ÖAMTC Logo
ÖAMTC Logo
Artikel drucken
Drucken

Mautprellerei durch Umzug

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Passt die Vignette zum Kennzeichen?

vignettenschild_2.jpg ÖAMTC
Vignettenpflicht in Österreich © ÖAMTC

Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist.

Neues Kennzeichen & Digitale Vignette

Frau W. hatte nach ihrem Umzug vergessen, das neue Kennzeichen ihres Fahrzeugs der Asfinag bekannt zu geben. Bemerkt hat sie ihren Fehler erst nach einer Ersatzmautforderung der Asfinag über 120 Euro, die sie auch umgehend bezahlte. Eine weitere ­ignorierte sie jedoch, erst mit dem späteren Strafbescheid von 550 Euro wandte sie sich hilfesuchend an die Rechtsberatung.

Fehler

„Ich dachte, es handelt sich bei der zweiten Forderung um einen Fehler. Durch den Stress beim Umzug mitten im Lockdown habe ich vergessen, mit der Asfinag Kontakt aufzunehmen“, erklärte Frau W. verzweifelt dem Juristen. 

Ersatzmaut 

Ist nach einer Übersiedelung ein neues Kennzeichen nötig, muss diese Änderung für eine digitalen Vignette bei der As­finag beantragt werden, sonst droht eine Strafe wegen Mautprellerei. Vergisst man die Umregistrierung, kann eine Ersatzmautforderung vorgeschrieben werden - 120 Euro für mehrspurige Kfz. Wird diese nicht rechtzeitig bezahlt, leitet die zuständige Behörde ein Strafverfahren ein. Hier beträgt die Mindeststrafe 300 Euro. 

Mautordnung

Für solche Fehler sieht die Mautordnung eine Sonderregelung vor: Wurde, wie im Fall von Frau W., die Umregistrierung unterlassen, besteht die Möglichkeit, sich mit der Asfinag in Verbindung zu setzen. Dann wird nach Vorlage der notwendigen Unterlagen die Umregistrierung vorgenommen und man muss ab der ersten Übertretung bis zu diesem Zeitpunkt auch bei mehrmaligen Übertretungen nur eine Ersatzmaut bezahlen. Hier hätte sich Frau W. daher zeitgerecht an die Asfinag wenden müssen. 

Die Behörde

Wird dieser Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut nicht binnen vier Wochen entsprochen, leitet die Asfinag den Fall an die Strafbehörde weiter. Hier gelten nun nicht mehr die „kundenfreundlichen“ Regeln der Mautordnung, eine Mehrfachbestrafung ist möglich. 

So hat die ÖAMTC-Rechtsberatung geholfen

Der ÖAMTC-Jurist verfasste einen Einspruch gegen die Höhe der Strafverfügung, wies auf die besondere Situation von Frau W. während des Lockdowns hin, betonte, dass bereits einmal eine Ersatzmautforderung bezahlt worden war, und arbeitete die unverhältnismäßige Höhe der Strafe heraus. Die Behörde hatte ein Einsehen, sah von einer Strafe ab und beließ es bei einer Ermahnung.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung. Weitere Informationen zu allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Unfall, Reise und Freizeit unter Vorschriften & Strafen.

Mehr zum Thema

1371_23 Bild_Rechtsberatung_1440x506px.jpg ÖAMTC

Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

© ÖAMTC
ÖAMTC Stützpunkt