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Beim nächsten Frankreich-Urlaub muss "Toter-Winkel"-Aufkleber auf schweren Wohnmobilen kleben

Neue Verkehrsbestimmung gilt auch für ausländische Wohnmobile über 3,5 Tonnen – ohne Hinweis droht Strafe von 135 Euro

Radfahrer oder Fußgänger werden häufig übersehen, weil sie sich im toten Winkel schwerer und großer Fahrzeuge bewegen. Frankreich schreibt daher seit Jahresanfang an Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Warnhinweise mit der Aufschrift "Attention! Angles Morts" (französisch für "Achtung! Toter Winkel") vor. "Auch nicht in Frankreich zugelassene Wohnmobile fallen unter die Vorschrift", sagt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC). Daher sind auch österreichische Frankreich-Urlauber betroffen.

Warnhinweis muss vorn beidseitig und hinten am Fahrzeug sichtbar sein

Angebracht werden muss der Aufkleber (Größe: 25 x 17 cm) an beiden Seiten und am Heck des Fahrzeugs – und zwar vertikal in einer Höhe von 0,9 bis 1,5 Meter, vorn horizontal innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend. Am Fahrzeugheck muss er auf der rechten Seite kleben, ebenfalls zwischen 0,9 und 1,5 Meter hoch. Ist dies aus technischen Gründen nachweislich nicht möglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen, wie es den Bestimmungen am nächsten kommt, maximal bis zu einer Höhe von 2,1 Meter vom Boden. Verglaste Flächen und Teile der Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht damit beklebt werden. "Ist der Aufkleber nicht korrekt angebracht, hat die Polizei in Frankreich in diesem Jahr noch einen Ermessensspielraum", weiß der ÖCC-Experte. "Wer allerdings ohne Aufkleber unterwegs ist, muss mit bis zu 135 Euro Strafe rechnen."

Wohnmobil-Fahrer sollten Aufkleber mit Bus-Symbol verwenden

Die Hinweisschilder sind als Aufkleber oder Magnetschilder erhältlich. Kaufen kann man sie online, an Tankstellen in Grenznähe zu Frankreich oder auch an zahlreichen ÖAMTC-Stützpunkten. "Es gibt derzeit zwei Versionen – eine für Lkw und eine für Busse", stellt Experte Mehlmauer klar. "Empfohlen wird für Wohnmobile die Variante mit Bus-Abbildung, da es sich ebenfalls um ein Fahrzeug zur Personenbeförderung handelt." Die Kosten für die Aufkleber liegen unter zehn Euro.

Kennzeichnung bei Gespannen von Gewicht abhängig

Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) über 3,5 Tonnen. Gespanne sind nicht explizit genannt. Die Kennzeichnung ist also nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Anhänger anzubringen, wenn eines der beiden Fahrzeuge (oder beide) eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. Wiegen jedoch sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger jeweils unter 3,5 Tonnen, müssen sie nicht mit dem Aufkleber gekennzeichnet sein – auch wenn das Gespann als Ganzes die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen übersteigt.

Seit 70 Jahren setzt sich der ÖCC für das Campingwesen und seine Mitglieder ein. Weitere Camping-Tipps findet man unter www.campingclub.at. Als ÖCC-Mitglied erhält man attraktive Rabatte bei 3.100 Campingplätzen.

Infos zu den coronabedingten Einreisebestimmungen für Frankreich und alle anderen Länder Europas sowie zu den Rückreisebestimmungen Österreichs findet man aktuell im ÖAMTC Urlaubsservice unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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