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ÖAMTC appelliert Straßensperren wegen Lawinengefahr ernst zu nehmen

Mobilitätsclub warnt vor Rechtsfolgen

Aufgrund der erhöhten Lawinengefahr sowie der anhaltenden starken Schneefälle meldet die ÖAMTC-Mobilitätsinformation aktuell über 100 Straßensperren in Österreich. Es ist bereits vorgekommen, dass Autofahrer diese Sperren eigenmächtig umfahren oder sogar entfernt haben. "Das ist nicht nur unvernünftig und gefährlich, sondern auch strafbar. Diese Sperren müssen jedenfalls ernst genommen werden", appelliert ÖAMTC-Juristin Tanja Tretzmüller.

Die Straßenverkehrsordnung sieht sogenannte unaufschiebbare Verkehrsbeschränkungen vor. "Beispielsweise können Mitarbeiter der Straßenaufsicht, des Straßenhalters oder der Feuerwehr bei Elementarereignissen eine besondere Verkehrsregelung erlassen", erläutert die ÖAMTC-Juristin. Das können mündliche Anweisungen, aber auch durch entsprechende Verkehrszeichen verhängte Straßensperren sein. Das erfolgt mit der Wirkung, als ob die Maßnahme von der Behörde getroffen worden wäre.

"Wird eine derart veranlasste Straßensperre missachtet, kann dies mit bis zu 726 Euro Verwaltungsstrafe geahndet werden", weiß Tretzmüller. Wenn Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs entfernt oder in ihrer Lage verändert werden, so droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro. Auch hinsichtlich der eigenen Kaskoversicherung ist Vorsicht geboten. "Zwar sind derartige Fälle noch nicht ausjudiziert, unter Umständen könnte sich die Versicherung im Schadenfall jedoch auf grobe Fahrlässigkeit berufen und sich von der Leistung frei erklären", führt die ÖAMTC-Juristin abschließend aus.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
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