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DruckenMit der Drohne in den Urlaub
Achtung beim Fliegen, Transportieren und Fotografieren.

In den vergangenen Jahren wurden Drohnen nicht nur kompakter und benutzerfreundlicher, sondern auch die eingebauten Kameras wurden immer besser. Daher dürfen sie im Reisegepäck vieler Österreicherinnen und Österreicher auch nicht mehr fehlen. Zwar kann eine in Österreich registrierte Drohne seit 2021 im gesamten EU-Ausland geflogen werden, dennoch sollte man sich in jedem Fall vorher gut über länderspezifische Vorschriften informieren. Verstöße gegen nationale Auflagen können nämlich hohe Strafen zur Folge haben.
Auch in den beliebtesten Urlaubsländern der Österreicher:innen gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Wer seine Drohne nach Italien mitnehmen möchte, muss diese bereits vor der Einreise auf der Plattform D-Flight der Luftfahrtbehörde registrieren, um über die entsprechenden Verbotszonen Bescheid zu wissen. In Kroatien ist für Fotos und Videos eine Sondergenehmigung erforderlich, die es im Regelfall nur für gewerbliche Drohnenflüge gibt. In Griechenland muss beispielsweise zu Flughäfen ein Abstand von acht Kilometern eingehalten werden. Auf vielen Inseln, die über Flughäfen verfügen, ist es daher gar nicht erlaubt eine Drohne zu starten. Für Flüge über archäologische Orte und Fundstätten benötigt man zudem eine Erlaubnis des Kulturministeriums.
Während es in den meisten europäischen Ländern mit etwas Vorbereitung und Information schon möglich ist, seine Drohnen in den Urlaub mitzunehmen, sind diese zum Beispiel in Ägypten, Saudi-Arabien oder Marokko verboten. Das gilt auch für die Einfuhr - die Drohne sollte daher unbedingt zu Hause bleiben, denn sonst wird sie am Flughafen konfisziert und im schlimmsten Fall droht sogar eine Gefängnisstrafe.
Auswirkungen des neuen EU-weiten Drohnenregulativs
Seit 31.12.2020 gelten in der gesamten EU einheitliche Regeln für die Drohnennutzung. Damit ist es möglich mit einer in Österreich registrierten Drohne im gesamten EU-Ausland - unter Einhaltung der dortigen Bestimmungen - zu fliegen. Nähere Infos zum neuen Drohnenregulativ finden Sie hier. Einen Überblick über EU-länderspezifische Regelungen sowie nützliches Kartenmaterial bietet die europäischen Luftfahrtbehörde (EASA).
Aufbewahrung und Transport
Heiß oder kalt, Auto oder Flugzeug – wer beim Transport auf einige wenige Punkte achtet, kann sich auch am Urlaubsort über uneingeschränkten Drohnen-Spaß freuen. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte darauf achten, dass die Drohne bei hohen Temperaturen nicht im Fahrzeug liegen bleibt – im Innenraum können die Temperaturen auf bis zu 70 Grad steigen. Das ist vor allem für die heiklen Akkus eine Belastung. Temperaturen über 60 Grad schädigen die Zellen, der Akku verliert an Kapazität – ganz gleich, ob im Flug oder nicht. Das ist irreversibel. Im Flugzeug wiederum kann die Drohne problemlos im Koffer transportiert werden. Die Akkus gehören allerdings ins Handgepäck - für diese besonders heiklen Lithium-Polymer-Batterien empfiehlt sich zudem ein feuerfester Aufbewahrungsbeutel.
Versicherungspflicht
Im Falle eines Unfalls liegt die Haftung beim Drohnenpiloten. Er muss für den Schaden, den er verursacht hat, aufkommen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Drohnenversicherung sollte daher in jedem Fall abgeschlossen werden. Bei unserem Vorteilspartner AIR&MORE bekommen Sie als ÖAMTC Mitglied vergünstigte Tarife, und erhalten auf Anfrage kostenlos eine international gültige Bestätigung für die Drohnenversicherung.
Privatsphäre und Datenschutz beachten
So wie in Österreich gilt es natürlich auch im Ausland Datenschutz und die Privatsphäre zu beachten. So sollte das Überfliegen von Privathäusern und Menschenmengen auf alle Fälle vermieden werden. Dazu muss man genügend Abstand zu sensible Bauten wie Regierungsgebäude, Kraftwerke, Polizei, Armee und natürlich Flughäfen halten.
Immer auf Sicht fliegen
Auch im Ausland sollte man die Drohne stets im Auge behalten und nicht ohne direkte Sichtverbindung fliegen.
Bemannte Luftfahrzeuge haben immer Vorrang
Nähert sich ein bemanntes Luftfahrzeug (z.B. Flugzeug oder Helikopter) ist die Drohne sofort zu landen.
Sicherheits- und Flugverbotszonen beachten
Auch wenn man eine Genehmigung hat, um eine Drohne in einem bestimmten Land zu fliegen, heißt das nicht automatisch, dass man auch überall fliegen darf. Rund um Sehenswürdigkeiten, in Nationalparks oder Naturschutzgebieten sowie in der Nähe von militärischen Einrichtungen sind oft Flugverbote oder Sicherheitszonen eingerichtet. Man sollte sich daher unbedingt im Vorhinein informieren, bevor man die Drohne startet.