
Länder-Info Neuseeland
Aktueller Hinweis
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus gilt von 19. Dezember, 00:00 Uhr, bis auf Weiteres für fast alle Länder der Welt eine Reisewarnung. Das Außenministerium warnt vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen.
Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur aktuellen Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Wellington |
Fläche | 270.534 km² |
Einwohner | 4,4 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | NZ |
Stromspannung | Reisestecker erforderlich (dreipolige Flachstecker sind üblich), beim ÖAMTC erhältlich. |
Zeit | Nov. bis März +12 Stunden, April bis Sep. +10 Stunden. Oktober und Anfang April +11 Stunden. |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +64 |
Sprache | Englisch, Maori |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | 1 € = 1.7020 NZD |
Wetter
Vor der Reise
Personaldokumente
Wichtiger Hinweis
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie derzeit in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Informationen zu weltweiten Reiseeinschränkungen: www.iatatravelcentre.com
Reisepass
Ein bei der Ausreise noch mind. 3 Monate gültiger Reisepass ist erforderlich. Österreichische Staatsbürger dürfen sich ohne Visum bis zu 3 Monate im Land aufhalten, es muss jedoch vor der Abreise eine elektronische Reisegenehmigung (NZeTA) beantragt werden.
Tipp: Bei Stop-over Reisen unbedingt auch die Bestimmungen des jeweiligen Landes beachten.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Adressen") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.
Elektronische Reisegenehmigung
Die Beantragung erfolgt online unter www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/nzeta und kostet 12 NZD (ca. 7 Euro) bzw. 9 NZD (ca. 5 Euro) wenn die Beantragung über die NZeTA-Smartphone-App erfolgt. Zusätzlich zur Reisegenehmigung ist eine Touristenabgabe in Höhe von 35 NZD (ca. 20 Euro) zu bezahlen.
Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration) empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Mehr Infos zum E-Visum und zur Touristenabgabe bei der neuseeländischen Einwanderungsbehörde
Kinder
Gültiger Reisepass erforderlich.
Vollmacht für alleinreisende Minderjährige
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einem/einer Obsorgeberechtigten verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.
Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
Internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein (erhältlich beim ÖAMTC) erforderlich.
Lassen Sie sich den Internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrer Reise ausstellen, denn diesen erhalten Sie nur in Österreich und nicht vor Ort.
Reisen mit privatem Fahrzeug
Der Internationale Zulassungsschein ist erforderlich. Bei der Einreise muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und zusätzlich ist eine "Accident Compensation Corporation Levy", eine Unfallversicherungsabgabe, zu entrichten.
Das Nationalitätskennzeichen "A" muss am Fahrzeug angebracht sein.
Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird, ist eine Benützungsbewilligung notwendig (beim ÖAMTC erhältlich).
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende Einfuhr erforderlich.
Mehr Infos zum Carnet de Passages und zur Beantragung beim ADAC
Reisen mit dem Mietwagen
Informationen zu erforderlichen Dokumenten bei Reisen mit dem Mietwagen finden Sie in der Kategorie Mietwagen.
Reisegepäck
Einreise
Gegenstände für den persönlichen Bedarf sowie Waren (einschließlich Geschenke) bis zu einem Wert von 700 NZD können zollfrei eingeführt werden.
Reisende ab 18 Jahren dürfen 50 Zigaretten, 50 g Zigarren oder 50 g andere Tabakerzeugnisse, 4,5 l Wein oder 4,5 l Bier und 3 Flaschen Spirituosen (jeweils max. 1,125 l Inhalt) zollfrei mit sich führen.
Die Einfuhr von Erde, Pflanzen, Saatgut, Obst und vielen Lebensmitteln sowie Tierprodukten ist verboten oder unterliegt strengen Quarantänebestimmungen. Aufgrund dessen müssen auch Schuhe und Campingausrüstung (z.B. Zelt) gründlich gereinigt werden.
Mehr Infos: www.customs.govt.nz, www.biosecurity.govt.nz
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Antiquitäten der Maori-Kultur, unverarbeiteter Jade und Paua-Muscheln ist verboten.
Rückreise nach Österreich
Es gelten die Zollfreigrenzen für die Einreise aus einem Nicht-EU-Land.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
Sicherheitslage
Wichtiger Hinweis
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie derzeit in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Informationen zu weltweiten Reiseeinschränkungen: www.iatatravelcentre.com
Da sich die Sicherheitslage jederzeit ändern kann, empfehlen wir kurz vor Reisebeginn aktuelle Sicherheitshinweise beim Österreichischen Außenministerium einzuholen. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie unter www.reiseregistrierung.at.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
Hunde und Katzen müssen in Neuseeland mindestens 10 Tage in Quarantäne verbringen.
Informationen zur Einreise mit Tieren erhalten Sie bei der neuseeländischen Botschaft (siehe wichtige Adressen) oder unter www.mpi.govt.nz (in englischer Sprache).
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Das Klima auf North Island ist subtropisch mit minimalen Temperaturunterschieden. Gemäßigtes Klima mit kalten Wintern (Juni - September) und Schneefällen in den Höhenlagen auf South Island. Niederschläge ganzjährig, v.a. im Westen auf South Island.

ÖAMTC Reise-Checkliste
Die ÖAMTC Reise-Checkliste passt sich Ihrem Urlaub an. Sie informiert über länderspezifische Besonderheiten und erinnert an wichtige Aufgaben. Für besonders Eilige gibt es fertige Packvorschläge.
Mietwagen
Für die Anmietung eines Fahrzeugs ist eine Kreditkarte sowie ein Internationaler Führerschein (Mietbedingungen prüfen) erforderlich. Mindestalter ist in der Regel 25 Jahre, manchmal auch 21 Jahre. Achten Sie bereits bei der Anmietung auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und spezielle Bedingungen (das Befahren von Schotterstraßen ist meist untersagt).
Gut zu wissen
- Um die Zahl der Unfälle mit ausländischen Fahrern zu senken, gilt seit 2015 der sogenannte „Code of Practice“. Zahlreiche Mietwagenfirmen haben sich damit verpflichtet, ausländische Kunden vor der Anmietung über die neuseeländischen Verkehrsvorschriften zu informieren. Zusätzlich sollen Kunden, vor Übernahme des Fahrzeugs, Fragen zu ihrer Vorbereitung auf das Fahren in Neuseeland und zur Fahrerfahrung beantworten. Um sich auf das Fahren in Neuseeland vorzubereiten, wird folgende Website empfohlen: www.drivesafe.org.nz.
- Eine rechtzeitige Anmietung vor Antritt der Reise ist vor allem in der Hauptreisezeit empfehlenswert.
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Camper mieten Eine große Auswahl an Wohnmobilen finden Sie im
Versicherungen
Kfz-Versicherung
Speziell bei Fahrten mit Mietfahrzeugen empfiehlt es sich, auf ausreichende Deckung zu achten und spezielle Bedingungen (z.B. Fahrten auf ungeteerten Straßen) zu beachten.
Reiseversicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport und vielem mehr bietet der ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz*
Mehr Infos zum Weltreise-Krankenschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen wie Mietwagen, Pauschalreisen, Flüge, Fähren u.v.m.
Anreise
Mit dem Flugzeug
Neuseelands nationale Fluggesellschaft heißt Air New Zealand (NZ).
Neuseelandreisende haben von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus die Wahl zwischen der kürzeren Ostroute über Asien (Singapur, Bangkok) und der längeren West-Route über Nordamerika (Los Angeles, San Francisco).
Beliebte Verbindungen nach Neuseeland sind mit Lufthansa (LH) nonstop nach Los Angeles oder San Francisco. Von dort weiter mit Air New Zealand (NZ) direkt nach Auckland oder Christchurch oder via Fidschi, Samoa, Tonga, Tahiti oder die Cook Inseln nach Neuseeland.
Air New Zealand (NZ) und Singapore Airlines (SQ) bieten Codeshareflüge von Frankfurt/M., Düsseldorf, München und Zürich über Singapur nach Auckland und Christchurch an.
Im Codeshare mit Cathay Pacific Airways (CS) fliegen Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München, Swiss (LX) ab Zürich und Austrian (OS) ab Wien via Hongkong nach Auckland.
Malaysia Airlines (MH) verbindet Frankfurt/M. via London und Kuala Lumpur mit Auckland.
Emirates (EK) fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt/M. und München via Dubai und Sydney nach Christchurch.
Flugzeiten
Frankfurt/M. - Auckland: ab 23 Std. 55 Min.; Zürich - Auckland: ab 24 Std.; Wien - Auckland: ab 23 Std. 35 Min. (jeweils mit Zwischenstopps).
Mit Auto, Bahn oder Schiff
Mit dem Schiff
Die Hafenstädte Auckland, Wellington, Lyttleton, Dunedin, Picton und Opua werden von Reedereien aus den USA und Europa angelaufen.
Kreuzfahrtanbieter wie Holland America Line, Costa, Cunard und Princess Cruises haben Neuseeland in ihrem Reiseangebot.
Öffentliche Verkehrsmittel
Inlandsflüge
Air New Zealand (NZ) und die Qantas-Tochtergesellschaft Jetstar Airways (JQ) fliegen eine Vielzahl an Flughäfen des Landes an.
Die Fluggesellschaften Mount Cook Airline und Air Nelson, sind Tochterfirmen von Air New Zealand (NZ) und zusammen als Air New Zealand Link bekannt. Sie fliegen weitere Inlandflughäfen auf beiden Inseln an.
Auch Sounds Air (S8) bietet Inlandflüge an.
Air Chathams ist eine neuseeländische Regionalfluggesellschaft, die hauptsächlich die Chatham Islands und Pitt Island bedient.
Bahn
Der Bahnverkehr wird in Neuseeland sowohl von staatlichen als auch von privaten Unternehmen betrieben. Das größte neuseeländische Bahnunternehmen ist Kiwi Rail.
Züge von TranzScenic und Rail New Zealand befahren landschaftlich besonders reizvolle Strecken:
- Der Northern Explorer fährt von Auckland nach Wellington über Palmerston Nord, Ohakune, den Tongariro National Park und Hamilton.
- Der TranzAlpine verkehrt zwischen Christchurch und Greymouth.
Weitere Informationen sind bei den Fremdenverkehrsämtern (s. Adressen) erhältlich.
Bus
Das Busunternehmen InterCity Coachlines betreibt regelmäßige Busverbindungen im ganzen Land. Regionale Buslinien verbinden fast alle Landesteile. Platzreservierung wird empfohlen.
In den Städten
In fast allen Städten gibt es ausgezeichnete Linienbusnetze.
In Wellington fahren Oberleitungsbusse und eine Straßenbahn. Der Stadtkern kann auch sehr gut zu Fuß erkundet werden.
Im gesamten Stadtgebiet von Auckland gibt es regelmäßige Busverbindungen. Züge von Transdev Auckland bedienen den Stadt- und Vorortverkehr. Fähren verbinden das Stadtzentrum, das Nordufer und den Osten miteinander und laufen die Inseln um Auckland an.
Taxi
Taxis mit Taxametern stehen überall zur Verfügung.
Schiff & Fähren
Nord- und Südinsel sind mit modernen Passagier- und Autofähren verbunden, die zwischen Wellington und Picton über die Cook-Meerenge verkehren (Fahrtzeit: ca. 3 Std. 30 Min.).
Interislander-Fähren verkehren ganzjährig, mehrmals täglich zwischen Wellington und Picton und haben Anschluss an die Bahnlinien der beiden Inseln. Reservierungen sind empfehlenswert, insbesondere für die Autofähren.
Bluebridge-Fähren verbinden ebenfalls mehrmals täglich Wellington und Picton.
Weitere Informationen sind von Tourism New Zealand (s. Adressen) erhältlich.
Vor Ort
Maut & Vignette
Es gibt nur wenige mautpflichtige Streckenabschnitte auf der Nordinsel, die entweder bar oder über elektronische Kennzeichenerfassung per Kreditkarte bezahlt werden können.
- Auckland Northern Gateway: 2,40 NZD (Pkw und Motorrad)
- Tauranga Eastern Link: 2,10 NZD (Pkw und Motorrad)
- Takitimu Drive: 1,90 NZD (Pkw und Motorrad)
Mehr Infos: www.nzta.govt.nz/roads-and-rail/toll-roads
Verkehrsbestimmungen
In Neuseeland gilt Linksverkehr. Fehlt eine eindeutige Beschilderung, gilt trotz Linksverkehr die Vorrangregel „Rechts vor Links“.
Höchstgeschwindigkeiten
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 100-110 km/h, Gespanne und Wohnmobile über 3,5 t: 90 km/h
Kindersicherung
Kinder unter 7 Jahren müssen in einem der Größe und dem Gewicht entsprechenden Kindersitz befördert werden.
Kinder zwischen 8 und 14 Jahren müssen auf den Rücksitzen sitzen, wenn am Vordersitz kein Sicherheitsgurt vorhanden ist.
Licht am Tag
Es muss auf allen Straßen ganzjährig mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Mitführpflichten
Es sind keine Mitführpflichten vorgeschrieben.
Motorräder und Kleinkrafträder
Für motorisierte Zweiradfahrer und Fahrradfahrer besteht Helmpflicht.
Promillegrenze
0,5 Promille.
Unter 20 Jahre und Probeführerschein: 0,0 Promille.
Parken
- Gelbe Randmarkierungen: Parkverbot
- Ein gelber Kreis mit einem Punkt weist auf einen Hydranten hin: Es gilt Parkverbot.
- Gestrichelte gelbe Lininen am Straßenrand: Park- und Halteverbot
Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte finden Sie hier: www.disabledmotorists.eu/de/weltkarte/oceania/neuseeland.htm
Zusätzliche Infos
- Eine durchgehende doppelte gelbe Linie bedeutet Überholverbot.
- Große diagonale weiße Linien in der Mitte der Straße, sogenannte "Flash Mediane", dürfen nur zum Rechtsabbiegen befahren werden. Das Überholen auf diesen Linien ist nicht erlaubt.
Detaillierte Informationen zu den Verkehrsregeln in Neuseeland sind unter folgendem Link zu finden: www.nzta.govt.nz/resources/roadcode/index.html
Hilfreiche Tipps um mit dem Auto sicher zu reisen: www.drivesafe.org.nz/home/german
Feiertage
- 1. Jänner 2021: Neujahr
- 6. Februar 2021: Waitangi Tag
- 2. April 2021: Karfreitag
- 5. April 2021: Ostermontag
- 25. April 2021: ANZAC Day
- 7. Juni 2021: Geburtstag der Königin
- 25. Oktober 2021: Tag der Arbeit
- 25. Dezember 2021: Weihnachten
- 26. Dezember 2021: Weihnachten
Jede Region hat zusätzlich noch ihren eigenen Landesfeiertag.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
1 Neuseeländischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: NZ$, NZD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 NZ$. Münzen sind im Wert von 2 und 1 NZ$ sowie 50, 20 und 10 Cents im Umlauf.
Kreditkarten
American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankomat
Bankomatkarte
Geldautomaten (ATM) sind überall zu finden und können mancherorts mit der Bankomatkarte mit Maestro-Zeichen und mit gängigen Kreditkarten überall genutzt werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankomatkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reisechecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks sollten in US-Dollar oder Euro ausgestellt sein. Sie werden in Neuseeland in den Städten in einigen Banken und Wechselstuben akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.30-16.30 Uhr.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht (Border Cash Report) für die Ein- und Ausfuhr von Beträgen (einschl. Schecks und Wertpapieren) ab einem Gegenwert von 10.000 NZ$.
Geld wechseln
Fremdwährungen können überall in Neuseeland gewechselt werden, wobei Banken meist den besseren Kurs anbieten.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Bankomatkarte freischalten lassen
Durch die Sicherheitsfunktion "GeoControl" sind österreichische Bankomatkarten außerhalb Europas automatisch gesperrt. Um während der Reise Bargeld beheben zu können, muss die Bankomatkarte bei der Bank freigeschaltet werden.
Sparen mit der Clubkarte
Mit der Clubkarte sparen Sie auch im Ausland bei zahlreichen Hotels, Freizeiteinrichtungen und Restaurants Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC Vorteilspartner.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe
Bei Problemen mit Ihrem Mietwagen kontaktieren Sie bitte in erster Linie Ihren Vermieter.
Während des Aufenthalts in Neuseeland können ÖAMTC Mitglieder gegen Vorlage ihrer gültigen Mitgliedskarte bis zu 6 Monate Leistungen des neuseeländischen Clubs (u.a. Pannenhilfe, kostenloses Kartenmaterial, Rechtsberatung bei Unfällen und Strafen) beziehen. Es wird empfohlen sich bei Ankunft in Neuseeland beim neuseeländischen Club zu registrieren.
Mehr Infos: www.aa.co.nz/membership/benefits/international-visitor-reciprocal-club-members
Partnerclub
Internet: www.aa.co.nz
Notrufnummern
- Polizei, Unfallrettung und Feuerwehr: 111
- ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz: +43 1 25 120 00
ÖAMTC-Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Sitten & Gebräuche
Religion
53,5 % Christen (Anglikaner 14,9 %, Katholiken 12,4 %, Presbyterianer 10,9 %, Methodisten 2,9 %, Pfingstler 1,7 %, Baptisten 1,3 % und andere Christen 9,4 %) und andere.
Sitten & Gebräuche
Kleidung: Legere Bekleidung wird überall akzeptiert.
Umgangsformen: Neuseeländer sind sehr gelassen, offen und gastfreundlich, man redet sich schnell mit dem Vornamen an.
Rauchen ist in Kneipen, Restaurants und in anderen öffentlichen Gebäuden verboten. Einige Gaststätten verfügen über Terrassen und Balkone, auf denen geraucht werden darf.
Trinkgeld wird nicht erwartet. Bedienungsgeld und Steuern sind nicht in Hotel- und Restaurantrechnungen enthalten.
Sehenswertes
ÖAMTC Reise-Infoset
Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für dieses Land das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseinfoset
Straßennetz
Straßennetz
Das Straßennetz umfasst insgesamt ca. 93.500 km (ca. 60.000 km asphaltiert). Sogenannte State Highways (SH) sind oft zweispurige Fahrbahnen (jeweils eine Fahrspur in jede Richtung), die in regelmäßigen Abständen Überholspuren aufweisen. Die 99 Highways erstrecken sich auf der Nord- und Südinsel auf ca. 11.500 km. Der State Highway 1 zieht sich durch ganz Neuseeland von Norden nach Süd.
Infos und Karten lassen sich unter www.transit.govt.nz abrufen.
Rund um Auckland und Wellington gibt es auch mehrspurige autobahnähnliche Straßen.
Telefon
Vorwahl
nach Neuseeland: +64
nach Österreich: +43
Es gibt hauptsächlich Kartentelefone, vereinzelt auch Münztelefone. Telefonkarten sind in Kiosken oder Supermärkten (Convenience Stores) erhältlich.
Mobiltelefone
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Adressen
Botschaften
Botschaft von Neuseeland
Mattiellistraße 2-4/3
1040 Wien
Tel. +43 1 505 30 21
E-Mail: nzemb@aon.at
Internet: www.nzembassy.com
Zuständige österreichische Botschaft in Neuseeland (in Australien)
12 Talbot Street, Forrest ACT 2603, Canberra
Postanschrift:
P.O.B. 3375, Manuka, ACT 2603
Tel. +61 2 62 95 15 33, +61 2 62 95 13 76
E-Mail: canberra-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.austria.org.au
Partnerclub des ÖAMTC
The New Zealand Automobile Association Inc. (NZAA)
Internet: www.aa.co.nz
Tourismusvertretung
New Zealand Tourism Board
New Zealand House
Level 7, 80 Haymarket
London SW1Y 4TQ/Großbritannien
Tel. +44 207 930 8422
E-Mail: aboutnz@newzealandhc.org.uk
Internet: www.newzealand.com