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ÖAMTC: Auch bei geringem Verkehrsaufkommen unbedingt an Regeln halten

Ob mit Auto, Rad oder zu Fuß – Regeln einhalten, um Unfälle zu vermeiden

Den Mobilitätsclub erreichen immer wieder verunsicherte Anrufe, ob im Zuge der verordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nun auch andere Regeln im Straßenverkehr gelten. Es gibt immer wieder Beobachtungen, dass Lenker ohne zu blinken die Spur wechseln oder Fußgänger mitten auf der Straße spazieren. Die klare Antwort von ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger lautet: "Die Straßenverkehrsordnung gilt immer, auch bei derzeit verringertem Verkehrsaufkommen. Dieses soll nicht dazu verleiten, bestehende Verhaltens- und Verkehrsregeln aufzuweichen." Sie stellt klar: "Egal, wie man seine notwendigen Wege derzeit zurücklegt: Möchte man abbiegen, müssen Autofahrer rechtzeitig blinken und Radfahrer ein entsprechendes Handzeichen geben – das gilt jetzt genauso wie zuvor."

Seidenberger appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller, sich an die bekannten Regeln im Straßenverkehr zu halten und umsichtig zu handeln – nicht nur zum Selbstschutz, sondern auch zum Schutz anderer Personen defensiv und rücksichtsvoll unterwegs zu sein. "Denn auch jetzt sind wichtige Berufsgruppen wie Einsatzkräfte, Lieferautos oder private Hilfsdienste im Einsatz und müssen ungestört vorankommen. Brenzlige Situationen oder gar Unfälle müssen unbedingt vermieden werden", sagt die Expertin des Mobilitätsclubs.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
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