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DruckenSchweizer Autobahnvignette - Kosten und Gültigkeit
Die Schweizvignette 2023 ist an allen Stützpunkten sowie ausgewählten Grenzstationen erhältlich und kostet 42,00 Euro.

Erhältlich
Eine Übersicht über die Öffnungszeiten Ihres nächstgelegenen Stützpunktes finden Sie in der Übersicht der ÖAMTC-Standorte.
Die Vignette ist darüber hinaus an folgenden Grenzstationen erhältlich:
- Kittsee:
Mo-Fr 06:00 - 19:00 Uhr, Sa 07:00 - 12:00 Uhr, So und Feiertag geschlossen - Thörl Maglern:
Mo-Fr 06:00 - 19:00 Uhr, Sa 07:00 - 16:00 Uhr, So und Feiertag geschlossen - Hörbranz-Unterhochsteg:
Mo-Fr 08:00 - 19:00 Uhr, Sa 08:00 - 17:00 Uhr, So und Feiertag 09:00 - 16:00 Uhr - Tisis:
Mo-Fr 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00, Sa 09:00 - 12:00 Uhr, So und Feiertag geschlossen
Schweiz-Vignette 2023
Im Schweizer Autobahnnetz ist für alle in- und ausländischen Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen eine Vignette verpflichtend.
Über einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
Die Schweizer-Autobahnvignette ist bei allen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich - selbstverständlich auch für Nicht-Mitglieder.
Kosten
- Die Jahresvignette 2023 kostet 42,00 Euro. Es werden keine Kurzzeit-Vignetten erzeugt!
- Im Verkaufspreis ist keine Mehrwert-Steuer enthalten.
- Die Schweizer Autobahnvignette ist 14 Monate gültig.
- Gültigkeitsbeginn ist der 1.12. der Vorjahres, Gültigkeitsende der 31.1 des nachfolgenden, auf der Vignette aufgedruckten Jahres.
- Auto: am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel der Windschutzscheibe
- Anhänger: links an der Vorderfront
- Motorrad: an gut sichtbarer Stelle (z.B. am Treibstofftank)
- Die Kontrolle erfolgt durch Zollamt und Polizei.
- Höhe der Strafe für Befahren der Autobahn ohne gültige Vignette: umgerechnet SFR 200,- + Vignettenkosten.
Mehr zu Maut & Vignette finden Sie in der Länderinfo Schweiz
Vignetten-Ersatz
Bei ausländischen Fahrzeugen können die Kosten für die Vignette ersetzt werden, falls keine Versicherungsgesellschaft diese Kosten übernimmt. Es kann direkt beim Zollamt um Ersatz angesucht werden. Dazu sind die beschädigte Vignette, eine Bestätigung der Versicherung, dass die Vignette nicht ersetzt wird, sowie die Rechnung für die ersetzte Scheibe vorzulegen.
Kontakt:
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Taubenstrasse 16
3003 Bern
Telefon: +41 58 46 33855