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ÖAMTC: Links- und Mittelspurfahren verringert Verkehrssicherheit

Missachtung des Rechtsfahrgebotes führt zu Strafen von bis zu 726 Euro  

Nach den verkehrsreichen langen Wochenenden und vor dem Sommerreiseverkehr ruft der Mobilitätsclub wichtige Regeln rund um das Rechtsfahrgebot in Erinnerung: Vor allem auf drei- und mehrstreifigen Autobahnen, das sind in Österreich rund 800 Fahrtrichtungskilometer und 20 Prozent des ASFINAG-Netzes, kommt es immer häufiger zu Problemen mit dem Rechtsfahrgebot. "Chronisches Links- und Mittelspurfahren stört nicht nur den Verkehrsfluss, sondern geht zulasten der Verkehrssicherheit. Das Rechtsfahrgebot ist zu befolgen und trägt wesentlich zu mehr Sicherheit im Verkehr auf mehrspurigen Freilandstraßen oder Autobahnen bei," sagt ÖAMTC Verkehrstechniker David Nosé.

Generell ereignen sich auf Österreichs Autobahnen laut Statistik Austria jedes Jahr rund 2.040 Unfälle mit Personenschaden, 35 Menschen kommen dabei zu Tode. Etwa 60 Prozent dieser Verkehrsunfälle ereignen sich dabei im Richtungsverkehr (bspw. Auffahr- oder Fahrstreifenwechselunfälle), eine klare Zuordnung zu Mittelspur- oder Linksfahren ist allerdings nicht möglich. Anlass (Mittelspurfahren) und Ursache eines Unfalles (Auffahrunfall oder Unfall beim Fahrstreifenwechsel weiter hinten) können dabei variieren.

StVO gibt klare Vorgaben
 

In der StVO ist klar geregelt: Das Rechtsfahrgebot, und damit auch die Verpflichtung, den rechten Fahrstreifen zu benutzen, gilt grundsätzlich auf allen mehrspurigen Straßen außerhalb des Ortsgebiets. Dabei gilt so lange bzw. so weit rechts zu fahren, wie dies zumutbar ist. Befährt man auf der Autobahn den mittleren (oder linken) Fahrstreifen, obwohl der rechte frei ist, verstößt man gegen die StVO. Und zwar unabhängig davon, ob dadurch jemand behindert oder gefährdet wird. Auf den rechten Fahrstreifen muss immer dann gewechselt werden, wenn dieser über eine größere Distanz (etwa 300 bis 400 Meter) frei ist. Macht man das nicht, kann eine Strafe in Höhe von bis zu 726 Euro fällig werden. Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot bestehen im Ortsgebiet oder beim Nebeneinanderfahren, während Kolonnenverkehr.

Das Links- oder Mittelspurfahren ist häufig der Bequemlichkeit (Vermeidung von Fahrstreifenwechsel) geschuldet und kommt oft bei Lenker:innen mit mangelnder Fahrpraxis vor. Zudem führt das Unsicherheitsgefühl, auf der "Lkw-Fahrspur" unterwegs zu sein, ebenso dazu, sich am mittleren oder linken Fahrstreifen fortzubewegen.

Drängeln und Lichthupe unzulässig
 

Auch wenn das fasche Links- oder Mittelspurfahren andere Verkehrsteilnehmende stört oder gar behindert: Zu nahes Auffahren und Betätigen der Lichthupe, also das sogenannte Drängeln, sind verboten. Ebenso untersagt ist das Rechtsüberholen. Denn: Eine Übertretung rechtfertigt nicht eine andere Übertretung. Wird man dabei erwischt, kann das ebenfalls bis zu 726 Euro kosten. Drängelt und missachtet man den Mindestsicherheitsabstand, drohen gar bis zu 2.180 Euro Strafe sowie eine Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate.

David Nosé gibt abschließend den Tipp: "Wer hinter Links- oder Mittelspurfahrenden unterwegs ist, sollte ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten und sich in Geduld üben. Meist löst sich die Situation innerhalb von wenigen Sekunden auf!"

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
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