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"Gefährliches" Andenken – Augen auf beim Souvenirkauf

Vorab informieren, welche Produkte wie erlaubt sind, sonst droht sogar Haftstrafe

Die Urlaubsfreude mit nach Hause nehmen – Souvenirs können das ein Stück weit. Doch Vorsicht: Beim Kauf sollte man genau schauen und vor allem wissen, was mit in die Heimat genommen werden darf und was nicht. "Reisende sollten sich erkundigen, für welche Produkte des Reiselandes man eine Bewilligung benötigt und für welche ein Ausfuhrverbot besteht", rät ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Denn: "Kauft man Souvenirs, die vom Aussterben bedrohte Tier- bzw. Pflanzenarten enthalten, macht man sich strafbar." Die Konsequenzen können drastisch sein: "Eine illegale Einfuhr kann Strafen bis zu 40.000 Euro und Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren bedeuten", warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. "Im Zweifelsfall sollte man daher lieber Abstand vom Kauf nehmen." Außerdem warnt sie vor Strandfunden: Auch unter Muscheln und Schnecken können geschützte Arten sein.

Der Handel mit Produkten aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten wird über das Artenschutzabkommen CITES kontrolliert und wo nötig eingeschränkt bzw. verboten. Für die Einfuhr geschützter, erlaubter Souvenirs benötigt man eine gültige CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrgenehmigung für die Rückkehr nach Österreich.

Von nah und fern: Genehmigung für Kunst aus Kroatien und "Zeugnis" für Orchideen aus Thailand nötig

Beliebte Souvenirs, für die man eine Bewilligung benötigt, sind u.a. Schmuck aus verschiedenen Korallenarten, Produkte aus Reptilienhaut wie Gürtel oder Handtaschen sowie Objekte aus Wildvogel-Federn. Auch bei Kunst und Antiquitäten ist Vorsicht geboten – diese dürfen in den meisten Ländern nur mit spezieller Genehmigung mitgenommen werden. So auch im nahen Ausland: "In Kroatien ist die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen sowie von Trüffeln ohne Genehmigung verboten", weiß die ÖAMTC-Expertin. "Und auch in Griechenland ist die Ausfuhr von Antiquitäten ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums untersagt."

Ein geläufiges Souvenir aus südostasiatischen Ländern wie Thailand sind Orchideen. Doch für die Mitnahme von Orchideen und vielen anderen lebenden Pflanzen in die Heimat benötigt man ein Pflanzengesundheitszeugnis, das vom Ausfuhrland ausgestellt werden muss – so soll die Einschleppung von Schädlingen und Krankheiten verhindert werden.

Finger weg von Produkten aus Hörnern, Zähnen und Fell gefährdeter Tiere

Als Souvenir verboten sind beispielsweise Musikinstrumente aus Schildkrötenpanzer sowie Schnitzereien aus Zähnen bzw. Hörnern von Elefant oder Nashorn und Walknochen. Auch vom Kauf von Produkten aus Wildkatzenfell sowie Taschen mit Leoparden- und Tigerfell sollte man Abstand nehmen. "Strafbar macht man sich, wenn man Shahtoosh-Tücher aus der Wolle der gefährdeten Tibet-Antilope erwirbt", sagt ÖAMTC-Expertin Renner. "Als Alternative bietet sich Pashmina aus Kaschmir an."

Auch Zollfreigrenzen beachten: 430 Euro bei Flugreisen

Vorsicht ist auch bei der Einfuhr erlaubter Mitbringsel geboten – nämlich im Hinblick auf die Zollfreigrenzen. "Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von maximal 430 Euro bei Flugreisenden bzw. maximal 300 Euro bei anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden. Für Reisende unter 15 Jahren gilt generell eine Freigrenze von 150 Euro", sagt die Expertin des Mobilitätsclubs. Prinzipiell sollte man für alle Einkäufe Rechnungen haben – sonst wird der Warenwert vom Zoll geschätzt.

Infos zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen aller Länder weltweit findet man auch in der ÖAMTC App "Meine Reise" – Details unter www.oeamtc.at/meinereise

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
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