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DruckenLicht am Tag in Europa
Wer mit dem Auto in Europa unterwegs ist, sollte sich rechtzeitig informieren, ob im jeweiligen Land das Abblendlicht auch tagsüber eingeschaltet werden muss. Denn dies ist in Europa nicht einheitlich geregelt.

Die Regelungen im Überblick
Licht-Pflicht
Eine gesetzliche Verpflichtung zur ganzjährigen Verwendung von Licht am Tag gilt in folgenden Ländern auf allen Straßen, also auch im Ortsgebiet:
- Bosnien & Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Island
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Polen
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechien
Örtliche "Einschränkungen" der Pflicht gibt es für Italien, Rumänien, Russland und Ungarn: Dort muss nur außerorts auf Schnell-, Bundes- und Landstraßen sowie auf Autobahnen mit Licht am Tag gefahren werden.
Empfehlung
In Frankreich wird empfohlen, ganzjährig und auf allen Straßen das Licht tagsüber einzuschalten.
Sonderregelung
In Kroatien muss das Licht am Tag nur in der dunklen Jahreszeit leuchten – und zwar vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März. In Moldau gilt eine solche Regelung von November bis März, in der Ukraine von Oktober bis April.
Tagfahrlicht oder Abblendlicht?
Seit Februar 2011 müssen alle Pkw, die innerhalb der EU typengenehmigt werden, standardmäßig mit sogenanntem "Tagfahrlicht" ausgerüstet sein. Die Verwendung dieser Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Verkehrsregeln - unbedingt vorab informieren
Mehr Infos zu Verkehrsbestimmungen im Ausland – wie Tempolimits, Promillegrenzen, Mitführpflichten u.v.m. – finden Sie in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info.