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ÖAMTC-Rechtsberatung: So verhält man sich im Kreisverkehr richtig

Beim Verlassen blinken, Vorrangregeln kennen und einhalten  

Kreisverkehrsanlagen sollen Verkehrssicherheit und -flüssigkeit gewährleisten, werden von Autofahrern aber oft als Tempobremse oder Schikane gesehen. Und auch die Blinkmoral der Österreicherinnen und Österreicher ist nicht optimal, wie der ÖAMTC in den letzten Jahren mehrfach beobachtet hat. Der Jurist des Mobilitätsclubs, Nikolaus Authried, stellt klar: "Blinken muss grundsätzlich nur der aus dem Kreisverkehr ausfahrende Lenker, beim Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken nicht erforderlich."

Lenker, die beim Ausfahren auf den Blinker verzichten, gefährden nicht nur die Sicherheit, sondern behindern auch den Verkehrsfluss. Denn andere, insbesondere einfahrende Fahrzeuge, können die Absichten dann nicht erkennen und brauchen mehr Zeit für ihr Fahrmanöver. Man sollte den Blinker auch setzen, wenn man glaubt, allein unterwegs zu sein: Einerseits kann es passieren, dass man andere Verkehrsteilnehmer übersieht und andererseits trainiert man dadurch die Gewohnheit.

Weitere wichtige Regeln zum Kreisverkehr im Überblick:

* Nachrang/Vorrang: Bei fast jedem Kreisverkehr in Österreich ist der an sich bestehende Rechtsvorrang durch eine entsprechende Beschilderung – das Verkehrszeichen "Vorrang geben" – aufgehoben. Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss also in der Regel warten. "Derjenige, der im Kreisverkehr ist, hat dann Vorrang. Wer schon an der ersten Ausfahrt wieder abbiegen will, kann auch schon vor dem Einfahren in den Kreisverkehr blinken", erklärt Authried.

* Schienenfahrzeuge, Fuß- und Fahrradwege: Häufig sorgen Schienenfahrzeuge, Fuß- und Radwege, die den Kreisverkehr kreuzen, für Verwirrung. Schienenfahrzeuge haben auch von links Vorrang. Autofahrer sollten entsprechende Verkehrszeichen und Lichtsignale im Auge haben. Wer als Fußgänger oder Radfahrer den Kreisverkehr quert, sollte Blickkontakt zum Fahrer suchen.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

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