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ÖAMTC: Achtung vor Schlaglöchern nach dem Frost

Straßenerhalter haftet nicht automatisch – Lenker:innen müssen angepasst fahren

Auf jeden Winter folgen Schlaglöcher. Die Ursache: Bei Minustemperaturen friert das Wasser, das durch defekte Oberflächen in den Straßenbelag eingedrungen ist, und zerreißt den Belag. Mit dem Tauwetter entstehen dort Schlaglöcher, die Reifen und Fahrwerk ernsthaft beschädigen können. "Der Straßenerhalter kann unter Umständen für Schäden durch Schlaglöcher haftbar gemacht werden – aber auch für Fahrzeuglenker:innen heißt es in solchen Fällen, die Fahrweise dem Straßenzustand anzupassen", erläutert Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung Wien, Niederösterreich, Burgenland. Vorausschauendes Fahren und angepasste Geschwindigkeit sind Voraussetzungen dafür, dass man bei einem Schlagloch noch rechtzeitig reagieren und Schäden am Fahrzeug vermeiden kann. Wer das nicht tut, riskiert eine Minderung der Ersatzansprüche oder die eigene Haftung.

Auf kostenlos benutzbaren Straßen haften Land oder Gemeinde nur bei grober Fahrlässigkeit. "Von grober Fahrlässigkeit spricht man zum Beispiel dann, wenn ein ausgeprägtes Schlagloch in der Fahrbahn schon länger bekannt ist, die zuständige Behörde aber nichts dagegen getan hat und die Stelle weder abgesichert noch gekennzeichnet hat", erklärt Authried. Auf Mautstraßen, wie den vignettenpflichtigen Autobahnen oder Schnellstraßen, begründet bereits eine leichte Fahrlässigkeit eine Haftung des Straßenerhalters. Ein Beispiel des Clubjuristen: "Wenn schon im Sommer absehbar war, dass es im Winter zu Frostaufbrüchen kommen wird, dann reicht es nicht, auf mangelnde Reparaturmöglichkeiten aufgrund der Kälte zu verweisen. Denn der Straßenhalter muss im Falle eines Schadens bei entgeltlicher Nutzung beweisen, dass er alles unternommen hat, um die Gefahrenquelle zeitgerecht und effektiv zu beseitigen bzw. abzusichern – oder dass ihm das unmöglich oder unzumutbar war."

Im Schadensfall alles dokumentieren

Wenn es durch Frostaufbrüche zu Schäden am Fahrzeug oder gar zu einem Unfall gekommen ist, empfiehlt es sich, alle Details mit Fotos zu dokumentieren und gegebenenfalls Zeug:innendaten zu notieren. Auch ein polizeiliches Unfallprotokoll kann für die anschließende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hilfreich sein. Authried weiß aus den Erfahrungen der ÖAMTC-Rechtsberatung: "Dafür ist zwar in der Regel eine 'Blaulichtsteuer' in der Höhe von 36 Euro fällig, diese bekommt man aber mit hoher Wahrscheinlichkeit abgegolten, wenn ein:e Haftpflichtige:r oder die eigene Kaskoversicherung eine Ersatzleistung erbringen."

Für den Fall der Fälle steht die ÖAMTC-Rechtsberatung Mitgliedern auch jetzt in vollem Umfang mit kostenloser Beratung und Unterstützung hilfreich zur Seite und kann insbesondere die Erfolgsaussichten für ein allfälliges Verfahren einschätzen. Alle Kontaktmöglichkeiten findet man unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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