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Ob Skiurlaub oder Ausflug zum Adventmarkt – welche Winterbereifung in den Nachbarländern Pflicht ist

Vorab informieren, Strafen bis zu 345 Euro in Italien, Schneeketten sind für Ungarnreisen ein Muss

In Österreich gilt seit Anfang November (bis 15. April) die situative Winterausrüstungspflicht. "Im benachbarten Ausland gelten jedoch teils andere Bestimmungen bezüglich Winterbereifung – über diese sollte man sich vor einer Fahrt zum Adventmarkt oder in den Skiurlaub informieren, so entgeht man auch den teils hohen Strafen", rät ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Die Regelungen der Nachbarländer im Überblick:

  • Italien: Es existieren keine landesweit einheitlichen Regelungen – jede italienische Provinz legt selbst fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht  gilt, und auch ob generell oder situativ. Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft. So muss man auf der Brennerautobahn und im Stadtgebiet Bozen, unabhängig von der Witterung, zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden in Italien innerorts mit Strafen von bis zu 87 Euro geahndet, außerorts bis zu 345 Euro.
  • Deutschland: "Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht – sonst drohen 40 Euro Strafe", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro. Alle neuen, seit 1. Jänner 2018 hergestellten, Winterreifen müssen das "Alpine"-Symbol aufweisen. Übergangsweise erfüllen aber bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht (bis 30. September 2024).
  • Tschechien: "Dort gilt zwischen 1. November und 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad müssen Winterreifen montiert sein", informiert die ÖAMTC-Expertin. "Bei Verstoß ist mit Strafen bis zu 92 Euro zu rechnen."
  • Ungarn: Hier besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden", sagt Renner. Mit aufgezogenen Schneeketten darf maximal 50 km/h gefahren werden. Sie warnt: "Die Mitnahme von Schneeketten kann an der Grenze kontrolliert werden – wer dann keine parat hat, dem kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden."
  • Slowakei: In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten sind erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Die entsprechenden Strafen betragen mindestens 60 Euro.
  • Slowenien: "Hier ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes", weiß ÖAMTC-Expertin Renner. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von 120 Euro rechnen. Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von drei mm aufweisen.
  • Schweiz: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen empfiehlt der Mobilitätsclub in der kalten Jahreszeit für das In- und Ausland die Verwendung von Winterreifen mit mindestens vier mm Reifenprofil. Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden.

Reise-Checkliste speziell für den Winterurlaub erleichtert Vorbereitung

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ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
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