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DruckenMineralölsteuer & CO2-Bepreisung
Die Mineralölsteuer (MöSt) ist eine Verbrauchssteuer, die je Liter Diesel oder Benzin anfällt. Für den Liter Diesel liegt die MöSt bei 39,7 Cent und für den Liter Benzin bei 48,2 Cent. Ab Oktober 2022 gibt es eine zusätzliche CO2-Bepreisung, die wie eine MöSt-Erhöhung wirkt.

Verschiebung der zusätzlichen CO2-Bepreisung und Anpassung des Klimabonus
Die Regierung hat sich auf eine Verschiebung der zusätzlichen CO2-Bepreisung von 1. Juli auf den 1. Oktober 2022 geeinigt. Weiters soll der regionale Klimabonus dieses Jahr für alle über 18 Jahre einmalig – über alle Regionen hinweg – 250 Euro betragen. Kinder erhalten bis zu ihrem 18. Lebensjahr die Hälfte des Betrages. (Gemeinsam mit dem Klimabonus wird heuer auch ein Anti-Teuerungsbonus ausbezahlt. Dieser verdoppelt den Betrag des jeweiligen Klimabonus.)
Zusammensetzung der Spritpreise
Die Kraftstoffpreise an den Zapfsäulen bestehen zum einen aus dem Nettopreis, der wiederum die Kosten für Rohöl, Produktion, Vertrieb etc. deckt sowie einen Gewinnaufschlag beinhaltet, und zum anderen aus der MöSt und Mehrwertsteuer (MwSt). Letztere ist nicht nur für den Nettopreis, sondern auch für die MöSt sowie die zusätzliche CO2-Bepresiung ab Juli 2022 zu entrichten. Der Steueranteil, also der Anteil von MöSt und MwSt, lag für Benzin im Jahres-Schnitt 2021 bei 54 Prozent, für den Liter Diesel waren es rund 49 Prozent.
Zusätzliche CO2-Bepreisung
Neben der Mineralölsteuer müssen Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder nach Österreich importieren, ab Oktober 2022 zusätzlich für jene CO2-Emissionen bezahlen, die bei der Verbrennung dieser Kraftstoffe entstehen. Im Jahr 2022 beträgt der Preis dafür 30 Euro je Tonne CO2. Der Liter Diesel wird dadurch an der Zapfsäule ab Juli 2022 um neun Cent, der Liter Benzin um rund acht Cent teurer.
Als Ausgleich für die Belastungen durch die zusätzliche CO2-Bepreisung gibt es ab 2022 einen regionalen Klimabonus. Im Jahr 2022 ist dieser auf 250 Euro festgesetzt worden. In den kommenden Jahren besteht der regionale Klimabonus dann aus einem Sockelbetrag und einem Regionalausgleich, der jene, die auf das Auto angewiesen sind, entlasten soll. Je nachdem, wie gut oder schlecht der Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden ist und wie gut die Infrastruktur (Krankenhäuser, Schulen etc.) im Allgemeinen ist, erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich entweder gar keinen Regionalausgleich bzw. 33 Prozent, 66 Prozent oder 100 Prozent des jeweiligen Sockelbetrags pro Jahr zusätzlich als Regionalausgleich. Personen unter 18 Jahren bekommen jeweils die Hälfte. Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, erhalten unabhängig von Wohnort und Alter den Maximalbetrag des regionalen Klimabonus. Die Auszahlung des regionalen Klimabonus erfolgt über das Klimaschutzministerium.
CO2-Bepreisung steigt laufend
CO2-Preis in €/Tonne |
Diesel: CO2-Preis in Cent/Liter netto (mit MwSt) |
Benzin: CO2-Preis in Cent/Liter (mit MwSt) |
|
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10/2022 | 30 | 7,5 (9) | 6,8 (8,2) |
2023 | 35 | 8,8 (10,5) | 7,9 (9,5) |
2024 | 45 | 11,3 (13,5) | 10,2 (12,3) |
2025 | 55 | 13,8 (16,5) | 12,5 (15) |
Die wichtigsten Änderungen bei der MöSt
