Ein kurzer Stopp, ein vertrauter Parkplatz, ein schöner Ausflug – und Wochen später plötzlich Post vom Anwalt. Genau das ist dem ÖAMTC-Mitglied Herr W. passiert. Gemeinsam mit seiner Frau parkte er wie schon oft zuvor auf einem beliebten Parkplatz im Wienerwald. Unbemerkt war dieser inzwischen an ein privates Parkplatzunternehmen verpachtet worden. „Es war stockfinster. Die neu angebrachten, unbeleuchteten Schilder mit dem Hinweis auf die Parkgebühr haben wir übersehen“, erinnert sich Herr W.
Sechs Wochen später folgte das böse Erwachen: Eine deutsche Anwaltskanzlei forderte 395 Euro als außergerichtlichen Vergleich samt Unterlassungserklärung, um eine Besitzstörungsklage abzuwenden. Mit solchen Fällen wenden sich viele Mitglieder regelmäßig an die Rechtsberatung des ÖAMTC.
Die gute Nachricht: Es hat sich seither einiges geändert – was genau und wie stark Autofahrer:innen künftig entlastet werden, habe ich beim Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste, Martin Hoffer, nachgefragt.

Besitzstörungsklagen beschäftigen die ÖAMTC Rechtsberatung schon seit langer Zeit. Worum geht es bei diesen Fällen eigentlich?
Martin Hoffer: Besitzstörungsklagen betreffen Situationen, in denen ein Fahrzeug auch nur sehr kurz auf fremdem Grund abgestellt oder gewendet wird – etwa auf einem Privatparkplatz. Und es gilt: Unwissenheit schütz vor Strafe bzw. anderen Rechtsfolgen nicht. Schon kleinste Verstöße konnten bisher hohe Kosten verursachen. Das hat viele Betroffene verunsichert und nicht selten unter Druck gesetzt. Wichtig zu betonen ist aber schon, dass man zwischen schikanösen Abzockereien und berechtigtem Schutz des privaten Besitzes klar unterscheiden muss. Das klingt zwar einfach, führt aber zu einer sehr heiklen Gratwanderung.
Warum ist das Thema gerade jetzt wieder so präsent? Gibt es gehäuft Fälle oder neue Regelungen?
Beides spielt eine Rolle. Die Anzahl der Fälle nimmt aktuell zwar nicht stark zu, aber wir bekommen konstant viele Anfragen von unseren Mitgliedern zu Besitzstörungsklagen. Der Hauptgrund für die aktuelle Aufmerksamkeit sind aber die neuen gesetzlichen Regelungen, die nun in Kraft treten und deutliche Verbesserungen für Konsument:innen bringen. Wir sprechen hier von einer deutlichen Kostensenkung, damit überhöhte außergerichtliche Zahlungsforderungen ihre Grundlage verlieren.

Was bedeutet das konkret – oder anders gefragt: Wie stark wird das Geldbörserl entlastet?
Die Entlastung ist spürbar. Bei Besitzstörungen mit Kraftfahrzeugen beträgt die Bemessungsgrundlage für Anwaltskosten nun 40 Euro, die Gerichtsgebühr liegt bei 70 Euro. Inklusive Halterauskunft kann ein Gerichtsverfahren im günstigsten Fall rund 200 Euro kosten. Zahlungsaufforderungen von 350 oder 400 Euro sind damit Geschichte.
Auch neu ist, dass Besitzstörungsfälle künftig bis zum Obersten Gerichtshof geführt werden können. Dadurch erwarten wir uns eine bundesweite Klärung offener Rechtsfragen, die bisher oft nur von einzelnen Landesgerichten unterschiedlich beurteilt wurden. Das betrifft eben etwa genau diese Anfangs erwähnten Minimalstörungen.
Der ÖAMTC befasst sich mit dem Thema zusammen mit ARBÖ, VKI und der AK. Warum ist das so ein großes Gemeinschaftsthema?
Ganz einfach: Besitzstörungsklagen betreffen nicht nur unsere Mitglieder, und wir sind auch nicht die einzigen, die dazu beraten. Im Austausch mit ARBÖ, VKI, AK, WKO und der Rechtsanwaltskammer haben wir festgestellt: Dieses Thema beschäftigt uns alle. Und wie man so schön sagt – gemeinsam sind wir stark. Deshalb wollen wir gemeinsam aufklären, informieren und uns für Konsument:innen einsetzen.
Zusätzlich erreichen uns auch viele Beschwerden zu Parkordnungen, etwa auf Supermarkt- oder Park-&-Ride-Parkplätzen. Der Fachverband Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmen der WKO hat darauf reagiert und neue Verhaltensrichtlinien veröffentlicht. Diese haben auch wir geteilt, um unsere Mitglieder bestmöglich zu informieren.
Was ist das Ziel dieser neuen Richtlinien zu Parkordnungen?
Im Mittelpunkt stehen Transparenz, gute Erkennbarkeit der Bedingungen und die Angemessenheit von Sanktionen. Ziel ist es, unseriöse „Abkassierfallen“ zu verhindern und faire, nachvollziehbare Lösungen zu fördern. Die Leitlinien sollen zeigen, wie man Parkverstöße seriös verhindert und – wenn nötig – angemessen ahndet.
Zum Abschluss noch einmal ganz praktisch – für Jus-Laien wie mich: Was soll ich tun, wenn eine Zahlungsaufforderung wegen einer Besitzstörungsklage in meinem Briefkasten landet?
Zuerst einmal Ruhe bewahren und prüfen, ob die Angaben stimmen: Ort, Zeit, Kennzeichen – passt das alles? Danach sollte man sich informieren, ob es sich tatsächlich um eine Besitzstörung handelt und welche Kosten realistisch sind.
Zusätzliche Informationen findet man auf unserer Website, und wir empfehlen, sich gleich an die ÖAMTC Rechtsberatung zu wenden. Jeder Fall ist individuell, und wir helfen bei der Einschätzung der Situation und der richtigen Vorgehensweise.

Autorin
Eberharter Anna (she/her) ist seit Jänner 2022 beim ÖAMTC im Team der Öffentlichkeitsarbeit tätig. Ihre Themenschwerpunkte beim Mobilitätsclub sind Reisen und Tourismus sowie Diversität und Inklusion. In ihrer Freizeit setzt sich Eberharter für Feminismus und Gleichstellung ein. Sie ist kunstinteressiert, mag Bücher und Podcasts und hat ein Faible für Zimmerpflanzen.
