
Länder-Info Neuseeland
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Wellington |
Fläche | 270.534 km² |
Einwohner | ca. 4,8 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | NZ |
Stromspannung | Reisestecker erforderlich (dreipolige Flachstecker sind üblich), beim ÖAMTC erhältlich |
Zeit | Nov. bis März +12 Stunden, April bis Sep. +10 Stunden, Oktober und 1. Aprilwoche +11 Stunden |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +64 |
Sprache | Englisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | 1 € = 1.6484 NZD |
Wetter
Vor der Reise
Personaldokumente
COVID-Hinweis
Informationen zu etwaig geltenden covidbedingten Einreisebestimmungen für außereuropäische Länder finden Sie beim Außenministerium.
Reisepass
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen bei der Ausreise noch mind. 3 Monate gültigen Reisepass.
Tipp: Bei Stopover Reisen unbedingt auch die Bestimmungen aller bereisten Länder sowie des jeweiligen Transitlandes beachten.
Einreise ohne Visum
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft dürfen sich ohne Visum bis zu 3 Monate im Land aufhalten, es muss jedoch vor der Abreise eine digitale Reisegenehmigung (NZeTA) beantragt werden.
Digitale Reisegenehmigung (NZeTA)
https://nzeta.immigration.govt.nz und kostet 23 NZD (ca. 14 Euro) bzw. 17 NZD (ca. 10 Euro), wenn die Beantragung über die NZeTA-App erfolgt. Zusätzlich zur Reisegenehmigung ist eine Touristenabgabe in Höhe von 35 NZD (ca. 20 Euro) zu bezahlen. Die Gebühren werden per Kreditkarte bezahlt.
Die Beantragung erfolgt online unterBei der Beantragung muss ein persönliches Foto hochgeladen werden. Mehr Infos welchen Kriterien das Foto entsprechen muss
Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständige Einwanderungsbehörde empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Mehr Infos zum E-Visum und zur Touristenabgabe bei der neuseeländischen Einwanderungsbehörde
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Kontakte") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.
Vollmacht für alleinreisende Minderjährige
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
Internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein (erhältlich beim ÖAMTC) erforderlich.
Lassen Sie sich den Internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrer Reise vom ÖAMTC ausstellen, denn diesen erhalten Sie nur in Österreich und nicht vor Ort.
Reisen mit privatem Fahrzeug
Der Internationale Zulassungsschein ist erforderlich. Bei der Einreise muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und zusätzlich ist eine "Accident Compensation Corporation Levy", eine Unfallversicherungsabgabe, zu entrichten.
Das Nationalitätskennzeichen "A" muss am Fahrzeug angebracht sein.
Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird, ist eine Benützungsbewilligung notwendig (beim ÖAMTC erhältlich).
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende Einfuhr erforderlich.
Mehr Infos zum Carnet de Passages und zur Beantragung beim ADAC
Reisen mit dem Mietwagen
Informationen zu erforderlichen Dokumenten bei Reisen mit dem Mietwagen finden Sie in der Kategorie Mietwagen.
Reisegepäck
Einreise
Gegenstände für den persönlichen Bedarf sowie Waren (einschließlich Geschenke) bis zu einem Wert von 700 NZD können zollfrei eingeführt werden.
Reisende ab 17 Jahren dürfen 50 Zigaretten oder 50 g Zigarren oder 50 g andere Tabakerzeugnisse, sowie 4,5 l Wein oder 4,5 l Bier und 3 Flaschen Spirituosen (jeweils max. 1,125 l Inhalt) zollfrei mit sich führen.
Die Einfuhr von Erde, Pflanzen, Saatgut, Obst und vielen Lebensmitteln sowie Tierprodukten ist verboten oder unterliegt strengen Quarantänebestimmungen. Aufgrund dessen müssen auch Schuhe und Campingausrüstung (z.B. Zelt) gründlich gereinigt werden.
Mehr Infos beim Neuseeländischen Zoll sowie zum Thema Biosecurity beim Ministry for Primary Industries
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Antiquitäten der Maori-Kultur, unverarbeiteter Jade und Paua-Muscheln ist verboten.
Rückreise nach Österreich
Es gelten die Zollfreigrenzen für die Einreise aus einem Nicht-EU-Land.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Wichtig
Die Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhr beziehen sich auf touristische Reisen von Privatpersonen. Bei der Mitnahme von Waren, die über das übliche Ausmaß eines Reisegepäcks hinausgeht, wenden Sie sich bitte an die Zollbehörde des jeweiligen Staates.

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
Sicherheitslage
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke.
Corona-Reiseinfos
Informationen zu covidbedingten Reisebestimmungen finden Sie
- für Europa unter im ÖAMTC Urlaubsservice
- für Außereuropa beim Außenministerium
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
Die Mitnahme von Hunden und Katzen ist mit enormen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. Neben einer Einfuhrerlaubnis ist eine 10-tägige Quarantäne für das Tier notwendig.
Mehr Infos zu der zuständigen neuseeländischen Behörde
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Das Klima auf North Island ist subtropisch mit minimalen Temperaturunterschieden. Gemäßigtes Klima mit kalten Wintern (Juni - September) und Schneefällen in den Höhenlagen auf South Island. Niederschläge ganzjährig, v.a. im Westen auf South Island.

ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Für die Anmietung eines Fahrzeugs ist eine Kreditkarte sowie ein Internationaler Führerschein (Mietbedingungen prüfen) erforderlich. Mindestalter ist in der Regel 25 Jahre, manchmal auch 21 Jahre. Achten Sie bereits bei der Anmietung auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und spezielle Bedingungen (das Befahren von Schotterstraßen ist meist untersagt).
Gut zu wissen
- Um die Zahl der Unfälle mit ausländischen Fahrern zu senken, sind Mietwagenfirmen durch den Verhaltenskodex "Code of Practice" verpflichtet, ausländische Kunden vor der Anmietung über die neuseeländischen Verkehrsvorschriften zu informieren. Zusätzlich sollen Kunden, vor Übernahme des Fahrzeugs, Fragen zu ihrer Vorbereitung auf das Fahren in Neuseeland und zur Fahrerfahrung beantworten. Um sich auf das Fahren in Neuseeland vorzubereiten, wird folgende Website empfohlen: www.drivesafe.org.nz.
- Eine rechtzeitige Anmietung vor Antritt der Reise ist vor allem in der Hauptreisezeit empfehlenswert.
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Camper mieten Eine große Auswahl an Wohnmobilen finden Sie im
Versicherungen
Kfz-Versicherung
Speziell bei Fahrten mit Mietfahrzeugen empfiehlt es sich, auf ausreichende Deckung und spezielle Bedingungen zu achten (siehe Kategorie Mietwagen).
Reiseversicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport und vielem mehr bietet der ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz*
Mehr Infos zum Weltreise-Krankenschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
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ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Flugzeug
Neuseelands nationale Fluggesellschaft heißt Air New Zealand (NZ).
Neuseelandreisende haben von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus die Wahl zwischen der kürzeren Ostroute über Asien (Singapur, Bangkok) und der längeren West-Route über Nordamerika (Los Angeles, San Francisco).
Beliebte Verbindungen nach Neuseeland sind mit Lufthansa (LH) nonstop nach Los Angeles oder San Francisco. Von dort weiter mit Air New Zealand (NZ) direkt nach Auckland oder Christchurch oder via Fidschi, Samoa, Tonga, Tahiti oder die Cook Inseln nach Neuseeland.
Air New Zealand (NZ) und Singapore Airlines (SQ) bieten Codeshareflüge von Frankfurt/M., Düsseldorf, München und Zürich über Singapur nach Auckland und Christchurch an.
Im Codeshare mit Cathay Pacific Airways (CS) fliegen Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München, Swiss (LX) ab Zürich und Austrian (OS) ab Wien via Hongkong nach Auckland.
Malaysia Airlines (MH) verbindet Frankfurt/M. via London und Kuala Lumpur mit Auckland.
Emirates (EK) fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt/M. und München via Dubai und Sydney nach Christchurch.
Flugzeiten
Frankfurt/M. - Auckland: ab 23 Std. 55 Min.; Zürich - Auckland: ab 24 Std.; Wien - Auckland: ab 23 Std. 35 Min. (jeweils mit Zwischenstopps).
Mit Auto, Bahn oder Schiff
Mit dem Schiff
Die Hafenstädte Auckland, Wellington, Lyttleton, Dunedin, Picton und Opua werden von Reedereien aus den USA und Europa angelaufen.
Kreuzfahrtanbieter wie Holland America Line, Costa, Cunard und Princess Cruises haben Neuseeland in ihrem Reiseangebot.
Öffentliche Verkehrsmittel
Inlandsflüge
Air New Zealand (NZ) und die Qantas-Tochtergesellschaft Jetstar Airways (JQ) fliegen eine Vielzahl an Flughäfen des Landes an.
Die Fluggesellschaften Mount Cook Airline und Air Nelson, sind Tochterfirmen von Air New Zealand (NZ) und zusammen als Air New Zealand Link bekannt. Sie fliegen weitere Inlandflughäfen auf beiden Inseln an.
Auch Sounds Air (S8) bietet Inlandflüge an.
Air Chathams ist eine neuseeländische Regionalfluggesellschaft, die hauptsächlich die Chatham Islands und Pitt Island bedient.
Bahn
Der Bahnverkehr wird in Neuseeland sowohl von staatlichen als auch von privaten Unternehmen betrieben. Das größte neuseeländische Bahnunternehmen ist Kiwi Rail. Außerdem gibt es Rail New Zealand.
Züge von Kiwi Rail und Rail New Zealand befahren landschaftlich besonders reizvolle Strecken:
- Der Northern Explorer fährt von Auckland nach Wellington über Palmerston Nord, Ohakune, den Tongariro National Park und Hamilton.
- Der TranzAlpine verkehrt zwischen Christchurch und Greymouth.
Weitere Informationen sind bei den Fremdenverkehrsämtern (s. Adressen) erhältlich.
Bus
Das Busunternehmen InterCity Coachlines betreibt regelmäßige Busverbindungen im ganzen Land. Regionale Buslinien verbinden fast alle Landesteile. Platzreservierung wird empfohlen.
In den Städten
In fast allen Städten gibt es ausgezeichnete Linienbusnetze.
In Wellington fahren Oberleitungsbusse und eine Straßenbahn. Der Stadtkern kann auch sehr gut zu Fuß erkundet werden.
Im gesamten Stadtgebiet von Auckland gibt es regelmäßige Busverbindungen. Züge von Transdev Auckland bedienen den Stadt- und Vorortverkehr. Fähren verbinden das Stadtzentrum, das Nordufer und den Osten miteinander und laufen die Inseln um Auckland an.
Taxi
Taxis mit Taxametern stehen überall zur Verfügung.
Schiff & Fähren
Nord- und Südinsel sind mit modernen Passagier- und Autofähren verbunden, die zwischen Wellington und Picton über die Cook-Meerenge verkehren (Fahrtzeit: ca. 3 Std. 30 Min.).
Interislander-Fähren verkehren ganzjährig, mehrmals täglich zwischen Wellington und Picton und haben Anschluss an die Bahnlinien der beiden Inseln. Reservierungen sind empfehlenswert, insbesondere für die Autofähren.
Bluebridge-Fähren verbinden ebenfalls mehrmals täglich Wellington und Picton.
Weitere Informationen sind von Tourism New Zealand (s. Adressen) erhältlich.
Vor Ort
Maut & Vignette
Nur auf der Nordinsel gibt es 3 mautpflichtige Streckenabschnitte:
- Auckland Northern Gateway
- Tauranga Eastern Link
- Takitimu Drive
Bezahlung
Die Bezahlung funktioniert per elektronischer Kennzeichenerfassung und Verrechnung an den Fahrzeugbesitzer. Mietwagenfirmen verrechnen diese Gebühr über die Kreditkarte weiter (meist mit Zusatzgebühren). Klären Sie vor der Anmietung eines Fahrzeugs, wie Mautgebühren zu bezahlen sind.
Mehr Infos bei NZ Transport Agency
Verkehrsbestimmungen
In Neuseeland gilt Linksverkehr. Fehlt eine eindeutige Beschilderung, gilt trotz Linksverkehr die Vorrangregel "Rechts vor Links". Mehr Infos zu den Vorrangregeln
Höchstgeschwindigkeiten
- Im Ortsgebiet: 50 km/h
- Außerorts: 100-110 km/h, Gespanne und Wohnmobile über 3,5 t: 90 km/h
Kindersicherung
- Kinder unter 7 Jahren müssen in einem der Größe und dem Gewicht entsprechenden Kindersitz befördert werden.
- Kinder zwischen 8 und 14 Jahren müssen auf den Rücksitzen sitzen, wenn am Vordersitz kein Sicherheitsgurt vorhanden ist.
Licht am Tag
Es muss auf allen Straßen ganzjährig mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Mitführpflichten
Es sind keine Mitführpflichten vorgeschrieben.
Motorräder und Kleinkrafträder
Für motorisierte Zweiradfahrer und Fahrradfahrer besteht Helmpflicht.
Parken
- Gelbe Randmarkierungen: Parkverbot
- Ein gelber Kreis mit einem Punkt weist auf einen Hydranten hin: Es gilt Parkverbot.
- Gestrichelte gelbe Linien am Straßenrand: Park- und Halteverbot
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,0 Promille für unter 20-jährige
Zusätzliche Infos
- Überholverbot: Eine durchgehende gelbe Linie bedeutet Überholverbot.
- Flash Mediane: Große diagonale weiße Linien in der Mitte der Straße, sogenannte "Flash Mediane", dürfen nur zum Rechtsabbiegen befahren werden. Das Überholen auf diesen Linien ist nicht erlaubt.
Über weitere Verkehrsregeln in Neuseeland informiert die NZ Transport Agency sowie die Website Drive Safe
Feiertage
- 1. Jänner 2023: Neujahr
- 6. Februar 2023: Waitangi Tag
- 7. April 2023: Karfreitag
- 10. April 2023: Ostermontag
- 25. April 2023: ANZAC Day
- 5. Juni 2023: Geburtstag der Königin
- 23. Oktober 2023: Tag der Arbeit
- 25. Dezember 2023: Weihnachten
- 26. Dezember 2023: Weihnachten
Jede Region hat zusätzlich noch ihren eigenen Landesfeiertag.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
1 Neuseeländischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: NZ$, NZD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 NZ$. Münzen sind im Wert von 2 und 1 NZ$ sowie 50, 20 und 10 Cents im Umlauf.
Kreditkarten
American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankomat
Bankomatkarte
Geldautomaten (ATM) sind überall zu finden und können mancherorts mit der Bankomatkarte mit Maestro-Zeichen und mit gängigen Kreditkarten überall genutzt werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Bankomatkarte wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankomatkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reisechecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks sollten in US-Dollar oder Euro ausgestellt sein. Sie werden in Neuseeland in den Städten in einigen Banken und Wechselstuben akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.30-16.30 Uhr.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht (Border Cash Report) für die Ein- und Ausfuhr von Beträgen (einschl. Schecks und Wertpapieren) ab einem Gegenwert von 10.000 NZ$.
Geld wechseln
Fremdwährungen können überall in Neuseeland gewechselt werden, wobei Banken meist den besseren Kurs anbieten.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Bankomatkarte freischalten lassen
Durch die Sicherheitsfunktion "GeoControl" sind österreichische Bankomatkarten außerhalb Europas automatisch gesperrt. Um während der Reise Bargeld beheben zu können, muss die Bankomatkarte bei der Bank freigeschaltet werden.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe
Bei Problemen mit Ihrem Mietwagen setzen Sie sich unter der im Mietvertrag angegebenen Telefonnummer mit Ihrem Autovermieter in Verbindung.
Partnerclubs
New Zealand Automobile Association (AA New Zealand)
www.aa.co.nz
Notrufnummern
- Polizei, Unfallrettung und Feuerwehr: 111
- ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz: +43 1 25 120 00
ÖAMTC-Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Sitten & Gebräuche
Religion
53,5 % Christen (Anglikaner 14,9 %, Katholiken 12,4 %, Presbyterianer 10,9 %, Methodisten 2,9 %, Pfingstler 1,7 %, Baptisten 1,3 % und andere Christen 9,4 %) und andere.
Sitten & Gebräuche
Kleidung: Legere Bekleidung wird überall akzeptiert.
Umgangsformen: Neuseeländer sind sehr gelassen, offen und gastfreundlich, man redet sich schnell mit dem Vornamen an.
Rauchen ist in Kneipen, Restaurants und in anderen öffentlichen Gebäuden verboten. Einige Gaststätten verfügen über Terrassen und Balkone, auf denen geraucht werden darf.
Trinkgeld wird nicht erwartet. Bedienungsgeld und Steuern sind nicht in Hotel- und Restaurantrechnungen enthalten.
Sehenswertes
ÖAMTC Reise-Infoset: Exklusiv und gratis für Mitglieder
Das Reise-Infoset ist exklusiv und gratis für ÖAMTC Mitglieder an allen Stützpunkten erhältlich. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch gerne Ihre persönliche Routenplanung mit dem ÖAMTC Routenplaner innerhalb Europas.
Am ÖAMTC Stützpunkt erhalten Sie neben dem Reise-Infoset noch viele weitere Services für Ihre Reise. Nützen Sie den Besuch am Stützpunkt und besorgen Sie sich Vignetten für Nachbarländer, Mitführartikel für Ihr Fahrzeug, Reisezubehör oder schließen Sie eine Reise-Versicherung ab.
Straßennetz
Straßennetz
Das Straßennetz umfasst insgesamt ca. 93.500 km (ca. 60.000 km asphaltiert). Sogenannte State Highways (SH) sind oft zweispurige Fahrbahnen (jeweils eine Fahrspur in jede Richtung), die in regelmäßigen Abständen Überholspuren aufweisen. Die 99 Highways erstrecken sich auf der Nord- und Südinsel auf ca. 11.500 km. Der State Highway 1 zieht sich durch ganz Neuseeland von Norden nach Süd.
Rund um Auckland und Wellington gibt es auch mehrspurige autobahnähnliche Straßen.
Telefon
Vorwahl
nach Neuseeland: +64
nach Österreich: +43
Es gibt hauptsächlich Kartentelefone, vereinzelt auch Münztelefone. Telefonkarten sind in Kiosken oder Supermärkten (Convenience Stores) erhältlich.
Mobiltelefone
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Botschaft von Neuseeland
The ICON Vienna, Tower 24, Level 15.02
Wiedner Gürtel 13
1100 Wien
Tel. +43 1 505 30 21
E-Mail: nzemb-vienna@mfat.net
Internet: www.nzembassy.com
Zuständige österreichische Botschaft für Neuseeland (in Australien)
12 Talbot Street, Forrest ACT 2603, Canberra
Tel. +61 2 62 95 15 33
E-Mail: canberra-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-canberra
Partnerclub des ÖAMTC
The New Zealand Automobile Association Inc. (NZAA)
www.aa.co.nz
Tourismusvertretung
Tourism New Zealand
www.newzealand.com/de