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ÖAMTC zur 35. StVO-Novelle: Verkehrssicherheit ja, bloße Einnahmengenerierung nein

Mobilitätsclub begrüßt Möglichkeit zur Temporeduktion an neuralgischen Punkten, ortet aber Missverständnisse und schwierige Umsetzung

Die Abgabefrist für Stellungnahmen zur 35. StVO-Novelle endet heute, am 28. Februar 2024. Entgegen früheren Berichten dürfen Gemeinden künftig auf Gemeindestraßen an neuralgischen Punkten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit reduzieren, jedoch nicht auf Landesstraßen oder im Alleingang Tempo 30 im gesamten Ortsgebiet einführen. "Eine deutliche Mehrheit von über 80 Prozent der Bevölkerung lehnt ein generelles Tempo 30 im Ortsgebiet ab. Daher ist eine Differenzierung sinnvoll", erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zu Zeiten oder in Bereichen, in denen vermehrt Kinder unterwegs sind, besteht zudem bereits jetzt die Möglichkeit, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. "Auch in Zukunft wird übrigens ein verkehrstechnisches Gutachten notwendig sein, wenn eine Gemeinde Tempolimits verordnen will", hält Wolf fest.

Geschwindigkeitsmessungen für mehr Sicherheit, nicht für mehr Einnahmen

Kritisch sieht der Mobilitätsclub vor allem den Punkt, dass Gemeinden zukünftig Geschwindigkeitsmessungen selbst durchführen dürfen. "Kleinere Gemeinden könnten personell oder fachlich schnell überfordert sein", gibt der ÖAMTC-Jurist zu bedenken. "Zudem sollten die Radarüberwachungen ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen und nicht, um Gemeindekassen zu füllen."

Grün-Blinken bleibt, Ausnahmen möglich

Eine Passage im Entwurf zur Novelle, die das Grün-Blinken bei Verkehrsampeln betrifft, sorgte zuletzt vermehrt für Diskussionen. Der ÖAMTC befürwortet das Grün-Blinken, da dies die Annäherung an Kreuzungen erleichtert und auch zu weniger Rotlichtverstößen führt. "Die Neuregelung soll ja auch nur dort umgesetzt werden, wo der Verkehrsfluss mit 'Dosierampeln' geregelt werden kann, und kein Querverkehr berücksichtigt werden muss", stellt der Jurist des Mobilitätsclubs klar. "Eine Umsetzung dieser Ausnahme halten wir nach mehrjähriger Erprobung auf der Linzer Stadtautobahn für realistisch durchführbar."

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ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
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