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Döbling ab 1. Juli fast flächendeckende Kurzparkzone, Ausweitung in Währing

Club zeigt Verständnis für Ruf nach Problemlösung, kritisiert gleichzeitig aber das Wiener Kurzparkzonenmodell

Schon länger war in Teilen Döblings die Parkraumsituation angespannt – zuletzt hatte die Einführung einer flächigen Kurzparkzone in Währing im September 2016 zu einer weiteren Verschärfung beigetragen. Dennoch haben sich in einer Befragung Ende 2016 die Döblinger mehrheitlich gegen die Einführung einer Kurzparkzone ausgesprochen.

Auch wenn man beim Club den Wunsch nach einer Lösung nachvollziehen kann, steht man den flächendeckenden „blauen Zonen“ kritisch gegenüber: „Wien ist eines von drei Bundesländern, das über kein eigenes „Landesparkgesetz“ verfügt. Dadurch darf in Kurparkzonen etwa nur max. drei Stunden geparkt werden und „Besuchertickets“ sind nicht möglich, was angesichts der Tatsache, dass es sich dabei zugleich um eine Millionenstadt handelt, paradox ist. Zudem ist das Parken in allen Bezirken gleich teuer, was nicht den beabsichtigten Lenkungseffekt bewirkt“, so ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. „Durch die „blaue Zone“ wird das Problem von einem Bezirk in den nächsten verschoben, wie man zuletzt an den Nachbarbezirken Währing und Döbling gut erkennen konnte – eine Lösung kann nur ein abgestuftes Parkraumorganisationsmodell für die ganze Stadt in Verbindung mit einer großen P&R-Offensive an neuralgischen Punkten sein. Zu hoffen bleibt, dass in weiterer Folge in Döbling nicht auch wie in Währing reihenweise Parkplätze reduziert werden, und damit die erhoffte Entlastung konterkariert wird“, so Authried abschließend.

Infos

Die Kurzparkzone, von der Grüngebiete, landwirtschaftliche Flächen sowie Parkplätze am Kahlen- und Leopoldsberg, beim Krapfenwaldbad und Cobenzl ausgenommen sind, wird von Montag bis Freitag von 09:00 bis 19:00 Uhr gelten, die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Parkpickerlbesitzer dürfen unbeschränkt parken. In ausgeschilderten Geschäftsstraßen ist das Parken aber auch für diese von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr nur für maximal 1,5 Stunden zulässig. Das gilt auch am Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Davon betroffen sind folgende Geschäftsstraßen:

  • Billrothstraße zwischen Schegargasse und Krottenbachstraße sowie Nr. 83A bis 85 und gegenüber
  • Döblinger Hauptstraße zwischen Billrothstraße und Hofzeile
  • Cobenzlgasse Nr. 6 bis 28 und gegenüber
  • Himmelstraße Nr. 7 bis 21
  • Heiligenstädter Straße zwischen Grinzinger Straße und Diemgasse
  • Nußdorfer Platz Nr. 1 bis 2A sowie gegenüber und 5 bis 8 sowie gegenüber
  • Sieveringer Straße zwischen Weinzingergasse und Obkirchergasse
  • Obkirchergasse zwischen Sonnbergplatz und Billrothstraße
  • Sonnbergplatz (gesamt)

Zum Nachweis der Parkdauer müssen Parkpickerlbesitzer in den Geschäftsstraßen eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe legen, eine Abgabe ist aufgrund des Parkpickerls aber nicht mehr zu entrichten. Das Parkpickerl kann von Bezirksbewohnern (mit Hauptwohnsitz) beantragt werden. Ausnahme: Besitzer eines Kleingartens – hier genügt ein Nebenwohnsitz (Saisonpickerl). Voraussetzung sind jeweils die Zulassung des Fahrzeuges auf den Bewohner sowie ein Hauptwohnsitz in Wien. "Mit der Einführung der Kurzparkzone in Döbling erfolgt auch eine Ausweitung der Kurzparkzone im Norden des 18. Bezirks", macht der ÖAMTC-Verkehrsjurist aufmerksam.

Übersichtliche Informationen über Kurzparkzonen in der APP des Clubs

Eine Übersicht, wo in Wien parkraumbewirtschaftete Zonen bestehen, was sie aktuell kosten, Gültigkeitszeiten, die maximale Abstellzeit sowie alle Möglichkeiten zur Bezahlung findet man in der kostenlosen APP des Clubs. Und das nicht nur für Wien, sondern für insgesamt 34 österreichische Städte. Der GPS-Marker auf der Kartenanzeige im Menü „Parken“ zeigt, ob rund um den momentanen Standort eine Kurzparkzone besteht. Eine Erleichterung für den Nutzer ist die Funktion „Parkschein buchen“. Hier gelangt man über die ÖAMTC-App direkt zum Bezahlvorgang eines in den meisten österreichischen Städten vertretenen Betreibers zum elektronischen Bezahlen von Kurzparkgebühren. Weitere Infos zur ÖAMTC-APP findet man unter www.oeamtc.at/app. Das Service rund um Kurzparkzonen in Städten wird vom ÖAMTC stetig erweitert, um Parkplatzsuchende immer auf dem Laufenden zu halten und bestmöglich zu informieren.

Parkgaragendaten für ganz Österreich

In der ÖAMTC-App findet man auch Daten zu über 1.600 öffentlich zugänglichen Garagen, Parkplätzen, Parkhäusern und Park&Ride-Anlagen. Die Suche einer Parkmöglichkeit kann über die Eingabe einer Route, einer Adresse oder direkt durch Auswahl des Park-Icons erfolgen. Hier gibt es sämtliche Informationen, wie Preise, Öffnungszeiten, Stellplätze, maximale Einfahrtbeschränkungen, Services, Preis-Vorteile als ÖAMTC-Mitglied und weitere Zusatzinformationen auf einen Blick.

Mit der Funktion „Daten berichtigen“ ist es möglich, Änderungswünsche bzw. fehlerhafte Angaben sofort zu melden, welche umgehend geprüft und bearbeitet werden. Eine besondere Funktion ist die Anzeige von dynamischen Auslastungsdaten. Wo im Moment verfügbare Parkplätze frei sind, ist schnell an der roten bzw. grünen Ampel bei den Parken-Icons zu erkennen. Das vereinfacht die Parkplatzsuche enorm und spart Zeit. Bei Auswahl des Routing-Symbols werden sofort Verbindungsmöglichkeiten mit Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad oder Fußwegen zu der Parkmöglichkeit angezeigt. Jede Garage kann als Favorit markiert werden, wodurch ein direkter Vergleich einfach und rasch möglich ist.

SERVICE:

Download iOS: https://itunes.apple.com/at/app/%C3%B6amtc/id329772634?mt=8

Download Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.oeamtc.android&hl=de_AT

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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Kurzparkzonen Wien (application/pdf , 122kB)
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