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DruckenFlugturbulenzen
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Fluggastrechte außerhalb der EU.

Ihr Recht von Mag. Teresa Bartunek, ÖAMTC-Juristin
Fluggastrechte außerhalb der EU
„Und bei der Heimreise war’s noch schlimmer“, schilderte Herr F. bei der Rechtsberatung die Geschehnisse, die er mit seiner Familie im Sommerurlaub in der Türkei erlebte. Schon bei der Anreise kam es durch ein starkes Gewitter im Raum Schwechat zu einer mehrstündigen Verspätung des Hinfluges.
Unwetter
Hier greifen die Bestimmungen der „EU-Fluggastrechteverordnung“ – selbst dann, wenn es sich um eine Fluglinie handelt, die ihren Sitz nicht in der EU hat. Ausschlaggebend ist dabei der Start innerhalb der EU. Ausgleichszahlungen stehen hier aber nicht zu: Bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie extremen Wetterbedingungen sind diese ausgeschlossen. Die Airline muss unabhängig davon bei längerer Verzögerung für die Verpflegung der Fluggäste sorgen.
Umbuchung
Die Strapazen der Anreise waren nach zwei Wochen Erholung fast vergessen, als Familie F. am Abend des geplanten Heimflugs beim Check-in erfuhr, dass die türkische Airline den Flug kurzfristig annulliert hatte. Die Fluglinie sorgte zwar für Hotel, Transfer sowie die Heimreise am nächsten Tag, bot darüber hinaus jedoch keine Zahlung an. „Die EU-Regelung bringt hier nichts, oder?“, seufzte Herr F.
Entschädigung
Die Juristin wies auf eine an die EU-Verordnung angelehnte türkische Bestimmung hin, die auch bei einer derartigen Annullierung in der Türkei eine Entschädigungszahlung vorsieht. Darauf gestützt gelang es, dass die Airline nach einer Reklamation und einigen Wochen Bearbeitungszeit eine beträchtliche Zahlung leistete.
Tipp
Bewahren Sie bei Flugunregelmäßigkeiten Belege und Bestätigungen der Fluglinie auf und informieren Sie sich bei der ÖAMTC Rechtsberatung über mögliche Ansprüche.
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Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite, Termine unter Tel, 01 711 99-215 30, Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung,
