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ÖAMTC begrüßt Novelle des Verwaltungsstrafgesetzes

Aber: Neuerung darf kein Vorwand für Anhebung der Strafen sein

Wien (OTS) - Wer bisher für einen Strafzettel einen zu hohen Betrag überwiesen hat, musste mit einer Anzeige und einem Strafverfahren rechnen. "Mit der aktuellen Novelle des Verwaltungsstrafgesetzes wird dieses Kuriosum abgeschafft – das begrüßen wir natürlich", so ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Ermöglicht werden mit dem Gesetz auch bundesweit einheitliche Strafenkataloge für Verkehrsdelikte. Bisher waren nämlich die Länder oder die einzelnen Bezirkshauptmannschaften und Polizeidirektionen für die Strafkataloge bei Anonymverfügungen zuständig. "Dadurch konnte man nie klar und einheitlich vorhersagen, wie teuer eine Übertretung ist oder welches Delikt überhaupt mit einer Anonymverfügung bestraft wird", so Hoffer.

Bei dieser Gelegenheit mahnt der ÖAMTC aber auch zu Zurückhaltung. "Die Novelle soll kein Vorwand für eine allgemeine Anhebung der Strafen sein. Vielmehr sollte Augenmerk auf eine klare und verständliche Formulierung der Deliktskataloge gerichtet werden. Zu diesen sollen dann leicht einprägsame Strafsätze passen", erklärt der ÖAMTC-Chefjurist.

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