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ÖAMTC: Das ist zu tun, wenn man im Ausland bestohlen wird

Diebstahl unbedingt der Polizei melden, um Ansprüche geltend machen zu können  

Es ist der Albtraum vieler Urlauber:innen, im Ferienparadies Opfer eines Diebstahls zu werden. Der ÖAMTC hat zusammengefasst, was zu tun ist, wenn man im Ausland bestohlen wird:

* Anzeige: Grundsätzlich sollte bei einem Diebstahl im Ausland immer die örtliche Polizei verständigt und umgehend Anzeige erstattet werden. "Dabei ist wichtig: Eine Kopie der Diebstahlanzeige aushändigen lassen, denn nur so erhält man notwendige Duplikate und kann Ansprüche, z. B. bei der Versicherung, geltend machen", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

* Diebstahl des Koffers: Für das Reisegepäck gibt es Versicherungen, die Wertgegenstände in der Regel mit abdecken. "Es gibt allerdings auch Ausnahmen", hält Pronebner fest. "Bargeld, Fahrkarten, Dokumente u. ä. sind meist nicht versichert." Haushaltsversicherungen oder manche Reisegepäckversicherungen beinhalten oft auch eine "Außenversicherung", die im Urlaub für Einbruchdiebstähle (z. B. im Hotel) oder Raub (auch z. B. im Auto) gilt (nicht jedoch für einfache oder Trickdiebstähle). Vor Abreise sollte man sich daher über den örtlichen Geltungsbereich der Versicherung informieren.

* Diebstahl von Reisedokumenten: Nach Anzeige bei der Polizei sollte man Kontakt mit der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat aufnehmen. "Dort erhält man gegen Vorlage der Diebstahlsanzeige einen Notpass. Hilfreich ist hierbei ein Passfoto und eine Kopie des Reisepasses", erklärt Pronebner. "Gibt es im Urlaubsland keine österreichische Vertretungsbehörde, kann man sich auch an die eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden." Zurück in der Heimat muss mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Anzeige erstattet werden. Dann erhält man einen neuen Reisepass.

* Diebstahl des Führerscheins: Ein neuer Führerschein kann nur in Österreich ausgestellt werden. "Ist der Schein weg, sollte man bei der örtlichen Polizei nachfragen, ob man mit Diebstahls- bzw. Verlustanzeige weiterfahren darf", so die ÖAMTC-Expertin.

*Diebstahl des Kfz-Kennzeichens: Auch das kommt immer wieder vor. Auch hier ist eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Bei der Gelegenheit muss man sich auch erkundigen, ob man ohne oder (wie in Österreich zulässig) mit einem selbst nachgebastelten Ersatztaferl weiterfahren darf und wie lange. In Österreich darf man mit Ersatztafel und Anzeige z. B. eine Woche lang weiterfahren.

* Diebstahl von Bargeld: "Bestenfalls können Angehörige Geld über ein internationales Geldtransferinstitut überweisen", erklärt die Club-Juristin. "Bei unverschuldeter Notlage helfen auch die Vertretungsbehörden, die gegen Verpflichtung zu späterer Rückzahlung sogar ein Darlehen für die Heimreise gewähren können."

Wie kann man sich vorbereiten?
 

* Bereits vor dem Urlaub: Die wichtigsten Reisedokumente sollten kopiert und getrennt von den Originalen aufbewahrt werden. "Auch das Ablegen von gescannten Dokumenten im E-Mail-Postfach, einem Datentresor oder im Cloud-Speicher ist ratsam – darauf kann man auch von unterwegs zugreifen." Bargeld, Bankomat- und Kreditkarten sollten getrennt voneinander aufbewahrt werden, PIN-Codes gehören nicht in die Brieftasche.

* Telefonnummern für Kartensperrung im Handyeinspeichern,zusätzlichaufschreiben und getrennt von den Reisedokumenten aufbewahren. Die Seriennummer (IMEI) des Smartphones aufschreiben, um das Smartphone nach einem Diebstahl sperren lassen zu können. Die IMEI wird durch Eintippen der Tastenkombination *#06# angezeigt

Tipps der Club-Expertin: So erschwert man Langfingern die "Arbeit"

* Den eigenen Pkw oder das Mietauto am besten auf bewachten Parkplätzen abstellen.

* Wertgegenstände und Gepäckstücke nicht offen im Auto liegen lassen. Navis und deren Halterungen beim Parken immer entfernen. Bei Fahrten durch die Stadt die Türen verriegeln.

* Große Geldbeträge sowie Bankomat- und Kreditkarten nicht mitnehmen, sondern im Hotelsafe verwahren, wenn sie gerade nicht benötigt werden.

* Mit Bargeld, teurem Schmuck oder Dokumenten nicht in der Öffentlichkeit hantieren. Elektronische und teure Geräte nicht ständig offen zur Schau tragen, sondern in Taschen verwahren, bei denen der Inhalt nicht offensichtlich ist.

* An belebten Orten Handtasche oder Rucksack verschlossen vor dem Körper tragen oder fest unter den Arm klemmen. Bargeld, Kreditkarten und Reisepass vorzugsweise in einer Bauch- oder Brusttasche unter der Kleidung tragen.

Wer bestohlen wurde und nicht weiterweiß, kann sich an die Rechtsberatung des Clubs unter 01/711 99-21530 wenden (für Mitglieder kostenlos). In einem unaufschiebbaren Notfallkönnen sich Mitglieder auch außerhalb der Bürozeiten an eine/n ÖAMTC-Jurist:in wenden: In Österreich: (01) 25 120 00aus dem Ausland:+43 1 25 120 00

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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