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Die verschiedenen Kennzeichen / Kennzeichentafeln in Österreich

Ein Überblick über die wichtigsten Vorschriften zu den Kennzeichentafeln in Österreich.

Kennzeichen in Österreich ÖAMTC / Symbolbild
Kennzeichen in Österreich © ÖAMTC / Symbolbild

Infos zu Kosten, Anbringen, Zustand, Umbiegen der Kennzeichen, Wunschkennzeichen, Kennzeichen für E-Fahrzeuge, Wechselkennzeichen, Verlust / Diebstahl, Freihaltung, rote Kennzeichentafel u.a.

Kennzeichen: Kosten, Anbringen & Zustand

Bei der Neuanmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeugs werden die Kennzeichentafeln bei der Zulassung durch die Zulassungsstellen ausgegeben.

Kosten der Kennzeichen:

  • Pkw- und Lkw-Kennzeichen: EUR 23,-
  • Motorrad-Kennzeichen: EUR 13,-
  • Moped-Kennzeichen: EUR 8,50
  • Anhänger-Kennzeichen: EUR 11,50 (rot), dazu zählt zB auch eine Tafel für einen Fahrrad-Heckträger
  • Zugmaschine: EUR 11,50

Montieren der Kennzeichentafeln

Die Kennzeichentafeln müssen mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein.

Als feste Verbindung gilt:

  • die Verwendung eines serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halters,
  • eine Befestigung durch Anschrauben oder Annieten


Ausnahme:Nur Überstellungskennzeichen und Probekennzeichen dürfen "behelfsmäßig" mit dem Fahrzeug verbunden sein.

Zustand der Kennzeichentafeln

  • Das Kennzeichen muss immer gut sichtbar und lesbar sein (gilt auch für das Wappen!).
  • Bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn es die Witterung sonst erfordert, hat die hintere Kennzeichentafel beleuchtet zu sein (nicht bei stillstehendem Fahrzeug, wenn die Straßenbeleuchtung zum Ablesen des Kennzeichens ausreicht).
  • Die Kennzeichentafeln müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass sie weder ganz noch teilweise (auch nicht mit durchsichtigem Material) abgedeckt sind. Ansonsten droht dem Lenker eine Verwaltungsstrafe.
  • Ist das Kennzeichen nicht mehr gut lesbar, muss man neue Kennzeichentafeln bei der Zulassungsstelle beantragen (anfallende Kosten: Materialkosten der benötigten Kennzeichentafel/-garnitur).

Umbiegen von Kennzeichentafeln

Das Umbiegen von Kennzeichentafeln ist generell verboten, die Umrandung der Kennzeichentafel muss in jedem Fall vollständig sichtbar sein (Ausnahme: es wird ein serienmäßig hergestellter Kennzeichen-Halter verwendet, durch den der Rand nur geringfügig verdeckt wird).

Kennzeichen in Österreich - Symbolbild ÖAMTC / Symbolbild

TIPP: Wichtig ist, die Kennzeichen regelmäßig (v.a. in der kälteren Jahreszeit) zu reinigen und nicht (z.B. durch Anhängevorrichtungen, Fahrradträger) zu verdecken.

Wunschkennzeichen

Das Wunschkennzeichen kann entweder reserviert oder sofort zugewiesen werden. Es gilt 15 Jahre ab Zuweisung bzw. Reservierung.

Fristen:

Nach Ablauf von 15 Jahren verlieren Wunschkennzeichen ihre Gültigkeit. Die 15 Jahre werden ab dem Tag der ersten Zuweisung, im Fall vorangegangener Reservierung ab Bekanntgabe der Reservierung gerechnet. Nicht in Anspruch genommene Reservierungen erlöschen nach fünf Jahren ab Bekanntgabe der Reservierung.

Ein Antrag auf Verlängerung für weitere 15 Jahre kann frühestens sechs Monate vor dem Tag des Erlöschens eingebracht werden.

Keine Übertragbarkeit:

Der Antragsteller muss mit dem späteren Zulassungsbesitzer identisch sein, da das Führen eines Wunschkennzeichens ein höchstpersönliches Recht ist, das nicht übertragbar ist.

Bei einer Adressänderung, die in die Zuständigkeit einer neuen Bezirksverwaltungsbehörde fällt, ist das Wunschkennzeichen nicht übertragbar!

Zuständige Stellen:

  • Antrag auf Reservierung oder Bewilligung: Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes (Wien: Verkehrsamt; Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
  • Bestellung und Abholung der Kennzeichentafeln: Zulassungsstelle
  • Verlängerung des vorhandenen Wunschkennzeichens: Zulassungsstelle

Kosten:

  • Bewilligung: EUR 228,30
    (setzt sich zusammen aus: Abgabe an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds EUR 200,- + Verwaltungskosten EUR 14,- + Antragskosten EUR 14,30)
  • Kennzeichentafeln: EUR 23,-
  • Verlängerung des alten Wunschkennzeichens: EUR 214,-

Weitere Infos zu Wunschkombinationen: Erlass über anstößige oder lächerliche Wunschkennzeichen (pdf)

Wunschkennzeichen - Symbolbild ÖAMTC / Symbolbild

Die Wunschkombination kann, abhängig von der Abkürzung der Zulassungsbehörde bzw. Länge (Pkw- oder Motorrad-Kennzeichen), aus drei bis sechs Zeichen bestehen. Am Anfang muss ein Buchstabe und am Ende eine Ziffer stehen.

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Seit April 2017 gibt es für Kraftfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb eigene Kennzeichen - grüne Schrift auf weißem Grund. Bei der Zulassung eines Elektrofahrzeugs werden diese neuen Kennzeichen von der Zulassungsstelle automatisch ausgegeben, es können allerdings auch herkömmliche Kennzeichentafeln beantragt werden - es besteht also ein Wahlrecht.

Wird das Kennzeichen für Elektrofahrzeuge als Wechselkennzeichen verwendet, so ist es erforderlich, dass alle auf dieses Kennzeichen zugelassenen Fahrzeuge solche mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb sind. Ist dies nicht der Fall, so werden herkömmliche Kennzeichen ausgegeben.

Besitzer bereits angemeldeter Elektrofahrzeuge mit herkömmlicher Kennzeichentafel können diese im Nachhinein bei der Zulassungsstelle auf ein E-Nummerntafel mit gleichbleibender Buchstaben-Zahlen-Kombination austauschen (Kosten: 23 Euro).

Kennzeichen für Elektroautos - Symbolbild ÖAMTC / Symbolbild

Kennzeichen für Elektroautos haben eine grüne Schrift auf weißem Hintergrund.

Wechselkennzeichen

Mit einem Wechselkennzeichen können bis zu drei Fahrzeuge zugelassen werden.

Bei der Zuweisung von Wechselkennzeichen wird ein Zulassungsschein in Papierformat oder eine Zulassungsbescheinigung im Scheckkartenformat pro Fahrzeug ausgestellt. Bis 2013 war auf dem Scheckkartenzulassungsschein in diesem Fall der Vermerk „Wechselkennzeichen“ mit freiem Auge lesbar anzubringen (§ 41 Abs 7 KFG).

Von der Zulassungsstelle wird beim Wechselkennzeichen nur eine Kennzeichentafelgarnitur (etwa bei Pkw) bzw. eine Kennzeichentafel (etwa bei Motorrädern) ausgegeben.

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um denselben Antragsteller,
  • die betreffenden Fahrzeuge fallen in dieselbe Obergruppe 
    - 2 oder 3 Motorräder
    - 2 oder 3 Pkw oder zB 2 Pkw und 1 Lkw
    - 2 oder 3 Anhänger
  • die Kennzeichentafeln desselben Formates müssen auf allen in Betracht kommenden Fahrzeugen verwendet werden können.

Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der Fahrzeuge geführt werden.

Versicherung:

Die Versicherungsprämie wird nur für das "teurere" Fahrzeug verrechnet.

Motorbezogene Versicherungssteuer:

Sie ist nur für das Kraftfahrzeug zu entrichten, das der höchsten Steuer unterliegt.

Vorsicht! Das kennzeichenlose Fahrzeug darf nicht auf öffentlicher Straße geparkt werden! (Folgen können eine Verwaltungsstrafe und kostenpflichtige Abschleppung sein.)

Tipp!

Die Digitale Vignette ist nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden. Bei einem Wechselkennzeichen ist daher nur eine einzige Digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge notwendig.  Mehr Infos zur Digitalen Vignette

Verlust / Diebstahl der Kennzeichentafeln

Nach einem Verlust bzw. Diebstahl der Kennzeichentafel(n) ist unverzüglich eine Anzeige zu erstatten. Mit der Anzeigenbestätigung erhält man dann bei der Zulassungsstelle neue Kennzeichentafeln.

Achtung: Man erhält nicht mehr das alte Kennzeichen, sondern bekommt ein neues Kennzeichen zugewiesen! Bei Verlust des Kennzeichens darf dieselbe Kennzeichennummer erst 1 Jahr später (bei Diebstahl frühestens nach Abschluss der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen, i.d.R. 6 Jahre) wieder ausgegeben werden.

Für die Dauer 1 Woche (gerechnet ab dem Tag des Verlustes!) darf eine behelfsmäßige („selbstgebastelte“) Ersatztafel verwendet werden.

Aber Vorsicht: Die selbst hergestellte Ersatztafel darf nicht täuschend echt aussehen (sonst handelt es sich um eine Kennzeichenfälschung, welche strafbar ist!). Vom Fotokopieren der noch vorhandenen Kennzeichentafel raten wir daher dringend ab.

Zuständige Behörde (Ausgabe neuer Kennzeichentafeln):

die ermächtigten Zulassungsstellen der Versicherungen

Mitzubringende Dokumente:

  • Abmeldeformular (bei der Zulassungsstelle erhältlich)
  • Diebstahls- oder Verlustanzeige einer österr. Polizeidienststelle
  • Zulassungsschein / Zulassungsbescheinigung
  • Typenschein/Einzelgenehmigung, Bestätigung für die Zulassung
  • amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders
  • Meldezettel (Hauptwohnsitz); oder
  • sonstige Bestätigung einer Meldebehörde zum Nachweis des Hauptwohnsitzes; oder
  • auf die Vorlage von Meldezettel bzw. Meldebestätigung kann verzichtet werden, falls eine Online-Anfrage an das Zentrale Melderegister durchgeführt wird. Vorsicht: bei der Online Anfrage fallen zusätzliche Kosten in der Höhe von EUR 3,- an, die nicht in den Anmeldekosten inkludiert sind!
  • Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird
  • aktuelles „Pickerlgutachten“ (Gutachten nach § 57a KFG)
  • die noch vorhandene Kennzeichentafel (falls nicht beide gestohlen/verloren sind)
  • bei Leasing zusätzlich: Benützungsüberlassungserklärung
  • bei Firmen: Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein oder Auszug aus dem Gewerberegister

Gebühren / Kosten für Kennzeichentafeln:

  • EUR 23,- für Pkw/Lkw-Kennzeichen
  • EUR 13,- für Motorrad-Kennzeichen
  • EUR 11,50 für Anhänger-Kennzeichen
  • EUR 8,50 für Moped-Kennzeichen
  • sowie EUR 1,90 für die neue Begutachtungsplakette

Freihaltung des Kennzeichens

Eine Freihaltung des Kennzeichens (für ein späteres Fahrzeug derselben Fahrzeuggruppe nach § 3 KFG) ist für die Dauer von maximal 6 Monaten ab dem Tag der Abmeldung des Fahrzeuges möglich. 

Von der Freihaltung des Kennzeichens (diese erfolgt nach Abmeldung des Fahrzeuges und kann max. 6 Monate dauern) ist die Hinterlegung der Kennzeichentafeln zu unterscheiden. Die Hinterlegung erfolgt bei aufrechter Zulassung eines Fahrzeuges, ist bis zu einem Jahr möglich und kann ein weiteres Jahr verlängert werden.

Deckkennzeichen (rote Kennzeichentafel)

Welche Fahrzeuge benötigen ein Deckkennzeichen (rote Kennzeichentafel)?

  • Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat,
  • nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug im Ausland gezogen werden soll,
  • auf der Anhängekupplung des Kraftfahrzeuges montierte Fahrradträger.
     

Auf Antrag des Zulassungsbesitzers eines dieser Fahrzeuge gibt die Behörde Kennzeichentafeln mit demselben Kennzeichen wie das Kfz aus.

Die Ausgabe der roten Kennzeichentafeln ist im Zulassungsschein für das Kraftfahrzeug zu vermerken.

Wo ist die rote Kennzeichentafel erhältlich?

  • bei einer Zulassungsstelle, welche für den politischen Bezirk ermächtigt ist, in dem der Anmelder seinen Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz hat

Achtung!

FAHRRADHECKTRÄGER

Nicht in allen Ländern gelten die gleichen Regeln: In Deutschland muss das hintere Kennzeichen unbedingt am Fahrzeug verbleiben und darf nicht umgesteckt werden. Es muss daher bei einem entsprechenden Heckträger, der die hintere Nummerntafel verdeckt, zusätzlich die rote Kennzeichentafel angebracht werden. Seit April 2021 werden übrigens neue rote Tafeln ausgegeben, die das Internationale Unterscheidungszeichen tragen. Daher ist davon auszugehen, dass es bei Fahrten ins  Ausland keine Probleme geben wird. Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Allerdings wird man auf die neue Tafel ein paar Tage warten müssen, weil diese erst anzufertigen ist.

Verwendet man im Ausland (auch innerhalb der EU bzw. des EWR) das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt das „A“-Pickerl angebracht werden.

Rotes Kennzeichen für Radträger ÖAMTC auto touring / H.Eckler

Deckkennzeichen werden auch als rote Kennzeichentafel bezeichnet und u.a. für Fahrradträger auf der Anhängekupplung ausgegeben.

Überstellungskennzeichen

Welche Fahrzeuge benötigen ein Überstellungskennzeichen?

  • Nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger oder
  • zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger,

- deren Kennzeichentafeln in Verlust geraten sind oder
- für die ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde,

wenn glaubhaft gemacht wird, dass dies für Fahrten zur Überstellung des Fahrzeuges an einen anderen Ort, zu Überstellungsfahrten, erforderlich ist, oder wenn der Verlust glaubhaft gemacht wird.

Weitere Voraussetzungen:

  • Es muss eine Versicherungsbestätigung vorgelegt werden.
  • Die Kennzeichen dürfen nur bei Überstellungsfahrten geführt werden.
  • aktuelles § 57a-Gutachten bei Fahrzeugen, die der wiederkehrenden Überprüfung unterliegen.

Frist:

Die Bewilligung wird für die beantragte Dauer, jedoch höchstens für drei Wochen, erteilt.

Wo ist das Überstellungskennzeichen erhältlich?

  • Zulassungsstelle

Kosten:

  • Insgesamt: 197,30 Euro
    • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 54,70 Euro
    • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
    • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
    • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

Achtung:

Bei der Überstellung aus dem Ausland nach Österreich sind ausländische Überstellungskennzeichen mit einer entsprechenden Kurzversicherung zweckmäßig.

Es ist zwar auch möglich, die österreichischen grünen Überstellungskennzeichen zu verwenden, allerdings kann es bei deren Verwendung zu Problemen im Ausland kommen. Darüber hinaus, muss für die österreichischen Überstellungskennzeichen u.a. ein Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag) vorgelegt werden. Sie können sich daher als unpraktisch erweisen, da man sie in Österreich beantragen muss. 

Mehr Infos unter Eigenimport (Überstellung).

Überstellungskennzeichen - Symbolbild ÖAMTC / Symbolbild

Überstellungskennzeichen haben die Farbe grün und sind in erster Linie für Überstellungsfahrten vom In- ins Ausland bestimmt.

IMG_7861.JPG ÖAMTC

Thema Vorschriften & Strafen

Neben Parksünden zählen akoholisiertes und zu schnelles Fahren, das Missachten von Vorrangregeln und Telefonieren am Steuer zu den häufigsten Verkehrsübertretungen. Die Clubjuristen informieren über Delikte, Vorschriften und ihre Rechtsfolgen in Österreich und im Ausland.

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