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Reisestornoversicherungen: Kosten vermeiden

Reiserücktritt: Stornoversicherungen schützen vor hohen Stornogebühren bei Krankheit oder Todesfall. Was Sie dabei beachten müssen.

Rechtsschutz istockphoto.com/mangostock
Rechtsschutz © istockphoto.com/mangostock

Man liegt mit Fieber im Bett oder es gibt in der Familie einen unerwarteten Todesfall. Es gibt viele Gründe, warum man eine gebuchte Reise nicht antreten kann. "Deshalb ist es wichtig, eine Stornoversicherung abzuschließen. Stornogebühren können bis zu 85 Prozent des Reisepreises betragen, in Sonderfällen muss man sogar den vollen Betrag bezahlen", erläutert ÖAMTC-Juristin Gabriele Pfeiffer. Doch selbst mit gültiger Versicherung ist man vor hohen Kosten nicht gefeit.

Was man bei einer Stornoversicherung beachten sollte

  • Seine Rechte kennen
    Die meisten Versicherungen bezahlen bei einer plötzlichen schweren Erkrankung, Unfall oder Todesfall eines nahen Verwandten. "Rücktritte von der gebuchten Reise sind auch bei Elementarereignissen möglich. Zum Beispiel, wenn durch Feuer ein großer Sachschaden am Eigentum des Versicherten entstanden ist, der seine persönliche Anwesenheit erforderlich macht", erklärt die ÖAMTC-Juristin.

    Einige Gesellschaften decken auch Stornokosten bei unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes, bei Einreichung einer Scheidungsklage, Einlangen einer gerichtlichen Vorladung oder etwa bei Nichtbestehen der Matura. Beim Abschluss eines Vertrages sollten alle Punkte genau durchgelesen werden.
  • Reiseabbruch versichern
    Es kommt immer wieder vor, dass Urlauber ihre Reise zwar antreten können, dann aber zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig heimreisen müssen. Bei den meisten Versicherungen gibt es die Möglichkeit, sich auch bei Reiseabbruch abzusichern.
  • Krankheit melden
    Oft gibt es Probleme, wenn einer der Stornogründe (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) beim Abschluss der Versicherung bereits vorgelegen ist oder absehbar war und nicht gemeldet wurde. Wird das bestehende Leiden akut und kann die Reise nicht angetreten werden, muss die Versicherung keine Zahlungen leisten. "Manche Personen mit bestimmten, schweren Krankheiten können nur bedingt versichert werden. In der Regel wird dann unter Vorlage eines ärztlichen Attests eine Sondervereinbarung mit dem Versicherer getroffen", sagt Pfeiffer.

Probleme trotz Versicherung

Trotz Versicherung kann es bei einem Storno dennoch zu Problemen kommen. Das Wichtigste ist, bei Eintritt des Versicherungsfalles sofort das Reisebüro zu informieren. Beim Stornieren zählt jeder Tag, weil die Stornogebühr immer höher wird, je näher der Abreisetermin rückt. Die Einhaltung dieser Fristen und das korrekte Stornieren mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen sind maßgeblich dafür, ob die Versicherung auch in vollem Maß bezahlt.

"Bei plötzlicher Erkrankung muss man sich im Zweifelsfall sogar beim Arzt über seine Reisefähigkeit erkundigen, um rechtzeitig stornieren zu können", erklärt die Club-Juristin abschließend.

Bei Fragen und Unklarheiten rund um das Thema Reisestorno stehen die ÖAMTC-Juristen mit Rat und Hilfe zur Seite. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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