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Italien: Skifahrer brauchen Haftpflichtversicherung

In Italien und Südtirol gelten strenge Sicherheitsbestimmungen auf den Skipisten. Neben einer Versicherungs- und Helmpflicht wurden auch die Strafen für alkoholisierte Skifahrer ausgeweitet.

Skifahren in Alta Badia, Südtirol © IDM Südtirol-Alto Adige/Alex Filz
Skifahren in Alta Badia, Südtirol © IDM Südtirol-Alto Adige/Alex Filz

Wer in Italien und Südtirol auf die Piste geht, sollte unbedingt die folgenden neuen Sicherheitsbestimmungen beachten, die mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten sind.

Haftpflichtversicherung vorgeschrieben

Für die Benutzung italienischer Skipisten muss man über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Wer keine solche Versicherung hat oder sich nicht sicher ist, ob die eigene Versicherung Skiunfälle deckt, kann vor Ort beim Kauf des Skipasses eine entsprechende Haftpflichtversicherung als Tages-Police abschließen. Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, kann mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro bestraft werden, zusätzlich zum Entzug des Skipasses.

Informationen, ob Skiunfälle durch die Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung gedeckt sind und ob Kinder mitversichert sind, erhält man bei seinem Versicherungsunternehmen.

Hinweis für ÖAMTC Mitglieder

Die Versicherungsprodukte ÖAMTC Haushaltsversicherung, ÖAMTC Haushalts-/Eigenheimversicherung und ÖAMTC Allgemeine Haftpflichtversicherung erfüllen die erforderlichen Kriterien. Wer beim ÖAMTC eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann über das Generali Kundenservice eine entsprechende Versicherungsbestätigung beantragen.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung/sachversicherungen

Helmpflicht für alle Minderjährige

Schon bisher gab es in Italien eine Helmpflicht für Kinder unter 14 Jahren. Zum Schutz vor schweren Kopfverletzungen wurde die Helmpflicht nun auf alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden unter 18 Jahren ausgeweitet. Der Helm muss außerdem CE-zertifiziert sein.

0,5-Promille-Regel auch auf Skipiste

Um Unfälle von alkoholisierten Skifahrern einzudämmen, gilt die 0,5-Promille-Grenze aus dem Straßenverkehr nun auch auf den Skipisten. Wer mit einem Alkoholpegel von mehr als 0,5 Promille erwischt wird, muss mit Strafen zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen. Ab 0,8 Promille gilt das Vergehen als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.

Quelle: ADAC

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