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ÖAMTC: Höchste Zeit für faire Pendlerentlastung

Gängige Irrtümer verhindern objektive Diskussion

Hinsichtlich einer Reform der Pendlerpauschale fordert der Mobilitätsclub künftig eine einkommensunabhängige und kilometergenaue Entlastung für Pendler. "Nachdem die Kosten für den Weg in die Arbeit mit jedem Kilometer steigen und jeder – egal ob man mehr oder weniger verdient – in die Arbeit kommen muss, sollten Pendler nicht abhängig von ihrem Einkommen und nach Entfernungsklassen entlastet werden", stellt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober klar.

Aus ÖAMTC-Sicht ist bei der kommenden Reform auch darauf zu achten, dass es nicht zu einer Benachteiligung all jener kommt, die auf den Pkw angewiesen sind, weil ihnen keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittel (ÖV) zur Verfügung stehen. "Wann öffentliche Verkehrsmittel als zumutbar und wann als unzumutbar gelten, wird man auch diskutieren müssen, immerhin gelten derzeit bis zu zwei Stunden Fahrzeit in eine Richtung mit den Öffis als zumutbar", hält Grasslober fest.

Angesichts der aktuellen Diskussion, klärt der ÖAMTC auch über gängige Irrtümer rund um die Pendlerpauschale auf.

* Irrtum – Pendlerpauschale ist eine Förderung: In Österreich gilt das Prinzip, dass nur jenes Einkommen zu besteuern ist, das sich nach Abzug aller Ausgaben ergibt, die zur Erzielung des Einkommens dienen. Letztlich soll die Pendlerpauschale genau jenen höheren Kosten Rechnung tragen, die aufgrund eines langen Arbeitsweges und/oder der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel entstehen. Was ist aber mit all jenen, die nah am Arbeitsplatz wohnen und dennoch Fahrtkosten haben? Arbeitnehmern steht grundsätzlich der Verkehrsabsetzbetrag in der Höhe von 400 Euro pro Jahr zu. "Im Gegensatz zur Pendlerpauschale hängt der Verkehrsabsetzbetrag nicht vom Einkommen ab und deckt damit mehr als ein 365-Euro-Ticket ab", erklärt Grasslober.

* Irrtum – Pendlerpauschale ist ein 1:1 Kostenersatz: "Schon das Wort Pauschale weist darauf hin, dass nicht die tatsächlich entstehenden Kosten abgebildet werden", erklärt Grasslober. "Die effektive Entlastung durch die große Pendlerpauschale liegt für einen vollzeitbeschäftigten Pendler mit mittlerem Einkommen zwischen 2 und 15 Cent je Kilometer“ erläutert Grasslober. Zum Vergleich: das amtliche Kilometergeld – das die Kosten eines Pkw widerspiegelt – liegt derzeit bei 42 Cent je Kilometer.

* Irrtum – Wer mit dem Auto pendelt, bekommt automatisch mehr Geld: Welches Verkehrsmittel tatsächlich gewählt wird, ist völlig unerheblich für die Höhe der Pendlerpauschale. "Eine höhere Pauschale gibt es nur dann, wenn die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln laut Pendlerverordnung bzw. Pendlerrechner unzumutbar ist", so der Experte des Mobilitätsclubs. "Wer mit dem Auto fährt, obwohl ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar wäre, bekommt deswegen keinen Cent mehr."

* Irrtum – Pendlerpauschale kostet den Staat 1,4 Milliarden Euro im Jahr: "Es trifft zwar zu, dass etwa 1,4 Milliarden Euro an Pendlerpauschale im Jahr in Anspruch genommen werden", erläutert Grasslober. "Da die Pendlerpauschale jedoch das zu versteuernde Einkommen reduziert, machen die tatsächlichen Mindereinnahmen des Staates inklusive Pendlereuro in etwa 600 Millionen Euro aus."

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
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