedingt auf eine Kopie des Polizeiprotokolls bestehen und keinesfalls Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht – auch nicht vor der Polizei." Wird die Polizei ohne Not verständigt, fällt – wie in Österreich – meist eine „Blaulichtgebühr“ an.

* Kontaktdaten: Reisende sollten sich außerdem die Kontaktdaten des Unfallgegners, der anwesenden Polizei-Beamt:innen und Zeug:innen notieren. Wichtig ist auch, das Unfallszenario inklusive Skizze im Unfallbericht zu dokumentieren und Beweise zu sichern. Die Unfallstelle, die Fahrzeugschäden und die Fixpunkte in der Umgebung sollten fotografiert werden.

Weitere Infos zum Thema Verkehrsunfall im Ausland.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
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