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DruckenDas bringt die neue EU-Führerscheinrichtlinie
Vorschläge des Mobilitätsclubs in vielen Bereichen berücksichtigt. Die meisten Neuerungen kommen in vier Jahren auf der Straße an.
Meilenstein: Anhebung der Gewichtslimits für B-Schein
Blaulichtorganisationen: Eine kleine Sensation stellt die Anhebung der Gewichtslimits für Führerscheine der Klasse B dar. Insbesondere für das Freiwilligenwesen wie z. B. Rettungsdienste bedeutet es eine große Erleichterung, dass es nun unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Lkw-Schein möglich ist, Fahrzeuge mit bis zu fünf Tonnen und schweren Anhängern zu lenken. Im Endeffekt gilt damit der Feuerwehr- bzw. Rettungsführerschein, den es in Österreich schon länger gibt, nun endlich auch bei grenzüberschreitenden Einsätzen.
Wohnmobile: Die Neuregelung bei den Gewichtslimits kommt im Übrigen auch Camping-Freund:innen entgegen: Die Richtlinie sieht vor, dass künftig Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen plus Anhänger gelenkt werden dürfen, wenn ein zumindest siebenstündiges Training oder eine Prüfung absolviert wurden. Außerdem berücksichtigt die Reform das höhere Gewicht alternativer Antriebe, zum Beispiel aufgrund der schweren Batterien. Verfügt ein Wohnmobil oder ein Pkw über ein alternatives Antriebssystem (z.B. Elektrofahrzeug), darf es zwei Jahre nach Führerscheinerwerb sogar ohne zusätzliche Prüfung oder Training mit "B-Schein" gesteuert werden. Auch hier bilden aber 4,25 Tonnen die Obergrenze.
EU-weites Fahrverbot
Rücksichtsloses Fahren im Ausland hat künftig weitreichende Konsequenzen. Der Entzug, die Aussetzung oder die Einschränkung eines Führerscheins wird künftig grenzüberschreitend durchsetzbar. Werden im EU-Ausland schwere Verkehrsverstöße, wie z.B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, massive Geschwindigkeitsüberschreitungen oder tödliche Verkehrsunfälle begangen, informieren die nationalen Behörden einander unverzüglich über die erfolgte Entziehung der Lenkberechtigung. Diese wirkt dann in allen Staaten der EU.
Führerscheinprüfung im Heimatstaat
Selbst nach Verlegung des Wohnsitzes in ein anderes EU-Land besteht künftig die Möglichkeit, den B-Führerschein in der ursprünglichen Heimat zu erwerben – vorausgesetzt, der aktuelle Wohnsitzstaat bietet die Prüfung nicht in der Muttersprache des Kandidaten bzw. der Kandidatin an.
Österreichische Regelungen als Vorbild für gesamte EU
L17: In anderen Bereichen, die durch die Reform nun EU-weit kommen, wurden bewährte, österreichische Regelungen aufgegriffen. So soll die "L17"-Ausbildung künftig in allen Mitgliedsstaaten Standard werden. Neu ist, dass dieses begleitende Fahren ab 17 auch bei der Lkw-Ausbildung zur Anwendung kommen kann.
Probeführerschein: Außerdem wird es in allen EU-Staaten eine mindestens zweijährige Probezeit inklusive Alkoholverbot geben (in Österreich sind es bereits jetzt drei Jahre).
Berufslenker:innen: Lkw- und Bus-Führerschein schon mit 18 bzw. 21
Auch hier ist Österreich Vorbild: Wer die Ausbildung zum Berufskraftfahrer macht, darf den C-Schein bereits mit 18, den D-Schein mit 21 Jahren machen.
Senior:innen im Straßenverkehr: Wichtig im Sinne des diskriminierungsfreien Zugangs zur Mobilität wird es auch künftig keine verpflichtenden medizinischen Checks für Senior:innen geben. Hier kommt das auch vom ÖAMTC favorisierte - und im Rahmen der "Fahrfitness-Checks" bereits praktizierte - Programm für die Selbsteinschätzung der persönlichen Pkw-Fahrfähigkeiten zum Einsatz. Bei der Führerschein-Verlängerung soll es ein offenes, flexibles System geben, das den EU-Staaten zugesteht, bestehende Regelungen beizubehalten - oder anlassbezogen, z. B. bei entsprechender Vorgeschichte des:der Lenker:in, zu reagieren.
Entfall der Automatikbeschränkung: Wer die Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe gemacht hat, künftig aber auch „Schalter“ fahren möchte, kann den Code 78 durch die Absolvierung einer Schulung oder Ablegung einer Prüfung wieder loswerden.
Digitaler Führerschein: In Österreich schon länger im Einsatz, kommt nun auch auf EU-Ebene spätestens 2030 der digitale Führerschein. Wichtig aus Sicht des ÖAMTC: Der Scheckkarten-Führerschein bleibt weiterhin gültig, um niemanden auszuschließen und ein "Backup" bei technischen Problemen zu haben. Auch für Reisen außerhalb der EU wird der physische Führerschein weiterhin notwendig sein.
Senior:innen am Steuer