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Mittwoch, 05.November 2025

Italien: Helmpflicht für alle Skifahrer

In Italien gelten strenge Sicherheitsbestimmungen auf den Skipisten. Neben einer Versicherungspflicht wurde die Helmpflicht auf alle Skifahrer ausgeweitet. 

Seit 1. November 2025 gilt in Italien eine Skihelmpflicht für alle. Bisher bestand sie nur für Minderjährige. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und auch beim Snowboarden und Rodeln getragen werden. Wer die Pflicht nicht ernst nimmt, muss mit einem Strafe zwischen 100 und 150 Euro rechnen, angedroht wird auch der Entzug oder die Aussetzung des Skiliftpasses.

Zur Erinnerung: Auch Haftpflichtversicherung vorgeschrieben

Für die Benutzung italienischer Skipisten muss man über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Wer keine solche Versicherung hat oder sich nicht sicher ist, ob die eigene Versicherung Skiunfälle deckt, kann vor Ort beim Kauf des Skipasses eine entsprechende Haftpflichtversicherung als Tages-Polizze abschließen.

Informationen, ob Skiunfälle durch die Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung gedeckt sind und ob Kinder mitversichert sind, erhält man bei seinem Versicherungsunternehmen.

Hinweis für ÖAMTC Mitglieder

Die Versicherungsprodukte ÖAMTC Haushaltsversicherung, ÖAMTC Haushalts-/Eigenheimversicherung und ÖAMTC Allgemeine Haftpflichtversicherung erfüllen die erforderlichen Kriterien. Wer beim ÖAMTC eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann über das Generali Kundenservice eine entsprechende Versicherungsbestätigung beantragen.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung/sachversicherungen

Gibt es in Österreich, der Schweiz oder Deutschland eine Helmpflicht?

In Deutschland und in der Schweiz nicht. In Österreich gibt es eine Skihelmpflicht für Kinder bis 15 Jahre in allen Bundesländern, außer Vorarlberg und Tirol. In Vorarlberg wurde eine Empfehlung für die Einführung einer Tragepflicht ausgesprochen.

ÖAMTC Tipp:
Wie die ÖAMTC Flugrettung in jeder Wintersaison betont, ein Skihelm schützt in jedem Alter. Unabhängig davon, ob er von einem Land vorgeschrieben ist oder nicht.

0,5-Promille-Regel auch auf Skipiste

Um Unfälle von alkoholisierten Skifahrern einzudämmen, gilt die 0,5-Promille-Grenze aus dem Straßenverkehr nun auch auf den Skipisten. Wer mit einem Alkoholpegel von mehr als 0,5 Promille erwischt wird, muss mit Strafen zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen. Ab 0,8 Promille gilt das Vergehen als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.

Quelle: ADAC

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