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Kfz-Beleuchtung - Licht an oder Licht aus?

Die einwandfreie Funktion der Beleuchtung ist wesentlich, um bei schlechten Sichtverhältnissen zu sehen und rechtzeitig gesehen zu werden.

Scheinwerfer.JPG ADAC
Scheinwerfer © ADAC

Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht müssen einwandfrei funktionieren, um bei schlechten Sichtverhältnissen ausreichend zu sehen und rechtzeitig gesehen zu werden. Jedoch ist im Schnitt jeder fünfte Autofahrer mit mangelhafter Lichtanlage unterwegs. Die Mängel reichen von falsch eingestellten, über verschmutzte und beschädigte bis hin zu defekten Scheinwerfern.

Strafen bei falscher Licht-Verwendung

Abgesehen von dem erhöhten Unfallrisiko muss man bei falscher Licht-Verwendung auch mit Strafen von theoretisch bis zu 10.000 Euro rechnen. Ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird meist ein Organmandat in Höhe von 36 Euro oder eine Anonymverfügung bis zu ca. 72 Euro ausgestellt. Bei einer Anzeige kann die Strafhöhe einige hundert Euro ausmachen.

Welche Beleuchtung ist gesetzlich vorgeschrieben?

In Österreich gelten folgende Beleuchtungsvorschriften:

Begrenzungslicht

  • Ist vorgeschrieben zur Beleuchtung des abgestellten Fahrzeuges im Ortsgebiet (ohne weitere Scheinwerfer). Kann im Ortsgebiet bei ausreichender Beleuchtung - Fahrzeug auf ca. 50m erkennbar - unterbleiben.
     

Abblendlicht muss eingeschaltet werden

  • bei Dämmerung und Dunkelheit (auch wenn es eine Straßenbeleuchtung gibt)
  • bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen (allein oder gemeinsam mit Nebelscheinwerfern)
  • im Tunnel, auch wenn dieser hell beleuchtet ist!
     

Fernlicht ist zu verwenden

  • bei Dämmerung und Dunkelheit (bzw. wenn es die Witterung erfordert), wenn mehr als 50 km/h gefahren werden darf und die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht (d.h. in diesem Fall auch im Ortsgebiet)

Bei einspruigen Krafträdern ist während des Fahrens stets Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu verwenden.

Welche Beleuchtung ist wann erlaubt?

Begrenzungslicht:

  • während der Dämmerung und bei Dunkelheit, aber nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern
  • bei Tag und guter Sicht alleine möglich

Abblendlicht ist immer erlaubt.

Tagfahrlicht darf nur tagsüber, bei guter Sicht und alleine verwendet werden, niemals gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern.
Mehr dazu unter: Tagfahrlicht allein reicht bei schlechter Sicht nicht aus

Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte)
Fahrzeuge, die - als Folge der "Licht-bei-Tag-Pflicht" - so ausgeliefert oder umgebaut wurden, dass sich beim Starten automatisch die Scheinwerfer (alleine, ohne Rundumbeleuchtung) einschalten, dürfen (in Österreich) mit dieser Beleuchtung fahren. In Ländern, wo "Licht-am-Tag" Pflicht ist, empfiehlt der ÖAMTC aber zur Vermeidung von Beanstandungen das normale Abblendlicht (mit Rundumbeleuchtung) - auch bei Tag und guter Sicht - einzuschalten.

Fernlicht ist gestattet

  • wenn (erlaubterweise) über 50 km/h gefahren wird und niemand geblendet wird
  • für optische Warnzeichen
     

Nebelscheinwerfer:

  • bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht)
  • bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung. Mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit "Rundumbeleuchtung".
     

Nebelschlussleuchten - zusätzlich zum Abblendlicht - dürfen nur verwendet werden

  • bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen.
  • Nebelschlussleuchten sollen Fahrzeuge bei schlechten Sichtverhältnissen für den nachfolgenden Verkehr bereits aus größerer Entfernung erkennbar machen.
  • Wichtig! Nebelschlussleuchte wieder abschalten, sobald ein Fahrzeug aufschließt, da der Hintermann sonst geblendet wird.
  • Bei ungerechtfertigter Verwendung der Nebelschlussleuchte droht eine Verwaltungsstrafe!

Parkleuchten sind erlaubt

  • im Ortsgebiet, um anderen Straßenbenützern das Fahrzeug während des Haltens oder Parkens erkennbar zu machen

Welche Beleuchtung ist verboten?

Fernlicht ist verboten:

  • bei ausreichender Straßenbeleuchtung
  • bei stillstehendem Fahrzeug
  • vor entgegenkommendem Fahrzeug, deren Lenker durch Fernlicht geblendet werden würde
  • beim Fahren hinter Kraftfahrzeugen in geringem Abstand, ohne zu überholen
  • vor Gruppen von Fußgängern
  • im Ortsgebiet (Ausnahme: wenn mehr als 50 km/h gefahren werden darf und die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht)

Licht am Tag in Europa - Mit oder ohne Licht?

Für Autofahrer gelten im europäischen Ausland verschiedene Bestimmungen, was die Verwendung von Licht am Tag betrifft. Unabhängig von den Sichtverhältnissen muss man in zahlreichen Ländern tagsüber ganzjährig das Abblendlicht / Tagfahrlicht einschalten - in anderen wird es zumindest empfohlen oder die Pflicht ist zeitlich begrenzt. Die ÖAMTC Touristik gibt einen Überblick über die Regelungen zu "Licht am Tag in Europa".

Überprüfen der Kfz-Beleuchtung beim ÖAMTC

Die Beleuchtungsanlage eines Fahrzeugs sollte zumindest ein Mal jährlich auf Fehler überprüft werden - idealerweise zu Beginn der kalten Jahreszeit. Eine Überprüfung der Lichtanlage und der richtigen Einstellung der Scheinwerfer können Clubmitglieder an jedem ÖAMTC-Stützpunkt durchführen lassen. Mehr Informationen dazu unter "ÖAMTC gratis Licht-Überprüfung".

Das Auto rechtzeitig winterfit machen

Mindestens ebenso wichtig wie der Check der Beleuchtung: Die generelle Wintertauglichkeit des Fahrzeugs. Mitglieder können ihr Fahrzeug an Stützpunkten des ÖAMTC auf Wintertauglichkeit prüfen lassen: Im Rahmen der WinterFit-Überprüfung konzentrieren sich die ÖAMTC-Techniker:innen rund 20 Minuten lang vor allem auf die typischen Kälteschwachpunkte des Fahrzeugs, darunter Batterie, Beleuchtung, Bereifung, Keilriemen, Kühlsystem, Motor und Scheibenwaschanlage.

IMG_7861.JPG ÖAMTC

Thema Vorschriften & Strafen

Neben Parksünden zählen akoholisiertes und zu schnelles Fahren, das Missachten von Vorrangregeln und Telefonieren am Steuer zu den häufigsten Verkehrsübertretungen. Die Clubjuristen informieren über Delikte, Vorschriften und ihre Rechtsfolgen in Österreich und im Ausland.

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