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E-Biken in Europa unterschiedlich geregelt – Motorleistung beachten (+ Grafik)

Im Ausland sind oftmals "nur" 250 Watt erlaubt – Versicherung empfehlenswert

E-Bikes kommen insbesondere auf längeren Strecken gern zum Einsatz. Ob ein Tagesausflug ins Nachbarland oder gleich eine Radreise im Ausland: Für die Verwendung von E-Bikes gelten oft unterschiedliche nationale Vorschriften. Eine vom ÖAMTC initiierte FIA-Umfrage unter den Partnerclubs bringt nun Klarheit. "Während in Österreich E-Bikes bis 600 Watt 'stark' sein dürfen, ist die Motorleistung in den meisten anderen Ländern mit 250 Watt gedeckelt", sagt Clubjuristin Verena Pronebner. "Es kann daher passieren, dass österreichische Radler mit 'zu starken Rädern' im Ausland unterwegs sind." Sie rät: "Wer mit seinem E-Bike verreisen möchte, sollte sich vorab informieren, welche Bestimmungen hinsichtlich (Moped-) Führerschein, Helmpflicht, Zulassung, Versicherungspflicht und Radwegbenützung gelten." Zur besseren Übersicht hat der ÖAMTC die nationalen Unterschiede in einer Grafik zusammengefasst.

Österreich hat höchste Toleranzgrenze bei Motorleistung, Maximaltempo in Europa meist bei 25 km/h

Die Motorleistung von E-Bikes darf in Österreich bis zu 600 Watt betragen. Erst bei höherer Leistung gilt es als Moped – mit strengeren Gesetzen wie Ausweis- und Helmpflicht. "Damit verfügt Österreich im europäischen Vergleich über die höchste Toleranzgrenze", so die ÖAMTC-Expertin. In vielen anderen Ländern, darunter Deutschland, Tschechien, Slowenien, Kroatien und Italien liegt die maximale Leistung bei 250 Watt. "Übereinstimmung gibt es bei den befragten Ländern in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit: Diese liegt bei 25 km/h", stellt die Juristin klar. "Für E-Bikes mit höherer Motorleistung und/oder Geschwindigkeit gelten in allen Ländern strengere Bestimmungen."

In Deutschland beispielsweise gelten Elektro-Räder mit mehr als 250 Watt als Moped und unterliegen der "kleinen Zulassung". Demzufolge würde man Typengenehmigung, Haftpflichtversicherung und Kennzeichentafel benötigen. "Aufgrund internationaler Abkommen und mangels Bestrafungen ist davon auszugehen, dass Österreicher mit einem österreichischen E-Bike trotzdem ohne Kennzeichen in Deutschland fahren dürfen", sagt Pronebner. "Voraussetzung ist allerdings, dass das Rad verkehrssicher und versichert ist."

Expertin rät zu Privathaftpflicht – Leistungsumfang checken

"Wer mit einem hierzulande zulassungsfreien Elektrorad über 250 Watt ins Ausland fahren möchte, ist gut beraten, eine Privat-Haftpflichtversicherung zu besitzen und einen entsprechenden Nachweis auf der Reise mitzuführen", so Pronebner. "Eine solche ist in den meisten Haushaltsversicherungen inkludiert – ein Blick auf den Geltungsbereich lohnt sich." Tipp der Expertin: In der Touring-Mitgliedschaft des ÖAMTC ist eine Privathaftpflicht inkludiert.

oeamtc.at/ebike mit Routenvorschlägen, Radreise-Checkliste uvm.

Attraktive, auch internationale Routenvorschläge wie z.B. "EuroVelo 9" findet man auf der Homepage des Mobilitätsclubs ebenso wie eine hilfreiche Checkliste für Radreisen. Nähere Infos dazu und viele weitere Tipps stehen unter www.oeamtc.at/ebike zur Verfügung.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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Bilder & Grafiken

PRONEBNER Verena   ÖAMTC/Postl PRONEBNER Verena © ÖAMTC/Postl
E-Biken in Europa unterschiedlich geregelt ÖAMTC E-Biken in Europa unterschiedlich geregelt © ÖAMTC
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